Weihnachtsgrüße aus Berlin

MdB und MdL


Unser Mann in Berlin - der Bundestagsabgeordnete Michael Gerdes.

Liebe Leserin, lieber Leser,

das winterliche Wetterchaos und die Eurokrise bestimmen die Schlagzeilen. Die dauerhafte Stabilität des Euro-Raums kann nur mit einer engeren Koordinierung der Finanz- und Wirtschaftspolitik auf europäischer Ebene gelin-gen. Wir brauchen regulierte Finanzmärkte. Ungedeckte Leerverkäufe von Aktien und Staats-schuldtiteln der EU-Mitglieder müssen verboten werden. Die Finanztransaktionssteuer muss eingeführt werden. Mit einer abgestimmten nationalen Steuerpolitik müssen Steuerflucht und der Steuerdumpingwettlauf gestoppt werden. Vor allem sollen die Verursacher der Krise an den Kosten beteiligt werden. Was der Europäische Rat in Brüssel be-schlossen hat, ist ein Minimalkonsens. Es wurde am Symptom herum gedoktert, anstatt den großen europäischen Sprung mit einem Gesamtpaket zu machen. Frank-Walter Steinmeier hat in der Debatte hierzu konkrete Vorschläge gemacht.

Am Dienstag (14.12.) fand unsere zweite Afghanistan-Konferenz statt. Gemeinsam mit dem Parteivor-stand und erfahrenen Afghanistan-Experten haben wir öffentlich über das deutsche Engage-ment am Hindukusch diskutiert. Auch im Bundestag gab es eine Afghanistan-Debatte. Wir So-zialdemokraten stehen zu unserer Verantwortung für die deutschen Soldatinnen und Soldaten, die vielen zivilen Helfer und die Zukunft Afghanistans und seiner Bevölkerung. Aber wir stimmen im Januar nicht automatisch der Mandatsverlängerung zu. Die Regierung muss sich zu einem Beginn des Truppenabzugs im nächsten Jahr und dem Ende des Einsatzes 2014 bekennen. Frank-Walter Steinmeier und Sigmar Gabriel haben einen Entwurf für ein Positionspapier mit klaren Forderungen an die Regierung vorgelegt.

In dieser Sitzungswoche haben wir außerdem Anträge gegen den Missbrauch der Leiharbeit, für die Verlängerung des Ausbildungsbonus, für eine bessere Bildungszusammenarbeit von Bund und Ländern und für mehr Rechte von Praktikantinnen und Praktikanten in den Bundestag eingebracht.

Am 10. Dezember hat der EU-Ministerrat für Wettbewerbsfähigkeit endgültig für die Fortsetzung des subventionierten Steinkohlebergbaus gestimmt. Ich bin sehr froh über diese Entscheidung. Der Weg für den Bergbau ist nun bis 2018 frei. Kein Bergmann wird seine Arbeit verlieren, es müssen keine Entlassungen ausgesprochen werden. Das ist eine gute Nachricht für unsere Region. Die vielen Gespräche, die von den Bergleuten, Betriebsräten und den Vertretern der IGBCE mit der Politik in Deutschland und der EU geführt wurden, hatten Erfolg. Mein Dank gilt allen, die sich mit Nachdruck für den Erhalt des deutschen Steinkohlebergbaus und für die sozialen Belange der Beschäftigten eingesetzt haben.

Ich wünsche Ihnen frohe Weihnachten und ein friedliches sowie erfolgreiches Jahr 2011!

