Unser Abgeordneter Michael Gerdes informiert aus Berlin: FDP-Steuerkonzept wird für Bürger extra teuer!

MdB und MdL


Unser Mann in Berlin - MdB Michael Gerdes informiert aus dem Bundestag.

Michael Gerdes, unser Mann im Bundestag in Berlin, versendet jetzt seinen neuen Newsletter. Die Themen der aktuellen Ausgabe: Mindestlöhne und das Steuerkonzept der FDP.

Für einen gesetzlichen Mindestlohn

Die SPD-Bundestagsfraktion will gerechte Löhne für gute Arbeit. Jeder Mensch muss in Würde arbeiten können. Dazu gehört auch eine gerechte Entlohnung. Wer Dumpinglöhne zahlt beutet doppelt aus: die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch alle Steuerzahler. Denn sie müssen für die ergänzenden Hilfen des Staates aufkommen. Mit unserem Antrag „Gesetzlichen Mindestlohn einführen - Armutslöhne verhindern“ (Drs. 17/1408) setzen wir uns für einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn ein.
Rechtsanspruch auf Mindestvergütung
Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer soll künftig einen Rechtsanspruch auf eine Mindestvergütung haben. Menschen, die Vollzeit arbeiten, müssen von ihrer Arbeit auch menschenwürdig leben können. Mit dem Antrag werden Arbeitgeber verpflichtet, ihren Beschäftigten einen Lohn mindestens in der gesetzlichen Höhe zu zahlen. Es wird außerdem das Verfahren zur Mindestlohn-Festsetzung durch ein Expertengremium festgelegt. Vertragliche Vereinbarungen niedrigerer Löhne sind dann unwirksam. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz soll außerdem auf sämtliche Branchen ausgedehnt werden, damit die Tarifparteien höhere Branchen-Mindestlöhne durch Rechtsverordnung verbindlich festlegen lassen können.
Deutschland ist eine der wenigen westlichen Industrienationen, in denen es keinen gesetzlichen Mindestlohn gibt. Der gesetzliche Mindestlohn muss durch ein Expertengremium immer wieder neu bestimmt werden. Das erlaubt, bei der Neufestsetzung die Erfahrungen der vergangenen Zeit zu berücksichtigen. Bei der erstmaligen Festlegung der Höhe des Mindestlohnes muss die Existenzsicherung entscheidendes Kriterium sein.
Der gesetzliche Mindestlohn sollte so ausfallen, dass eine Arbeitnehmerin, ein Arbeitnehmer sicher sein kann, bei Vollzeittätigkeit ohne öffentliche Hilfe den eigenen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Der Deutsche Gewerkschaftsbund schlägt deshalb zu Recht einen Mindestlohn von 8,50 Euro vor.
Die Branchen mit einem Mindestlohn beispielsweise im Baugewerbe oder in der Gebäudereinigung haben eine positive Beschäftigungswirkung. Auch die anderen europäischen Länder haben mit Mindestlöhnen gute Erfahrungen gemacht. In Großbritannien ist die Beschäftigungsrate stetig gestiegen seit es dort einen Mindestlohn gibt. Es hängt vermutlich auch mit der Ankurbelung des Konsums zusammen, den ein Mindestlohn auslöst.
Niedriglohnsektor darf nicht weiter wachsen
Das Ausmaß der Niedriglohnbeschäftigung in Deutschland hat seit Mitte der 1990er Jahre deutlich zugenommen. Fast jeder zehnte Beschäftigte verdient weniger als sechs Euro die Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche sind das etwa 1.000 Euro brutto. Unterhalb der Niedriglohnschwelle von rund neun Euro arbeiten sogar doppelt so viele Menschen, insgesamt mehr als jeder fünfte Beschäftigte. Der Niedriglohnsektor hat beängstigende Ausmaße angenommen. In den vergangenen 15 Jahren ist er um rund die Hälfte gewachsen.
Rund 70 Prozent der im Niedriglohnsektor Tätigen sind Frauen. Sie würden von der Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes besonders profitieren.
„Aufstocker“ – Lohndumping auf Staatskosten
Staatliche Lohnergänzungen sind nicht wirklich eine Alternative. Über eine Million Beschäftigte erhalten staatliche Ergänzungsleistungen zu ihrem Lohn, damit sie über die Runden kommen. Der unlautere Wettbewerbsvorteil, den Dumpinglöhne einem Unternehmen bieten, wird damit durch Steuern finanziert. Diese Art des Steuereinsatzes setzt genau die falschen Anreize. Uns kommt es darauf an, seriös arbeitende Unternehmen zu unterstützen, indem wir faire Wettbewerbsbedingungen sichern.
Die Sozialversicherungssysteme müssen gestärkt werden. Wie viel die Sozialversicherungen einnehmen, hängt vorrangig von der Lohnhöhe der Beschäftigten ab. Bei Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung steigen mit höheren Löhnen auch die Einnahmen.

