Dirk Schult, SPD-Sprecher im Umwelt- und Planungsausschuß. Daß ein Ausschuß zu keiner Entscheidung gelangt, passiert nicht alle Tage. In der jüngsten Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses (UPA) war es jedoch so weit: Die Gebühren zur Stellplatzablösung sollten erhöht werden. Die SPD stimmte für den Verwaltungsvorschlag, die CDU für einen eigenen Vorschlag, die FDP stimmte gegen beide Vorschläge – am Ende bekam kein Vorschlag eine Mehrheit. Das letzte Wort hat nun der Rat. Ursprünglich sollte dieser bereits in seiner heutigen Sitzung entscheiden, diese Entscheidung wurde jedoch von der Tagesordnung genommen und ins kommende Jahr verschoben.
Soll gebaut werden, müssen die notwendigen Stellplätze auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden. Ist das nicht möglich, kann die Pflicht zur Errichtung von Stellplätzen auch abgelöst werden. Der Bauherr entrichtet dann eine Gebühr pro nicht gebauten Stellplatz an die Stadt, die dafür entweder einen Stellplatz an anderer Stelle errichtet oder die Gebühren zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs oder des Fahrradverkehrs investiert. Eine andere Verwendung dieser Gebühren ist nicht zulässig.
Die Gebühren sollten nun erhöht werden, um diese an die tatsächlichen Errichtungskosten von Stellplätzen anzupassen. In der Zone 1 (Innenstadt) sollte die Ablöse von 4865 € auf 7850 € und in der Zone 2 (restliches Stadtgebiet) von 2630 € auf 4990 € angehoben werden.
Die SPD steht grundsätzlich hinter der Stellplatzablösesatzung. Gäbe es diese Gebühr nicht, könnten Bauwillige auf die Errichtung von Stellplätzen verzichten und Geld zu Lasten der Allgemeinheit sparen. Die Grundstücksgröße könnte kleiner gewählt werden, außerdem entfielen die Kosten zur Errichtung von Stellplätzen. Die Folge: Es würde auf öffentlichen Straßen und Plätzen geparkt, der Parkraum würde noch weiter verknappt.
Gegen jede Stellplatzablöse votierte die FDP, die CDU stellte einen eigenen Antrag. Nach der sollte die Stellplatzablöse in den Zonen 1 und 2 jeweils 60 % der durchschnittlichen Herstellungskosten betragen.
Die SPD votierte für den Verwaltungsvorschlag– und damit für unterschiedliche Abschläge in den Zonen 1 und 2 (70 % der Herstellungskosten für die Zone 2, 60 % der Herstellungskosten für die Zone 1). Die Herstellungskosten in den Zonen 1 und 2 sind aufgrund der höheren Grundstückspreise in der Innenstadt zu unterschiedlich, um die Abschläge gleich zu gestalten.
Am Ende bekam kein Vorschlag eine Mehrheit – es bleibt bis zu einer Entscheidung im Rat bei den alten Sätzen.