
Michael Hübner, stellvertr. SPD-Fraktionsvorsitzender im Düsseldorfer Landtag.
Bis zur letzten Plenarsitzung in 2015 sollte die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage durch Kürzungen an anderen Stellen im Personalhaushalt der Polizei weiterhin mitfinanziert werden. Dadurch wurden seit 2008 die Polizistinnen und Polizisten an der Finanzierung beteiligt. Dazu erklärt der stellv. Vorsitzende der SPD- Landtagsfraktion und Landtagsabgeordnete für Dorsten und Gladbeck, Michael Hübner: „Wir haben von Seiten der SPD-Landtagsfraktion diese Vorgehensweise nun gekippt. In NRW wird die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage zum 1. Juli 2016 wiederhergestellt, ohne dass die Polizistinnen und Polizisten finanziell daran beteiligt werden“. Der Landeshaushalt für 2016, den der Landtag in der Woche vor Weihnachten beschlossen hat, weist dieses nun so aus. Damit ist die SPD-Landtagsfraktion auf die langjährigen Bemühungen der Gewerkschaft der Polizei, die bereits im Jahre 2008 ersatzlos gestrichene Ruhegehaltsfähigkeit der Polizei- und Feuerwehrzulage wiederherzustellen, eingegangen. Die Altersbezüge der Polizistinnen und Polizisten erhöhen sich dadurch um durchschnittlich ca. 90 Euro im Monat. Hübner abschließend: „In NRW wird damit ab Mitte nächsten Jahres mit Bayern das einzige Bundesland sein, in dem die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage wiederhergestellt worden ist. Ich denke, dass ist für alle Polizistinnen und Polizisten, die für die Sicherheit in unserem Land sehr verantwortlich arbeiten, nur recht und billig. Wir zollen Ihnen damit mit auch ein Stück weit Respekt und Anerkennung für Ihre geleistete Arbeit.“

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