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin

Michael Gerdes

Topthema: Eurokrise Anlässlich der Regierungserklärung der Kanzlerin am 15. Dezember 2010, einen Tag vor der Sitzung des Europäischen Rats in Brüssel, fand im Bundestag eine kontroverse Debatte zur Lösung der Euro-Krise statt. Die SPD-Bundestagsfraktion hat dazu einen Entschließungsantrag (Drs. 17/4183) ins Parlament eingebracht, in dem sie der Zick-Zack-Politik der Regierung-Mer-kel ein europäisches Gesamtpaket gegenüber stellt. Frank-Walter Steinmeier warf der Kanzlerin vor, das Alarmsignal, das von der Europäischen Zentralbank (EZB) ausgeht, nicht hören zu wollen. Diese hatte eine Aufstockung ihres Kapitals angekündigt, was durch den Aufkauf von Verlusten aus Staatsanleihen notwendig sei. Dafür müssen die Euro-Länder zahlen. Das zeige deutlich, dass nicht nur Handeln, sondern auch Nichthandeln seinen Preis habe. Die schwarz-gelbe Regierung habe „vor der europäischen Aufgabe versagt, wie kaum eine andere vor ihr“ sagte Steinmeier. Im April habe die Kanzlerin verkündet – kein Geld für Grie-chenland – das Ergebnis sei bekannt. Dann hieß es, Griechenland bliebe ein Einzelfall. Es folgte der Rettungsschirm. Er sei die Ultima Ratio und würde wahrscheinlich gar nicht in An-spruch genommen werden, dann kam Irland. Europa steht vor einer historischen Aufgabe. Es gehe, so Steinmeier, um die Zukunft der ge-meinsamen Währung und noch mehr um die Zukunft des gemeinsamen europäischen Projekts. Einzelmaßnahmen wie die Aufstockung des Rettungsschirms, Euro-Bonds, ein weiteres Anlei-hen-Aufkaufprogramm der EZB helfen nicht, die Krise zu überwinden. Ein umfassender Ansatz sei notwendig, forderte Steinmeier: die Gläubiger müssten durch einen Verzicht auf Forderun-gen beteiligt werden, es bedarf eines klaren Signals europäischer Solidarität und der Geburts-fehler der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion müsse beseitigt werden und somit die politische Union geschaffen werden. Nur vor dieser Kulisse sei die Einführung von Euro-Bonds denkbar. Entschließungsantrag: Verlässliche Krisenbewältigungsmechanismen installieren Die Zuspitzung der Krise im Euro-Raum ist auf die Hauptursache der unregulierten Finanz-märkte zurückzuführen. Wir Sozialdemokraten fordern die Regierung auf, sich für ein Gesamtpaket im Europäischen Rat einzusetzen. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt der Euroländer hat in seiner bisherigen Form nicht ausgereicht. Nun gilt es, den Fehlentwicklungen entgegen zu wirken und für die Zukunft verlässliche Krisenbewältigungsmechanismen zu installieren. Die Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise und ihrer unmittelbaren und mittelbaren Fol-gen darf nicht allein den Bürgerinnen und Bürgern der Eurozone aufgebürdet werden. Die Be-lastung der Steuerzahler als Ausfallbürgen für Banken, massive Einschnitte beim Lebensstan-dard oder bei öffentlichen Leistungen führen zu sozialen Spannungen. Notwendig ist die Beteiligung der Gläubiger z.B. durch Verzicht auf Forderungen und eine stär-kere Koordination der nationalen Steuerpolitiken, um die negativen Auswirkungen von unfairem Steuerwettbewerb und Steuerflucht zu beschränken. Ebenso muss eine Finanztransaktions-steuer eingeführt werden, um die Unternehmen des Finanzsektors an der Krisenbewältigung zu beteiligen. Sollte dies in der gesamten EU nicht möglich sein, so sollte die Finanztransaktions-steuer mindestens in der Euro-Gruppe eingeführt werden. Künftig muss viel stärker die