Michael Hübner, Dorstens Landtagsabgeordneter. Den Städten und Gemeinden in NRW geht das Geld aus - der finanzielle K.o. droht. Die rotgrüne Landesregierung plant eine Reihe von Maßnahmen - ein erster Baustein ist die Änderung des § 76 der Gemeindeordnung. Das Nothaushaltsrecht soll abgeschafft werden. Darüber informiert Dorstens Landtagsabgeordneter Michael Hübner in einer Rund-Mail:
Der verbindliche Konsolidierungszeitraum von vier Jahren für die Städte und Gemeinden, die keinen originär ausgeglichenen Haushalt aufweisen, wird aufgehoben. Gesetzestechnisch geschieht das dadurch, dass mit dem § 76 II 3 GO die Festlegung des Zeitraums der mittelfristigen Finanzplanung als Frist für den Haushaltsausgleich nach § 75 II GO gestrichen wird.
Grund der Änderung
Die rot-grüne Koalition trägt mit der faktischen Abschaffung des in Deutschland (mit Ausnahme von Sachsen Anhalt) einmaligen Nothaushaltsrechts der Tatsache Rechnung,
- dass immer mehr der von Haushaltssicherung betroffenen Kommunen zum Teil über Jahre – wenn nicht gar dauerhaft – in der vorläufigen Haushaltsführung verbleiben oder in sie zu geraten drohen.
- dass in der überwiegenden Mehrzahl der von Haushaltssicherung betroffenen Kommunen die strukturellen Defizite sich in einer Höhe bewegen, in der eine Rückführung binnen vier Jahren objektiv nicht möglich ist.
- dass in einem Teil der von Haushaltssicherung betroffenen Kommunen sogar die gesetzlichen Pflichtaufwendungen die möglichen Erträge übersteigen.
- dass aufgrund der starren Regelungen des Nothaushaltsrechts zum Teil wirtschaftlich unvernünftige Maßnahmen von den Kommunen eingefordert werden mussten und insoweit nicht nur den Kommunen, sondern auch den Kommunalaufsichtsbehörden die Hände gebunden waren.
Wichtig! Das Haushaltssicherungsrecht mit der Verpflichtung der Vorlage und Genehmigung eines auf die Wiedererreichung eines strukturellen Ausgleichs angelegten Haushaltssicherungskonzepts wird durch die Änderung nicht angetastet. Ziel ist weiterhin, den frühestmöglichen Ausgleich mit den entsprechenden Maßnahmen zu erreichen.