Dirk Schult, SPD-Sprecher im UPA. Investor Tedo GmbH hat nun Baurecht – das war Dienstag im Umwelt- und Planungsausschuß (UPA) die wichtigste Entscheidung für die Fläche „Fürst Leopold“. Aber es war nicht die einzige Entscheidung – der UPA billigte auch das Sanierungskonzept und beschloß eine Gestaltungssatzung für das Tedo-Projekt.
Das Sanierungskonzept in Kurzform: Die Zechenfläche und die ehem. Ruhrgas-Fläche sollen späteren Investoren restriktionsfrei übergeben werden. Das heißt, kontaminierte Bereiche werden ausgekoffert, unterirdische Hohlräume verfüllt und vorhandene Fundamente entfernt. Insgesamt rund 4 Mio. Euro soll diese Maßnahme, die auch den ehemaligen Zechenhafen am Kanal umfasst, kosten. Entsprechende Fördermittel und Beiträge der RAG stehen bereit. Die kontaminierten Böden werden auf der Zechenfläche in einem Sicherungsbauwerk (max. 76.000 m³) gelagert. Geplant ist ein großer „Hügel“, abgedichtet durch eine Kunststoffdichtungsbahn. Darauf kommt abschließend eine 2 m-Schicht Erde, die begrünt wird. Mit regelmäßigen Grundwasserkontrollen wird in den Folgejahren immer wieder überprüft, ob das Sicherungsbauwerk noch dicht ist.
Gegen die Enthaltung der CDU beschloß der UPA anschließend auch die Gestaltungssatzung für das Tedo-Projekt. Ziel dieser Satzung ist, daß sich die neuen Gebäude den historischen Zechengebäuden unterordnen. So wird bspw. der Einsatz von Baumaterialien für die Fassadengestaltung reglementiert. Und ganz besonders wichtig: Es gibt zahlreiche Vorschriften, wo, wie und welche Werbung überhaupt zulässig ist. Unzulässig sind demnach zum Beispiel Werbeanlagen an und in Dachflächen, auf Flachdächern, Vertikalwerbung oder rotierende, bewegliche Werbung oder Wechsel- und Blinklichtschaltungen. Ebenso ist eine Maximalhöhe für erlaubte Werbeschriftzüge vorgesehen.