Friedhelm Fragemann, Vorsitzender der SPD-Ratsfraktion. Daß Bürgermeister auf der einen und FDP und CDU auf der anderen Seite nicht einer Meinung sind, kommt selten vor. In der letzten Ratssitzung gab es diesen Fall – Gelbschwarz stimmte gegen die vom Bürgermeister erstellte und verteidigte Vorlage zum „Erlass einer Satzung der Stadt Dorsten über die Festlegung der Gebietszonen und Höhe des Geldbetrages gem. § 51 Abs. 5 BauO NRW“. Dorstener Bauherren hätten mehr Geld bezahlen sollen, wenn sie auf eigenem Grundstück nicht genügend Parkplätze nachweisen können. Die Vorlage wurde abgelehnt – ein gelbschwarzes Geschenk für Bauherren.
Worum ging es? Wenn jemand ein Haus, eine Halle oder ein Bürogebäude bauen möchte, muß er – abhängig von der Art des Gebäudes – eine bestimmte Menge Stellplätze auf dem eigenen Grundstück nachweisen. Kann er das nicht, weil z. B. das Grundstück zu klein ist, kann er seine Pflicht ablösen. Er bezahlt einen bestimmten Betrag an die Stadt Dorsten, die mit diesem Geld entweder Stellplätze auf städtischem Boden errichtet oder Maßnahmen zur Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs finanziert (z. B. Park & Ride-Parkplätze).
Für den Bauherren kann sich das durchaus lohnen, die Ablösebeträge sind lange Zeit nicht mehr den tatsächlichen Kosten angepasst worden. So erhob die Stadt Dorsten bislang 4865 Euro (Innenstadt) bzw. 2630 Euro (übriges Stadtgebiet) als Beitrag pro abgelösten Stellplatz. Der Bauherr war damit seine Pflicht zur Errichtung eines Stellplatzes los, die Stadt Dorsten mußte in den Folgejahren die Kosten für den laufenden Unterhalt bezahlen (z. B. Reinigung, Reparatur etc.). Für die Stadt ist das ein Verlustgeschäft.
Deshalb sollten nun die Ablösebeträge an die tatsächlichen Kosten angepasst werden. Für den Innenstadtbereich mit seinen vielen Tiefgaragen und Parkhäusern ermittelte die Stadt 13.090 Euro und für das übrige Stadtgebiet 7125 Euro Kosten pro zu errichtendem Stellplatz. Davon sollten in der Innenstadt 60 % und im übrigen Stadtgebiet 80 % dieser Kosten vom Bauherren erhoben werden.
Die Unterteilung in Innenstadt und übriges Stadtgebiet ist sinnvoll. Im Innenstadtbereich ist es tatsächlich schwierig, genügend Stellplätze nachzuweisen. Investoren sollten nicht abgeschreckt werden, daher schlug die Verwaltung einen Satz von 60 % vor. Im übrigen Stadtgebiet kann davon ausgegangen werden, daß jeder Bauherr auf eigenem Grund und Boden genügend Stellplätze nachweisen kann, daher der Satz von 80 %.
FDP und CDU lehnten diese Vorlage ab. Damit bleibt es bei den alten, nicht mehr zeitgemäßen Ablösungsbeträgen. Ein Geschenk für alle Bauherren, die weiter für kleines Geld ihre Stellplatzverpflichtungen ablösen können.
Die nun abgelehnte Vorlage war Bestandteil des Haushaltssicherungskonzeptes. Ja, kein Haushaltssicherungskonzept löst Dorstens Finanzprobleme, kann den Sturz in die Pleite verhindern. Und noch einmal ja – die kalkulierten Einnahmen waren eher gering; aber das sind so viele Maßnahme des Sicherungskonzeptes.
Zu verstehen ist diese Entscheidung nicht. Die Stadt Dorsten hat keinen finanziellen Handlungsspielraum mehr. Überall wird gestrichen, eingeschränkt, werden Gebühren erhöht. Auch in gesellschaftlich wichtigen Bereichen wie Bildung oder Angebote für Kinder und Jugendliche, siehe Gebührenerhöhungen für die Musikschule.
Die letzten finanziellen Mittel der Stadt Dorsten gehören in Bildung, Kinder und Förderung von Familien investiert – und nicht im Boden verbuddelt. Bücher, Sozialarbeiter, Präventionsprogramme statt Pflastersteine und Asphaltflächen – das muß das Motto sein!