„Wir haben die Teilzeitfalle entschärft!“

MdB und MdL


MdL für die Stadt Dorsten und stellv. Fraktionsvorsitzender der Landes-SPD

Anlässlich einer Debatte im nordrhein-westfälischen Landtag zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts erklärt Michael Hübner (MdL), stellv. Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Für alle abhängig Beschäftigten ist es eine gute Nachricht, dass die Brückenteilzeit nun kommt. Das Bundeskabinett hat dazu den Gesetzentwurf des Arbeitsministers Hubertus Heil (SPD) auf den Weg gebracht. Mit diesem Gesetz wird nun der neue allgemeine gesetzliche Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit (Brückenteilzeit) eingeführt.

Die Brückenteilzeit bietet dann allen Beschäftigten die Möglichkeit, Erwerbsarbeit, familiäre Fürsorgearbeit oder ehrenamtliches Engagement miteinander in Einklang zu bringen. Der gesetzliche Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit mit einem Rückkehrrecht auf die vormalige Arbeitszeit gibt einerseits den Arbeitnehmern mehr Sicherheit in ihrer Lebensplanung und -gestaltung und andererseits den Arbeitgebern mehr Sicherheit bei Ihrer Personalplanung. Zudem hilft es dabei Altersarmut - insbesondere von Frauen - zu minimieren!
Wir haben uns seit Langem immer wieder und wieder dafür eingesetzt und gefordert, endlich ein Rückkehrrecht in Vollzeit zu schaffen, damit vor allem Arbeitnehmerinnen nicht auf Dauer in der Teilzeitfalle stecken. Dadurch musste die CDU und CSU letztlich ihre Blockadehaltung aufgeben und das jahrelange Hin und Her bei der Weiterentwicklung des Teilzeitrechts hat nun endlich ein Ende.“

 

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