Wechselwirkung zwischen Schuldenstand und Haushaltsdefizit eines Mitgliedstaates berücksichtigt werden, um die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu garantieren. Insgesamt müssen die Mitgliedstaaten ihre Politiken im Bereich der Finanz- und Wirtschaftspolitik mehr koordinieren. Insbesondere ist ein Frühwarnmechanismus für Krisen mit möglicherweise systemischen Auswirkungen zu schaffen. Der von der Europäi-schen Kommission zu erarbeitende Kriterienkatalog für den Überwachungs- und Warnmecha-nismus darf nicht zu einer Absenkung sozialer Standards in der EU führen. Wir brauchen regu-lierte Finanzmärkte. Ungedeckte Leerverkäufe von Aktionen und Staatsschuldtiteln der EU-Mitglieder müssen verboten werden. Die Leistungsbilanzen in den Ländern der Eurozone bedürfen einer stärkeren Angleichung. Dazu müssen die „Defizitstaaten“ die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Wirtschaft verbessern und die „Überschussländer“ die Nachfrage aus dem eigenen Land stärken. Dabei geht es nicht darum, dass Deutschland auf seine Exportstärke verzichtet, die Binnennachfrage muss hier durch Qualifizierungs- und Fachkräftestrategie und eine angemessene Lohnentwicklung, orientiert am Produktivitätszuwachs plus Zielinflationsrate, forciert werden. Die soziale Dimension der Euro-päischen Union als zentraler Teil des europäischen Gesellschaftsmodells ist deutlich auszu-bauen. Eine wirksame Krisenbewältigung muss jetzt beginnen, strukturelle Probleme sind jetzt anzuge-hen und dürfen nicht verschoben werden. Kein Land kommt für sich allein aus der Krise, mehr Koordinierung ist wichtiger denn je. Die Europäische Union ist und bleibt die Chance, die Glo-balisierung gestalten zu können. Missbrauch der Leiharbeit verhindern Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) stellt mit der Leiharbeit Unternehmen ein unkom-pliziertes Instrumentarium zur Verfügung, Auftragsspitzen zu bewältigen oder für einen vorü-bergehenden Ausfall von Beschäftigten schnell Ersatz zu finden. Inzwischen hat der Umfang der Leiharbeit deutlich zugenommen: Die Zahl der Leiharbeitnehmer/-innen hatte sich zwischen Anfang 2003 und Sommer 2008 etwa verdoppelt auf über 800.000. Viele der geltenden Regelungen des AÜG haben sich als Einfallstor für weitreichenden Miss-brauch erwiesen, da die vorhandenen Leiharbeitstarifverträge deutlich hinter den Verdiensten und Arbeitsbedingungen der Stammarbeitnehmer/-innen zurückbleiben. Missbrauch in der Leiharbeit hat zu Lohndumping und einer Zunahme prekärer Beschäftigung geführt. Jeder achte Leiharbeitsbeschäftigte ist trotz Vollzeittätigkeit auf ergänzende staatliche Unterstützung ange-wiesen. Mit der vollständigen Umsetzung der europäischen Arbeitnehmerfreizügigkeit im Mai 2011 droht sich die Situation weiter zu verschärfen. Sich dem Lohndumping zu entziehen, wird dann auch für seriöse Leiharbeitsunternehmen deutlich schwieriger. Mehr als die Hälfte aller Leiharbeits-verhältnisse dauert zudem keine drei Monate. Leiharbeit wird wegen der niedrigen Löhne von den Einsatzbetrieben häufig zur Lohnkostensenkung genutzt, indem die Stammbelegschaften reduziert und stattdessen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer eingesetzt werden. Die Vorschläge der Regierung bieten nur in kleinsten Ansätzen Schutz und lösen nicht annä-hernd die wirklichen Probleme der Leiharbeit. Der Gesetzesvorschlag behebt lediglich die kras-sesten Auswüchse von Lohndumping, bietet aber keine wirkungsvollen Lösungen gegen den Missbrauch der gesamten