„Abkommen schadet mehr als es nützt“

Bundespolitik

Gastbeitrag von Norbert Walter-Borjans

Viele Befürworter des Steuerabkommens mit der Schweiz fragen mich, was ich daran zu kritisieren habe. Gerne will ich die kritischen Punkte noch einmal erläutern. Für mich ist unverständlich, wie Politiker, die Gerechtigkeitsaspekte oft besonders betonen, ernsthaft für die Festschreibung eklatanter Schlupflöcher eintreten. Denn dadurch können auch in Zukunft weiter Schwarzgelder in Milliardenhöhe am Fiskus - und damit am Land und seiner Aufgabenerfüllung - vorbei auf Schweizer Konten verschoben werden.

Das Abkommen dient nicht der Bekämpfung von Steuerflucht, sondern denen, die davon profitieren.

In Bezug auf das Abkommen selber muss ich den Befürwortern deutlich widersprechen. In der gegenwärtigen Fassung würde der Erwerb von Kontodaten weder automatisch überflüssig noch würde sichergestellt, dass in der Schweiz für deutsche Anleger die gleichen Bedingungen gelten wie in Deutschland. Es geht auch nicht um das platte Gegeneinander „Prinzip oder Pragmatismus“. Auf die Dauer ist die moralisch integre auch die ökonomisch einträglichere Position. Die Prinzipien, die das Abkommen verletzt, werden in der Zukunft nicht Steuerflucht verhindern, sondern forcieren.

Das Abkommen hat inakzeptable Defizite, die sich am einfachsten nach ihrem Bezug zu Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft unterscheiden lassen.

Für die Abgeltung der in der Vergangenheit liegenden Steuerhinterziehung enthält das Vertragswerk eine Formel, die deutlich macht, dass in den allermeisten Fällen 21 bis 25 Prozent des angelegten Geldvermögens abzuführen wären - und so gut wie nie die Obergrenze von 41 Prozent. Es ist hinlänglich bewiesen, dass Anleger Einkünfte in der Schweiz angelegt haben, für die sie zuvor in Deutschland keine Einkommensteuer bezahlt haben. Dann haben sie in den allermeisten Fällen allein so schon 44,3 Prozent des angelegten Betrags hinterzogen. Dabei sind die unversteuerten Kapitalerträge und eine eventuelle vorherige Umsatzsteuer- und Gewerbesteuerhinterziehung sowie eine unterlassene Erbschaft- oder Schenkungsbesteuerung nicht einmal berücksichtigt. Nicht zu vergessen ist, dass jeder ehrliche Kapitalanleger in der Schweiz, den die Nachversteuerung zu stark träfe, die Möglichkeit hat, seine Daten gegenüber seinem Finanzamt offen zu legen. Eine ungerecht hohe Nachversteuerung ist damit ausgeschlossen.

Was die Gegenwart angeht, so kann man nicht akzeptieren, dass den Anlegern noch bis zum Ende des Jahres Zeit gegeben werden soll, ihr Kapital unerkannt auf Konten außerhalb der Schweiz oder auf andere vom Abkommen nicht erfasste Anlageformen zu verlagern. Wie bitteschön soll denn der vom Bundesfinanzministerium so üppig geschätzte Betrag von zehn Milliarden Euro an Nachversteuerung zusammenkommen, wenn den Anlegern von Schwarzgeld bis zum Jahresende Zeit bleibt, dem Zugriff zu entgehen? Warum sind die Schweizer Banken nur zu einer Garantie über zwei Milliarden Schweizer Franken, also 1,67 Milliarden Euro, bereit?

Besonders gravierend finde ich, dass mit dem Abkommen für die Zukunft ein so gut wie sicherer Hafen für Schwarzgeldanleger geschaffen würde. Wenn Kapital ganz gleich welcher Herkunft – von unversteuerten Geschäftseinnahmen bis zu Geld aus Drogengeschäften oder Erpressungen – einmal seinen Weg in die Schweiz gefunden hätte, wäre seine Anonymität gesichert. Lediglich die Zinsen würden künftig besteuert wie hierzulande. Die hinterzogene Einkommensteuer einschließlich der darauf entfallenden Zinsen dürfte der Anleger behalten. Gerade einmal die Zinsen müsste er versteuern. Der weitaus größere Betrag hinterzogener Einkommensteuern wäre also verloren. Das nennen die Befürworter des Steuerabkommens Gleichbehandlung mit ehrlichen Anlegern?

