Verfassungsgericht kassiert Rüttgers-Gesetz

Landespolitik

Eine weitere Erblast der alten, abgewählten Rüttgers-Regierung wurde heute entsorgt. Das Verfassungsgericht in Münster entschied, dass die von CDU und FDP im Jahre 2010 beschlossene Einheitslastenabrechnung gegen Bundesrecht verstößt und das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen beschneidet.

Das Verfassungsgericht hat nicht über den Solidarpakt, sondern über die Aufteilung des NRW-Beitrages zwischen dem Land und den Kommunen entschieden. Statt einer genauen Abrechnung (Praxis bis 2007) wurde der Beitrag der Kommunen auf Pauschalen umgestellt. Aus Sicht der Städte und Gemeinden spiegelten diese Pauschalen aber nicht die realen Kosten wider. Die schwarzgelbe Landesregierung hatte die Solidarpakt-Kosten künstlich angehoben und so zu Mehrbelastungen für die Kommunen gesorgt, so hatten die klagenden Städte und Gemeinde u. a. argumentiert.

Nach dem Urteil hoffen die Städte nun auf sinkende Beiträge. Innenminister Ralf Jäger versprach unmittelbar nach dem Urteilsspruch ein gerechteres Abrechnungsverfahren. Das dann auch bis zum Ende der Solidarpakt-Zahlungenhalten soll. Ralf Jäger: „Unser Ziel ist es, eine zukunftsfeste Regelung zu treffen, die bis zum Jahr 2019 trägt.“

 

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