Branche. Der größte Fehler ist offenkundig: Es fehlt der Mindestlohn und es fehlt eine Regelung zum Equal Pay. Trotz monatelangem Ringen sieht die Regierung keine Lohnuntergrenze vor. Frau von der Leyen darf nicht nur von Mindestlohn reden, sie muss ihn im Gesetz festschreiben. Union und FDP beschränken sich auf geringfügige Änderungen, die durch eine Richtlinie der Europäischen Union ohnehin vorgegeben sind. Die Gewerkschaf-ten kritisieren das schwarz-gelbe Vorgehen zu Recht als Kniefall vor der Leiharbeitslobby. Unser Grundprinzip: Gleiches Geld für Gleiche Arbeit muss gelten Deutlich weitreichender und hilfreicher ist unser Antrag (Drs. 17/4189). Er führt auf, welche Regelungen, ein Gesetzentwurf beinhalten muss. Dabei sind vier entscheidende Bedingungen zu berücksichtigen:  Gleiches Geld für gleiche Arbeit: Der „Equal Pay“-Grundsatz im Verhältnis von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern zu Stammarbeiternehmer/-innen muss gelten. Darüber hinaus fordern wir einen nicht nur für die Leiharbeit, sondern für alle Branchen geltenden gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von mindestens 8,50 Euro.  Keine Verträge von Fall zu Fall: Das große Arbeitslosigkeitsrisiko von Leiharbeitnehmer/-innen rührt auch daher, dass die Verträge oft nur für die Dauer des Einsatzes befristet werden. Dies soll nicht mehr erlaubt sein. Der Entliehene muss auch in Zeiten ohne Arbeitseinsatz weiter im Arbeitsverhältnis stehen und entlohnt werden.  Klar „mitbestimmt“: Die Betriebsräte in den Entleihbetrieben brauchen wirksame Mitbestimmungsrechte für in ihrem Betrieb eingesetzte Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern.  Ein Platz, ein Jahr: Der Einsatz einer Leiharbeitnehmerin oder eines Leiharbeitneh-mers soll nur „vorübergehend“ sein. Nach einem Jahr sind Leiharbeitseinsätze zu be-enden. Diese Höchstüberlassungsdauer von einem Jahr ist gesetzlich festzulegen. Sofern der Arbeitskraftbedarf im Entleihbetrieb über ein Jahr andauert, ist eine Festan-stellung angemessen, denn dies belegt, dass Bedarf an einer dauerhaften Arbeitstä-tigkeit im Unternehmen besteht. Ausbildungsbonus verlängern Um mehr jungen Menschen die Chance auf eine Ausbildung zu geben, hat die SPD vor drei Jahren den sogenannten Ausbildungsbonus durchgesetzt. Mit diesem arbeitsmarktpolitischen Instrument werden Jugendliche und junge Erwachsene gefördert, die es ohne zusätzliche Un-terstützung schwer haben, eine Lehrstelle zu finden. Union und FDP wollen die Förderung Ende 2010 auslaufen lassen. Jetzt setzen wir uns in unserem Antrag (Drs. 17/4191) dafür ein, den Ausbildungsbonus um weitere drei Jahre zu verlängern. Dieser wurde am 16. Dezember 2010 im Bundestag beraten. Um Jugendlichen, die schon lange vergeblich nach einem Ausbildungsplatz suchen, gezielt unter die Arme zu greifen, hat der Deutsche Bundestag 2008 auf Initiative der SPD den Ausbil-dungsbonus beschlossen. Die Förderung in Höhe von 4.000 bis 6.000 Euro können Arbeitgeber erhalten, wenn sie zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze einrichten und förderungsbedürf-tige Jugendliche einstellen. In der Wirtschaftskrise hat der Bundestag die Förderung auf Auszu-bildende ausgeweitet, die ihren Ausbildungsplatz durch Insolvenz verloren haben. Bis Septem-ber 2010 konnten so mehr als 40.000 junge Menschen gefördert werden. Geht es nach dem Willen von Union und FDP soll damit nun Schluss sein: Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat angekündigt, die Förderung nicht