Das von der Bundesregierung im Alleingang reformierte Bundestags-Wahlrecht ist verfassungswidrig. Die Richter erklärten am Mittwoch einstimmig zentrale Punkte des Gesetzes mit sofortiger Wirkung für unwirksam. SPD.de sprach mit dem Journalisten und Verfassungsrechtsexperten Heribert Prantl (“Süddeutsche Zeitung”) über das Karlsruher Urteil und die Konsequenzen.
Wahlen
SPD.de: Was ist nach Meinung der Verfassungsrichter falsch am Wahlrecht, wie es Union und FDP im Alleingang verabschiedet haben?Heribert Prantl: Die Richter monieren, dass das vorliegende Gesetz der Regierungskoalition den Wählerwillen teils massiv und extrem verzerrt. Vereinfacht gesagt: Vor allem durch die umstrittenen Überhangmandate werden bestimmte Parteien bevorteilt, andere benachteiligt. Die Umrechnung der abgegeben Stimmen in Mandate entspricht damit nicht dem, was die Wähler gewollt haben. Das hatte das Gericht bereits 2008 kritisiert und drei Jahre Zeit gegeben, das Gesetz zu verbessern. Doch das Machwerk, das Union und FDP Ende 2011 und damit viel zu spät vorgelegt hatten, war keinen Deut besser als das alte Wahlrecht. In diesem Sinne ist das jetzige Urteil noch erstaunlich freundlich formuliert.
Wer ist Verlierer, wer Gewinner des Urteils?Verlierer ist eindeutig die Regierungskoalition, die ihren Gesetzentwurf im Alleingang – gegen alle Vorschläge von SPD und Grünen – durchgeboxt hat
Und die Gewinner?Natürlich die Kläger: also SPD und Grüne sowie die 3000 Wähler, die allesamt in Karlsruhe geklagt hatten. Mittelbarer Gewinner könnte das deutsche Volk sein, also die Wähler, wenn es jetzt endlich gelingt, ein neues Wahlgesetz zu verabschieden, das nach Jahrzehnten des Rechtsstreits auch in Karlsruhe Bestand hat. Das Wahlrecht ist der Kern der Demokratie. Es darf kein fauler Kern sein.
War es ein Fehler der Merkel-Koalition, ihren Gesetzentwurf gegen die Opposition durchzuboxen?Das war ein massiver Fehler von Union und FDP. Erst aus der Akzeptanz möglichst aller Parteien im Parlament erwächst die Legitimität des Wahlrechts. Das Urteil der Karlsruher Richter stellt klar: Wahlrecht ist kein Machtrecht. Wer versucht, sich über das Wahlrecht einen Sieg zu sichern, der eigentlich keiner ist, der scheitert eben am Ende vor dem Verfassungsgericht.
Welche Vorgaben hat das Gericht gemacht? Wird der nächste Bundestag komplett ohne die umstrittenen Überhangsmandate auskommen müssen, die bisher den Wahlausgang verfälschen können?Nein, nicht ohne. Das Gericht hat in seinem Urteil eine maximale Zahl der Überhangmandate von ungefähr 15 festgelegt. Im aktuellen Bundestag gibt es 24 Überhangmandate. Das ist leider die einzig konkrete Forderung, die die Richter vorgegeben haben. Ich hätte mir da weniger Zurückhaltung des Gerichts gewünscht, um “im Namen des Volkes” das Wahlvolk ins Recht zu setzen. Aber die Richter wollten wohl nicht erneut den Vorwurf ernten, sie spielten die Rolle des Gesetzgebers. Es ist nun Sache der Parteien – vor allem der Regierungsfraktionen –, einen Kompromiss zu finden. Viel Zeit bleibt dafür nicht, den mit einem verfassungswidrig Wahlrecht kann keine Partei in den Wahlkampf ziehen. Noch in der Sommerpause muss also ein Gesetzentwurf verhandelt und sogleich nachher verabschiedet werden, der nicht gleich wieder vorm Verfassungsgericht landet. Alles andere könnte eine echte Staatskrise auslösen.
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