Nachrichten zum Thema Arbeit und Wirtschaft

Arbeit und Wirtschaft Der Mindestlohn wirkt! Und das ist gut für 3,7 Mio. Beschäftigte

Teile der Union wollen immer noch den Mindestlohn aufweichen. Dabei hat die Prüfung von Arbeitsministerin Andrea Nahles gezeigt: Es gibt keine Probleme bei der Umsetzung. Für die SPD ist klar: Was gut ist, wird nicht geändert!

Und das sind die Fakten:

Veröffentlicht von SPD-Stadtverband Dorsten am 27.04.2015

 

Arbeit und Wirtschaft Der Mindestlohn funktioniert - SPD- Initiative ein Erfolgsmodell

Auch die Presse stellt drei Monate nach der Einführung fest: Der Mindestlohn funktioniert – allen Schreckensszenarien zum Trotz. Viele Beschäftigte werden besser entlohnt, die Wirtschaft ist nicht kollabiert. Ein Überblick:

  • Frankfurter Rundschau

Mindestlohn als Chance


„Der Ruf des Gastgewerbes ist ramponiert. Für das Image und den Wettbewerb ist der Mindestlohn ein Gewinn. (...) Allen lautstarken Warnungen und düsteren Prognosen zum Trotz, hat sich der Mindestlohn keineswegs negativ am Arbeitsmarkt bemerkbar gemacht: Im März 2015 ist die Arbeitslosigkeit in Deutschland auf ein 24- Jahres- Tief gesunken. (...) Dabei ist (...) die korrekte Arbeitszeiterfassung wahrlich keine unlösbare Aufgabe. Reicht es doch, Beginn und Ende der Arbeit handschriftlich festzuhalten und diese Stundenzettel bei Bedarf den Kontrolleuren vorlegen zu können: Aufschreiben, Löcher rein, abheften – eine Sache von wenigen Minuten. Angesichts dessen ist das laute Zetern des Dehoga nicht nur übertrieben, sondern bringt die Branche einmal mehr in Verruf.“ 


  • Westdeutsche Allgemeine:

Wertschätzung für Arbeit


„(...) Auch wenn es in der Praxis an manchen Stellen noch hakt, ermöglicht der Mindestlohn eine neue Wertschätzung für Arbeit, die sich Unternehmen und Kunden durchaus etwas kosten lassen können.“ 

Veröffentlicht von SPD-Stadtverband Dorsten am 16.04.2015

 

Arbeit und Wirtschaft Mindestlohn: Amateur-Sportler fallen nicht darunter

Seit Anfang des Jahres gilt der gesetzliche Mindestlohn. Damit erreichen wir endlich eine faire und menschenwürdige Bezahlung für alle Arbeitnehmerinnnen und Arbeitnehmer.

Unsicherheit gibt es jedoch vereinzelt, ob und wie er in Sportvereinen angewendet wird, wie in einem Verein ehrenamtliche Tätigkeit künftig bezahlt werden muss?

Die Antwort ist: Viele Tätigkeiten in Sportvereinen fallen gar nicht unter das Mindestlohngesetz, weil sie ehrenamtlich geleistet werden.

Der Mindestlohn gilt in Vereinen wie in anderen Bereichen nur für Arbeitenehmerinnen und Arbeitnehmer. Ausschlaggebend hierfür sind regelmäßig:

Veröffentlicht von SPD-Stadtverband Dorsten am 01.03.2015

 

Arbeit und Wirtschaft Der Mindestlohn gilt! Und Trickser werden kontrolliert!

Seit Anfang Januar gibt es den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro. Das ist gut, weil es Armutslöhne von sechs Euro oder weniger künftig nicht mehr geben wird. Manchen Arbeitgebern gefällt das nicht. Sie wollen schon jetzt Korrekturen erzwingen – und Teile der Union machen mit. Das macht aber nichts, denn einen Rückziehen wird es mit der SPD nicht geben.

Veröffentlicht von SPD-Stadtverband Dorsten am 24.01.2015

 

Arbeit und Wirtschaft Prosit Mindestlohn!

Spätestens seit heute hat für alle das Arbeitsjahr 2015 begonnen. Mit einer guten Nachricht - seit dem 1. Januar gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro in Deutschland! Davon ausgenommen sind Unter-18jährige sowie Praktikanten und Azubis. Auf weitere Ausnahmen drängte die Union: der Mindestlohn gilt für eingestellte Langzeitarbeitslose erst nach 6 Monaten, für Branchen, in denen ein Tarifvertrag geringere Löhne vorsieht, gilt eine Übergangsfrist bis 2018 (z. B. für Zeitungszusteller).

"Experten" fürchten den Verlust von hunderttausenden Arbeitsplätzen. Ähnliche Experten gab es auch bei der Einführung des Katalysators, der sollte seinerzeit auch die deutsche Automobilindustrie ruinieren...

Wir meinen: Wer hart arbeitet, muß von seinem Geld auch leben können. 8,50 Euro - so viel sollte ehrliche Arbeit mindestens wert sein.

Übrigens: Der Mindestlohn steht nicht nur auf dem Papier. Um die Einhaltung kümmert sich der Zoll. Beschäftigte, denen der Mindestlohn vorenthalten wird, können diesen 3 Jahre rückwirkend nachfordern.

Veröffentlicht von SPD-Stadtverband Dorsten am 05.01.2015

 

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