über Ende 2010 hinaus zu verlängern. Lediglich die sogenannten Insolvenzauszubildenden sollen weiter gefördert werden können. Für die SPD-Bundestagsfraktion steht fest: Ziel einer echten, chancenorientierten Ausbildungs- und Arbeitsmarktpolitik muss es sein, klare Rechtsansprüche für junge Menschen zu erhalten und weiterzuentwickeln. Daher fordern wir in einem aktuellen Antrag, die Förderung fortzufüh-ren und den Ausbildungsbonus um drei weitere Jahre zu verlängern. Der Ausbildungsbonus hilft, keinen Jugendlichen zurückzulassen und die Fachkräftebasis zu sichern. Schluss mit Generation Praktikum Die Wirtschaft ruft immer lauter nach gut ausgebildeten Arbeitskräften. Doch Jahr für Jahr wer-den zehntausende hochqualifizierte junge Menschen in unbezahlte Praktika gedrängt. Wenn aber nicht das Lernen, sondern die Arbeitsleistung im Vordergrund steht, ist es kein „Prakti-kum“, sondern ein Arbeitsverhältnis. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert in ihrem Antrag (Drs. 17/3482) gesetzliche Regelungen, um Missbrauch bei Praktika zu unterbinden. Die Situation von jungen Berufseinsteigern wird immer prekärer. Dies bedeutet konkret, dass heute etwa 25 Prozent aller Uni-Absolventinnen und -Absolventen nur dann eine Chance auf einen soliden Berufseinstieg erhalten, wenn sie sich vorher über Monate „kostenlos“ im Unter-nehmen bewährt haben. Bei den Ausbildungsberufen ist teilweile sogar fast ein Drittel eines ganzen Jahrgangs betroffen, obwohl sie bereits betriebliche Erfahrung in der Ausbildung erle-ben durften. Wie eine Studie des Bundesarbeitsministeriums ergab, waren von allen freiwilligen Erst-Praktika, die nach Abschluss einer beruflichen Ausbildung absolviert wurden, 51 Prozent unbezahlt und 12 Prozent unangemessen vergütet. Viele junge Menschen befinden sich in sogenannten Praktikumsketten, bei denen sich eine Station an die nächste reiht – immer darauf hoffend, in ein normales Arbeitsverhältnis über-nommen zu werden. Viele der Betroffenen arbeiten in der Woche genau so hart wie die regu-läre Belegschaft, um dann am Wochenende zusätzlich in der Kneipe zum Lebensunterhalt zu kellnern. Andere verschulden sich oder sind auf die Unterstützung ihrer Familie angewiesen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum Schwarz-Gelb nicht das Geringste unternimmt, um diesen ausbeuterischen Zuständen endlich einen Riegel vorzuschieben. Während die SPD in der letz-ten Legislaturperiode dafür gekämpft hat, durch eine entsprechende Gesetzesinitiative die Rechte von Praktikantinnen und Praktikanten zu stärken, zeichnete sich die Union dadurch aus, sich mit Händen und Füßen gegen dringend notwendige gesetzliche Regelungen zu wehren. Insbesondere Bundesbildungsministerin Schavan ließ nichts unversucht, um die Vorschläge der SPD zu torpedieren. Union und FDP weigern sich, die Lebenswirklichkeit der jungen Menschen zur Kenntnis nehmen und für Verbesserung zu sorgen. Wir fordern die Bundesregierung in unserem Antrag auf, endlich einen Gesetzentwurf vorzule-gen, der sicherstellt, dass bei Praktika Missbrauch in Zukunft verhindert werden kann. So soll gesetzlich klargestellt werden, dass der Lernzweck stärker als Mittelpunkt eines Prakti-kums zu definieren ist. Unternehmer und Praktikanten sollen künftig die Bestimmungen klar und eindeutig aus dem Gesetz erkennen können und auf - bereits existierende - einschlägige Vor-schriften zum Beispiel im Berufsbildungsgesetz verwiesen werden. Außerdem muss gesetzlich klargestellt werden, dass Arbeitsverhältnisse, die lediglich als Prak-tikum deklariert werden, den gleichen Lohn- und Gehaltsanspruch begründen wie reguläre Stellen. Anders als bisher muss den Arbeitgeber dabei die Beweislast treffen. Außerdem for-dern wir, den Kündigungsschutz zu verbessern, indem Praktikumszeiten angerechnet werden. Pflichtpraktika müssen in die Regelstudienzeit aufgenommen werden. 