
„Die Stadt Dorsten muss jetzt eine Klage gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz vorbereiten. Unsere zwischenzeitlich gehegten Erwartungen auf künftig höhere Zuweisungen des Landes haben sich nicht erfüllt“, stellte Fraktionschef Heinz Denniger in der letzten Ratssitzung klar. Dabei waren sich alle Parteien noch im Frühjahr einig, dass Dorsten, bedingt durch strukturelle Nachteile, aus eigener Kraft die jährlichen Defizite nicht ausgleichen kann. Fraktionsübergreifend verabredete man seinerzeit, vor das Verfassungsgericht zu ziehen, falls sich kurzfristig keine Besserung abzeichnet.
Die Landesverfassung bestimmt, dass Einnahme- und Ausgabenunterschiede der Städte in NRW durch Landeszuschüsse ausgeglichen werden müssen. Die hierzu im geltenden Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) formulierten Regelungen berücksichtigen allerdings die Verhältnisse von Städten wie Dorsten nur sehr unzureichend.
Nun wollen der Bürgermeister, CDU und FDP von dieser Klage nichts mehr wissen. Die stellvertretende Bürgermeisterin Susanna Simmerl bemerkte dazu mit Anspielung auf jüngste Äußerungen des ersten Bürgers unserer Stadt: „Lazarustränen zu vergießen ist eine Sache, jetzt müssen Taten her!“.

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