Rot-Grün regelt Brandschutz und Hilfeleistung in Nordrhein-Westfalen neu

MdB und MdL


Michael Hübner, stellvertr. SPD-Fraktionsvorsitzender im Düsseldorfer Landtag.

Zur Neuregelung des Gesetzes über den Brandschutz, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes (BHKG) erklärt der stellv. Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Michael Hübner: „Rot-Grün in NRW hat in der vorletzten Woche das Gesetz für Brandschutz, der Hilfeleistung und Katastrophenschutz neu geregelt. Die seit 1988 geltende Fassung des Gesetzes bedurfte einer umfassenden Überarbeitung um die Grundlagen zur Abwehr von Gefahren durch Feuerwehren und Hilfsorganisationen auf ein zeitgemäßes Fundament zu stellen. „Ich will hierbei ausdrücklich nicht vergessen, die konstruktiven Diskussionen mit der CDU-Landtagsfraktion zu erwähnen“, so Hübner.

Der Fraktions-Vize erläutert: „Wir sind uns mit der CDU einig: Alle Bürgerinnen und Bürger haben ein großes Interesse daran, das den haupt- und ehrenamtlichen Kräften im Brandschutz, in der Hilfeleistung und im Katastrophenschutz eine gute Perspektive und eine sichere Rechtsgrundlage für ihre Arbeit gegeben wird. Besonders bei der Ölspurbeseitigung werden ehrenamtliche Kräfte, besonders im ländlichen Raum, über die Maßen beansprucht. Der Landtag hat in diesem Zusammenhang die Landesregierung beauftragt gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Verband der Feuerwehren NRW bis zum 31. Dezember 2016 umsetzbare Lösungsvorschläge zu erarbeiten.“ Gleichzeitig wurde der Schutz der Ehrenamtlichen in der Neuregelung des Gesetzes aufgegriffen. Damit soll die Nachhaltigkeit des bestehenden und unumstrittenen Systems aus ehrenamtlichen und hauptamtlichen Kräften bei der Gefahrenabwehr gestärkt werden. Dies garantiert die Sicherheit und den Schutz der Bürgerinnen und Bürger in NRW. Der SPD-Politiker abschließend: „Aber auch die Angehörigen der Feuerwehren, des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes brauchen den staatlichen Schutz. Zum Beispiel vor Übergriffen, wie sie leider in der jüngeren Vergangenheit beim Einsatz in der Flüchtlingshilfe vor allem in den ostdeutschen Bundesländern zum Teil vorgekommen sind. Übergriffe müssen konsequent mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln verfolgt und bestraft werden. Allen Hilfeleistenden, egal ob Ehrenamtlich oder Hauptamtlich, spreche ich hiermit meinen größten Respekt für ihr tagtägliches Engagement aus.“

 

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