2011 Truppenabzug aus Afghanistan starten Zwei Tage nach der Afghanistan-Konferenz von SPD-Bundestagsfraktion und Parteivorstand fand am 16. Dezember 2010 im Bundestag anlässlich der Regierungserklärung von Außenmi-nister Westerwelle zum Fortschrittsbericht der Bundesregierung eine Debatte zum Militäreinsatz am Hindukusch statt. Zwar liefert der Bericht der Bundesregierung auf 108 Seiten ein realistisches und detailliertes Bild darüber wie die Lage in den zentralen Bereichen Sicherheit, Staatswesen und Regie-rungsführung, Wiederaufbau und Entwicklung in Afghanistan ist. Fehler der Vergangenheit und Defizite werden genannt sowie Kritik an der afghanischen Seite geübt. Dennoch enthält der Bericht nicht die von uns und Bündnis 90/ die Grünen geforderte unabhängige Evaluierung des deutschen Afghanistan-Engagements. Genau die selbstkritische Überprüfung der deutschen Aktivitäten in Afghanistan unter Hinzuzie-hung der Erfahrungen der vor Ort tätigen Nichtregierungsorganisation und wissenschaftliche Experten fehlt. Deshalb haben wir unsere Forderung nach einer unabhängigen Evaluierung erneuert. Außerdem verlangen wir ein klares Bekenntnis der Bundesregierung zum Beginn des Truppen-abzugs 2011 im Antragstext zur Mandatsverlängerung im Januar. Denn sowohl im Fortschritts-bericht als auch in Medienberichten lässt die Regierung Unklarheit aufkommen, da von Ende 2011/2012 die Rede ist. Gemeinsame Afghanistan-Konferenz von Fraktion und Parteivorstand Am 14. Dezember 2010 fand die zweite Afghanistan-Konferenz von SPD-Bundestagsfraktion und Parteivorstand mit 400 Interessierten statt. Dazu haben Frank-Walter Steinmeier und Sig-mar Gabriel den Entwurf eines Positionspapiers vorgelegt. Die Mandatsverlängerung im Januar ist für uns kein Automatismus. Das hat Sigmar Gabriel zu Beginn der Konferenz deutlich ge-macht. Kaum eine Entscheidung eines Abgeordneten im Deutschen Bundestag sei so sehr eine Gewissensentscheidung wie die Abstimmung über den Einsatz militärischer Gewalt. Es sei eine Entscheidung über Leben und Tod deutscher Soldaten, ziviler Helfer und ihrer Verbündeten sowie auch vieler Menschen in der afghanischen Bevölkerung. Geänderte Afghanistan-Strategie 2010 trägt unsere Handschrift Im Vorfeld der letzten Mandatsverlängerung Anfang 2010 haben wir eine Reihe von Forderun-gen durchgesetzt, obwohl sie zunächst umstritten waren und von Teilen der Bundesregierung als abwegig kommentiert wurden. Sie sind zum großen Teil in die geänderte Afghanistan-Stra-tegie eingeflossen und haben damals für uns die Zustimmung zur Mandatsverlängerung mög-lich gemacht. Dazu gehörten die Forderungen nach:
  • Verdopplung der Mittel für den zivilen Wiederaufbau,
  • Verstärkung der Ausbildung der afghanischen Polizei und Armee,
  • Intensivierung der Bemühungen um eine politische Lösung des Konfliktes,
  • einem Stopp zur Entsendung weiterer Kampftruppen,
  • Übergabe der vollen Verantwortung für die Sicherheit im Land an die afghanischen Sicherheitskräfte bis 2014
  • Beginn der Reduzierung des deutschen ISAF-Kontingents im kommenden Jahr, analog zur Ankündigung des amerikanischen Präsidenten Obama.
