Dirk Schult, SPD-Sprecher im UPA. Der Bebauungsplan Dorsten-Lembeck Nr. 8 „Gewerbegebiet Lembeck West“ soll geändert werden. Mit der 4. Änderung des 1976 aufgestellten Bauleitplanes soll die starre Höhenbegrenzung von 12 m für klar geregelte und eng gefasste Ausnahmen entfallen können. Im Änderungsverfahren müssen die Anwohner frühzeitig und umfassend beteiligt werden – dieser SPD-Forderung schloß sich die Ausschußmehrheit an. Mit den Stimmen von SPD, CDU und FDP wurde der leicht modifizierte Aufstellungsbeschluß angenommen. Das Neue daran: dem Verfahren wird ein Bürgerforum vorangestellt.
Die Änderung dieses Bebauungsplanes – ein Routine-Vorgang, den der UPA im Laufe eines Jahres gleich mehrfach zu behandeln hat? Nein.
Denn dieser Entscheidung (Ja zum Aufstellungsbeschluß, aber mit frühzeitiger Bürgerbeteiligung) ging eine einstündige Diskussion voraus. Die Fraktionen diskutierten untereinander – und auch mit den zahlreich anwesenden Lembeckern, die mit einem Bürgerantrag die Beibehaltung der 12-m-Höhenbegrenzung ohne jede Ausnahme forderten. Worum geht es?
1976 legte die Gemeinde Lembeck den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Lembeck West“ auf. Vorhandene Gewerbetreibende sollten aus dem Lembecker Dorfkern an den Rand von Lembeck (im Bereich des Sportplaztes „Am Hagen“) umsiedeln. In der Folgezeit zog dann auch die Raiffeisen-Genossenschaft um und errichtete durch eine Mühle (eben jener 30 m hoher, markanter Turm). 2006 wurde der Bebauungsplan geändert – neu errichtete Gebäude dürfen danach nicht mehr höher als 12 m sein, um das Landschaftsbild nicht stören. Bestehende Gebäude haben natürlich Bestandsschutz. So weit, so gut. Oder nicht gut, wie die Anwohner ausführen. Die beklagen sich nämlich schon heute über Lärm und Staub, über den LKW-Verkehr, die Zerstörung der Straßen und vollgeparkte Straßenränder.
Im letzten Jahr wandte sich die Raiffeisen-Genossenschaft an die Stadt. Sie plant eventuell die bestehende Mühle auszubauen. Die Genossenschaft reagiert damit auf die Veränderungen in der Landwirtschaft und will ihre Wachstums-Chancen wahren. Der Haken dabei: Durch die Höhenbegrenzung auf 12 m aus dem Jahre 2006 könnte sie die bestehende 30 m hohe Mühle nicht einfach ausbauen.
In dem vorliegenden Änderungs-Entwurf soll dazu nun die Möglichkeit geschaffen werden. Der Vorschlag: Die Höhenbegrenzung von 12 m bleibt, aber ausnahmsweise darf auch höher gebaut werden. Die engen Grenzen: technisch notwendige, aber untergeordnete Bauteile wie Schornsteine etc, städtebaulich vertretbare geringfügige Erweiterungen bestehender Anlagen ohne erhebliche Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild (bis max. zur vorhandenen Höhe) oder Ersatzbauten für bestehende Gebäude.
Die Lembecker befürchten nun, daß der Raiffeisen-Betrieb erweitert werden soll – und damit die schon heute beklagten Belästigungen noch zunehmen werden. Damit konkurrieren zwei gleichwertige Schutzgüter miteinander: Auf der einen Seite die Sorgen und Ängste der Anwohner, auf der anderen Seite die wirtschaftlichen Interessen der Raiffeisen Genossenschaft. Hier gilt es abzuwägen.
Die Position der SPD: Das wirtschaftliche Überleben eines bereits bestehenden Betriebes muß gesichert werden. Es geht um heimische Arbeitsplätze und Gewerbesteuerzahlungen. Gleichzeitig müssen aber auch die Interessen der Anwohner geschützt werden. Ja zum Aufstellungsbeschluß zur Änderung des Bebauungsplanes Dorsten-Lembeck Nr. 8, aber nur, wenn die Anwohner frühzeitig und umfassend ihre Sorgen, Ängste und Einwendungen vorbringen können. Und diese Einwände werden auch schriftlich aufgenommen und in die Abwägungen am Ende des Verfahrens einbezogen.
Wie geht es nun weiter? Recht kurzfristig wird die Stadtverwaltung nun eine Bürgerversammlung einberufen. Alle dort erhobenen Einwände werden protokolliert und schriftlich aufgenommen. Am Ende des Änderungsverfahrens muß sich der Umwelt- und Planungsausschuß mit allen Einwänden beschäftigen und diese abwägen. Dann kann der Änderungsbeschluß endgültig gefasst werden – oder auch abgelehnt werden.
Was das die Lembecker beschäftigende Erweiterungsprojekt der Raiffeisen-Genossenschaft angeht: Im Bebauungsplanverfahren ist das kein Thema. Es geht um die globale Bauleitplanung, nicht um ein konkretes Projekt. Bislang liegt der Stadt allerdings auch noch kein Bauantrag der Raiffeisen Genossenschaft vor. Sollte ein entsprechender Bauantrag gestellt werden, wird genau geprüft. Liegen überhaupt die Bedingungen für eine Ausnahme vor? Was ist mit dem zu erwartenden Lärm, möglichem Geruch, der Staubentwicklung? Reicht die Straßenkapazität? Diese und andere wichtige und richtige Fragen werden aber erst in einem möglichen Bauantragsverfahren geklärt.