Ein Gesetzgebungssprint: 201 Sekunden bis zur Entscheidung

Landespolitik


Michael Hübner, SPD-Landtagsabgeordneter für den Dorstener Süden.

3 Minuten und 21 Sekunden – das ist verdammt wenig Zeit. Reicht weder für ein ordentliches 7-Minuten-Pils noch für ein weich gekochtes 5-Minuten-Ei. Aber 201 Sekunden reichen schon mal für eine Plenarsitzung im Düsseldorfer Landtag, so geschehen heute. Einziger Tagesordnungspunkt: Die Entscheidung über das „Fünfte Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Befristungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales sowie des Justizministeriums“. Mit den Stimmen von SPD, Grünen und CDU (die FDP enthielt sich, die Piraten stimmten dagegen) wurde das Gesetz angenommen.

Ein kurzer Arbeitstag für die Dorstener SPD-Landtagsabgeordneten Michael Hübner (Foto) und Hans-Peter Müller? Nein, Dienstag ist traditionell der Arbeitstag der Fraktionen. Nur zwischendurch geht es in Ausschüsse oder in die Plenarsitzung, ansonsten tagen die Fraktionen. Klein-Paul, der 14 Monate alte Sohn von Michael Hübner, mußte also noch länger auf seinen Vater warten. Und alleine Fußball üben. Daß ein Ball rund ist und sich hervorragend in jede Richtung schießen läßt, das hat Klein-Paul schon raus. Nur Fußball-Ergebnisse, die kann Paul noch nicht voraussagen. Bis zur nächsten WM muß also noch ein neues Fußball-Orakel gefunden werden…

Aber zurück zur heutigen Plenarsitzung. Worum geht es beim „Fünften Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Befristungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales sowie des Justizministeriums“ eigentlich? Auf der Homepage des Landtages NRW informiert die Präsidentin des Landtages:

In seiner Plenarsitzung am 23. Oktober 2012 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das folgende Gesetz verabschiedet:
Fünftes Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Befristungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales sowie des Justizministeriums
In 2. Lesung verabschiedet mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und GRÜNE bei Gegenstimmen der Fraktion DIE PIRATEN und Enthaltung der FDP-Fraktion.
Mit dem Gesetz, vorgelegt von der Landesregierung, werden die bis zum 31. Oktober 2012 bis einschließlich 30. Juni 2013 vorzunehmenden Befristungsregelungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales sowie des Justizministeriums in einem Mantelgesetz gebündelt. Befristet sind Gesetze oder Teile von Gesetzen wie das Konnexitätsausführungsgesetz, das Korruptionsbekämpfungsgesetz, das Gesetz über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit, das Gesetz über den Regionalverband Ruhr, die Kreis- und die Gemeindeordnung, die Landschaftsverbandsordnung, das Landesbeamtengesetz, das Gesetz über den Feuerschutz, das Absehen von Vorverfahren bzw. Ausnahmen davon.
Hintergrund ist, dass mit fünf Gesetzen zur Befristung des Landesrechts aus den Jahren 2004 und 2005 das gesamte nordrhein-westfälische Landesrecht unter den grundsätzlichen Vorbehalt der Befristung und der ständigen Überprüfung des kompletten Normbestandes gestellt wurde. Zum 31. Oktober 2012 bis einschließlich 30. Juni 2013 werden wesentliche Befristungstermine wirksam, so dass Entscheidungen über die Fortexistenz der betroffenen Rechtsnormen zu treffen sind.

(Herausgeber: Die Präsidentin des Landtags; Redaktion: Hans Zinnkann, Pressesprecher; Florian Melchert, stv. Pressesprecher; Telefon: 0211/884-2850 Telefax: 0211/884-2250; E-Mail: hans.zinnkann@landtag.nrw.de

 

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