Entwurf des SPD-Positionspapiers stellt sich Verantwortung Im aktuellen Positionspapierentwurf von Frank-Walter Steinmeier und Sigmar Gabriel bekennt sich die SPD zu ihrer Verantwortung für Afghanistan und seine Bevölkerung. Von der Bundes-regierung wird erwartet, dass sie sich an ihre Zusagen hält und ihren Einfluss international geltend macht, um das internationale Afghanistan-Engagement zum Erfolg und den militäri-schen Einsatz zum Ende zu führen. Die Bundesregierung wird u.a. aufgefordert: - Die Mittel für den zivilen Aufbau auf dem erreichten Niveau fortzuschreiben. Die von Entwicklungsminister Niebel voran getriebene Militarisierung der Entwicklungszusammenarbeit wird abgelehnt. - Die afghanische Regierung beim Aufbau der nationalen und regionalen Verwaltung und bei der Korruptionsbekämpfung stärker zu unterstützen. - Keine Änderungen am ISAF-Mandat und der Struktur des deutschen Kontingents vorzunehmen, die die Neuausrichtung des militärischen Engagements auf Ausbildung der afghanischen Sicherheitskräfte in Frage stellt. Eine Erhöhung des Kontingents wird abgelehnt. - Die Reduzierung der deutschen Truppen 2011 zu beginnen und den Bundeswehrein-satz im Rahmen von ISAF im Zeitrahmen 2014 zu beenden Afghanistan-Einsatz verlangte Lernprozesse - Kritik an Bundesregierung In seinem Schlusswort machte Frank-Walter Steinmeier auf der Konferenz deutlich, dass die internationale Gemeinschaft beim Afghanistan-Einsatz Neuland betreten hat und deshalb keine „Blaupause“ für den Einsatz in Afghanistan hatte. In den zurück liegenden Jahren habe man sich Lernprozessen unterziehen müssen, immer wieder seien Neujustierungen des Einsatzes notwendig gewesen. Steinmeier kritisierte das mangelnde Engagement der Bundesregierung in der Frage, wie das Regime für Afghanistan für die Zeit nach 2014 aussehen müsse. Deutsch-land müsse mit seinen Partnern dafür sorgen, dass die Region ein gemeinsames Interesse an einem Frieden in Afghanistan habe. Zustimmung zur Mandatsverlängerung hängt von Regierung ab Die SPD habe sich Außenpolitik nie einfach gemacht und als richtig erkannte Entscheidungen auch gegen Widerstände vertreten, „ob die Zustimmung zum neuen ISAF-Mandat der Bundes-regierung möglich ist, das hat die Regierung in der Hand – wir werden den Text genau lesen,“ schloss Steinmeier. Mehr Bildungszusammenarbeit von Bund und Ländern Die Ergebnisse der neuen PISA-Studie zeigen: Die Bildungspolitik, die in den letzten zehn Jah-ren von der SPD entscheidend mitgeprägt wurde, hat zu spürbaren Verbesserungen der schuli-schen Leistungen geführt. Dennoch bleibt noch viel zu tun, damit unser Bildungssystem wieder zu den besten der Welt gehört und alle Kinder gleiche Chancen auf gute Bildung erhalten. Für gute Bildung müssen Bund, Länder und Kommunen besser zusammenarbeiten. In einem aktuellen Antrag (Drs. 17/4187), der am 16. Dezember 2010 im Parlament beraten wurde, for-dert die SPD-Bundestagsfraktion mehr Geld für Bildung vom Bund, einen Nationalen Bildungs-pakt für bessere Bildungsangebote in Kitas, Ganztagsschulen und Hochschulen sowie eine bessere Koordinierung der Bildungspolitik in Deutschland. Trotz der notwendigen Konsolidierung der öffentlichen Haushalte müssen Bund und Länder der Bildungspolitik eine klare Priorität einräumen und ihre gemeinsamen Anstrengungen für bes-sere Bildung ausbauen. Aus unserer Sicht gehören dazu vor allem drei Bausteine: Die Verantwortung für gute Bildungsangebote liegt vor allem bei den Ländern, den Städten und Gemeinden. Ohne eine gute Finanzausstattung können sie die Qualität und Leistungsfähigkeit des Bildungswesens weder sichern noch stärken. Deshalb muss das Ziel von Bund und Län-dern verbindlich umgesetzt werden, ab 2015 mindestens sieben Prozent des Bruttoinlandspro-dukts in Bildung zu investieren. Auf dieses Ziel hatten sich Bund und Länder vor zwei Jahren verständigt. Eine Einigung über die Umsetzung und Finanzierung des Ziels steht aber bis heute aus. Um das 7-Prozent-Ziel zu erreichen sind mindestens 20 Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich notwendig. Wir fordern von der Bundesregierung, davon mindestens 10 Milliarden Euro zu übernehmen. Eine durchgreifende Verbesserung unseres Bildungssystems kann nur gelingen, wenn die Bildungsangebote ausgebaut und verbessert werden. Notwendig sind keine kleinteiligen Son-derprogramme, sondern mehr und bessere Kitas und Ganztagsschulen sowie leistungsfähige Hochschulen mit besseren Betreuungsrelationen. Ohne einen substanziellen Beitrag des Bun-des, kann ein solcher Ausbau der Bildungsinfrastrukturen nicht umgesetzt werden. