Nachdem die Abrissgenehmigung für das sogenannte Wasserschlösschen in Wulfen-Barkenberg erteilt worden ist, sollte das betreffende Grundstück umgehend wieder zur Bebauung zur Verfügung gestellt werden. Falls die LEG nicht kurzfristig in dieser Angelegenheit tätig wird, sollte die Stadt mit Nachdruck eine schnelle Lösung einfordern und eine Kaufoption prüfen. In Frage käme beispielsweise die Fortsetzung des Projektes „Blaue Schule“ (Mehrgenerationenwohnen) oder ein Verkauf an einen anderen Investor, der ein innovatives Wohnprojekt realisieren kann.
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Veröffentlicht am 06.11.2018