Es gäbe zwar die Möglichkeit der Nachprüfung von Verdachtsfällen. Sie würde aber auf genehmigungspflichtige (!) 1.300 Fälle in zwei (!) Jahren begrenzt. Das entspräche einer einzigen Nachprüfungsmöglichkeit pro Finanzamt und Jahr.

Fazit: Wenn der Erwerb von Daten durch unsere Steuerfahndung ausgeschlossen wäre, entstünde eine bisher nicht gekannte Sicherheit für Steuerhinterzieher, die den Bestand von Schwarzgeld in der Schweiz nicht senken, sondern erhöhen würde – zum Schaden der ehrlichen Steuerzahler in Deutschland.

Es ist doch kein Geheimnis, dass es der Schweizer Regierung darum geht; das Image vom Fluchtort für schmutziges Geld zu verbessern. Das Image erschwert übrigens den Schweizer Banken zunehmend den Zugang zu seriösen Unternehmen. Nur soll die Verbesserung bitte erreicht werden, ohne gegen das Interesse dieser Banken an den dort angelegten Schwarzgeldmilliarden zu agieren. Der Finanzplatz Schweiz arbeitet mit diesem Geld und will darauf nicht ernsthaft verzichten. Den Schweizer Banken geht es deshalb vor allem darum, die Verunsicherung zu beenden, die bei ihren Kunden mit Sorge vor Entdeckung durch den Erwerb von Daten-CDs entstanden ist. So hat sich der Schweizer Finanzstaatsekretär noch am vergangenen Wochenende geäußert. Wenn aber dieses Instrument entfiele, entstünde für den deutschen Fiskus ein dauerhafter Schaden.
Mindestanforderungen an ein wirksames Abkommen
Deshalb muss unzweifelhaft klar sein, dass die Ermittlungsmöglichkeiten unserer Fahnder auch in der Zukunft nicht eingeschränkt werden. Es darf keine Interpretationssache sein, was aktiver Erwerb von Daten ist und was nicht. Das muss rechtssicher feststehen. Genau so klar sein muss, dass „Verschwinder“ bis zum Jahresende zu erfassen sind. Ohne diese Voraussetzungen braucht man über Einnahmeerwartungen aus der Steuernachzahlung und über zu geringe Nachversteuerungssätze gar nicht zu spekulieren.

Wenn es aus der Schweiz jetzt heißt, das vorliegende Abkommen sei das letzte Angebot, dann ist das aus Schweizer Sicht nachvollziehbar, weil der Abfluss angelegter Schwarzgelder für die eidgenössischen Banken ein herber Verlust wäre. Unsere Zielsetzung, Steuerflucht in die Schweiz wirksam zu bekämpfen, würde nicht nur verfehlt, wir würden die Rolle der Schweiz als Steueroase vertraglich festschreiben.

Das ist übrigens ein wichtiger Unterschied zum Vorstoß des damaligen Bundesfinanzministers Hans Eichel. Wie wir heute wissen, hat dieses Angebot auch nicht zu den erwarteten Ergebnissen geführt, aber es hat anders als das geplante Abkommen auch nichts in die Zukunft hinein festgeschrieben und bei Wahrung der Anonymität rückwirkend straffrei gestellt.

Ich bleibe bei meiner Auffassung, dass eine anständige Regelung besser wäre als aufwändiges Hinterherermitteln. Die vorliegende Regelung schadet allerdings mehr als sie nutzt. Für die wirkliche Durchsetzung der Steuerpflicht ist kein Abkommen deshalb leider besser als das vorliegende, wenn die auf Dauer verhängnisvollen Schwachstellen nicht noch behoben werden.

Angesichts der eklatanten Mängel wäre es einfach nicht zu vertreten, dem Abkommen ohne Nachbesserung zuzustimmen. Wir lassen uns nicht zu einem ungerechten Vertrag verführen, weil eine zu geringe garantierte Einmalzahlung und anschließende vergleichsweise geringe Ertragsteuern winken oder weil die Bundesregierung nach einem misslungenen Alleingang ohne rechtzeitige Beteiligung der Länder Sorgen um einen Gesichtsverlust hat.

 

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