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert deshalb einen Nationalen Bildungspakt von Bund, Ländern und Kommunen. Er soll den Einstieg bilden in den gemeinsamen, schrittweisen Ausbau der Bil-dungsangebote in allen Bereichen. Ein Schlüssel kommt dem weiteren Ausbau der Ganztags-schulen zu, weil sie den notwendigen Raum für mehr individuelle Förderung, zusätzliche Lern-angebote und die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie gewährleisten. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsicherung einer Bildungsteilhabe für bedürftige Kinder und Jugendliche kann dadurch berücksichtigt werden, dass ein bedarfsgerechter, flächende-ckender Ausbau der Schulsozialarbeit in den Nationalen Bildungspakt aufgenommen wird. Die Zuständigkeiten für Bildung sind im deutschen Föderalismus auf Bund und Länder verteilt. Was fehlt, ist ein durchsetzungsstarkes Koordinierungsinstrument. Eine bessere Koordinierung ist notwendig, um sich gemeinsame Ziele zu setzen, die Erreichung dieser Ziele besser über-prüfbar zu machen und erfolgreiche Lösungen in den Ländern schneller auf andere Länder zu übertragen. Die SPD-Bundestagsfraktion schlägt vor, den Nationalen Bildungsbericht weiterzu-entwickeln. Der alle zwei Jahre erscheinende Bericht kann einen Beitrag für eine solche Koor-dinierung der Bildungspolitik leisten. Steuerliche Förderung der Fernwärme verweigert Zur abschließenden Beratung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes am 16. Dezember 2010 hat die SPD-Bundestagsfrak-tion gemeinsam mit Bündnis 90 / die Grünen einen Änderungsantrag (Drs. 17/4251) einge-bracht. Der im Oktober 2010 von der schwarz-gelben Koalition beschlossene Abbau steuerlicher Be-günstigungen der Wirtschaft bei der Energie- und der Stromsteuer betrifft auch die Fernwärme-Versorgung. Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP am 16. Dezember 2010 ein zweites Mal ab, die steuerliche Förderung der Fernwärme über eine Ausnahmeregelung fort-zuführen. Diese Entscheidung werden rund vier Millionen Haushalte in Deutschland mit höheren Heiz-kosten bezahlen müssen, allein in Berlin ungefähr 600.000. Die Bundesregierung selbst hatte im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2011 den Erhalt der steuerlichen Förderung der Fernwärme vorgeschlagen. In der abschließenden Beratung dieses Vorhabens im Haushalts-ausschuss aber strichen die Koalitionsfraktionen völlig überraschend die geplante Regelung. Am 26. November 2010 forderte der Bundesrat eine Korrektur dieser Entscheidung. Der Wegfall der Energiesteuervergünstigung für die Fernwärme-Versorgung ist klimapolitisch kontraproduktiv und verfehlt. Die Fernwärme leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Klima- und Umweltziele Deutschlands. Insbesondere in Verbindung mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sowie bei der Nutzung von Abwärme bietet sie eine hocheffiziente Verwendung regene-rativer und fossiler Energieträger. Im Vergleich zu Einzelheizungen reduzieren moderne Fern-wärmeanlagen die Bildung von Feinstaub und luftgetragenen Schadstoffen und verbessern somit die Luftqualität in städtischen Verdichtungsräumen. Eine steuerliche Entlastung der Fernwärme im Energiesteuergesetz ist wichtig und notwendig, um das von der Bundesregie-rung gesetzte Ziel nicht zu gefährden, den KWK-Anteil an der gesamten Stromerzeugung bis 2020 auf 25 Prozent zu erhöhen.
 

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