Aktuelle Stunde: FDP-Steuerkonzept wird für Bürger extra teuer

Die FDP weckt mit ihrem Stufentarif bei der Einkommensteuer und mit ihren Steuersenkungsversprechungen falsche Erwartungen. Auch der Rückzug auf Raten ist nicht glaubwürdig. Die FDP-Steuerpolitik will jetzt fünf statt drei Stufen im Tarif, sie will ihn 2012 statt 2011 einführen, und er soll 16 Milliarden statt 24 Milliarden Euro kosten. Es bleibt auch damit bei der fundamentalen Verantwortungslosigkeit und Ungerechtigkeit der Pläne.
In den öffentlichen Haushalten von Bund, Ländern und Gemeinden besteht kein Spielraum für weitere Entlastungen. Die durch die Steuersenkung verursachten Haushaltslöcher müssen durch andere Maßnahmen gegenfinanziert werden.
Um aus ihrer Steuerfalle vor der NRW-Wahl noch irgendwie heraus zu kommen, wird jetzt aus der Koalition heraus das Thema „Steuervereinfachung" gespielt: Es sei kurzfristig viel opportuner, die Steuern zu vereinfachen als sie zu senken. Die dem Bürger versprochene Steuerentlastung könne dann später kommen.
Aber wie soll diese Steuervereinfachung aussehen? Wer wäre Gewinner, wer wäre Verlierer? Wie teuer wären die angestrebten Vereinfachungsmaßnahmen, denn Steuervereinfachung ist nicht automatisch mit Kostenneutralität für den Fiskus verbunden?
Das, was die FDP in ihrem neuesten Steuerreformkonzept hierzu anbietet - sofern das überhaupt deutlich wird - lässt Schlimmes befürchten: nämlich eine Steuervereinfachung auf dem Rücken von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Gering- und Durchschnittsverdienern und zu Gunsten der „Besserverdiener"-Klientel und wohl auch eine Steuervereinfachung zu Lasten der öffentlichen Kassen.
Frau Merkel und Herr Schäuble lassen nach wie vor klare Worte zu den Plänen vermissen. Nach der NRW-Wahl aber wird es deutlich werden: Das Steuerkonzept der FDP kommt Bürgerinnen und Bürger teuer zu stehen. Die Steuersenkungen nutzen den Besserverdienern in absoluter Steuerersparnis am meisten. Wer am meisten verdient, bekommt auch am meisten hinzu. Von den drohenden Gegenfinanzierungen durch Einschnitte und Belastungen an anderer Stelle jedoch sind Gering- und Durchschnittsverdiener am stärksten betroffen. Am Ende bleibt „weniger Netto“ für die meisten Menschen.

Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit müssen steuerfrei bleiben

Bei der Vorstellung ihres Steuerkonzepts hat der nordrhein-westfälische Landesvorsitzende der FDP, Andreas Pinkwart, ausdrücklich eingeräumt, dass zur Finanzierung dieses Konzepts die Steuerfreiheit der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gestrichen werden kann. Wir haben in dieser Woche jedem Bundestagsabgeordneten aus Nordrhein-Westfalen die Gelegenheit gegeben, ehrlich und offen zu zeigen, ob er die Steuerfreiheit der Zuschläge abschaffen will oder nicht. Unser Antrag zum Erhalt der steuerfreien Zuschläge für Polizisten, Krankenschwestern oder Industriearbeiter, die auf Nachtschicht gehen (Drs. 17/244, 17/1458), wurde in namentlicher Abstimmung von den Abgeordneten der Koalition abgelehnt. Damit haben CDU, CSU und FDP ein klares Bekenntnis zur Steuerfreiheit der Zuschläge verweigert.

Bei der Frage, wie Steuersenkungen in Zeiten hoher Verschuldung zu bezahlen sind, wird immer wieder die Streichung der Steuerfreiheit der Sonn- und Feiertags- sowie der Nachtzuschläge ins Gespräch gebracht. Eine solche Forderung richtet sich vor allem gegen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die unter erschwerten Bedingungen Schicht- und Wochenendarbeit leisten müssen. Eine Streichung der Steuerfreiheit der Zuschläge hätte für weite Teile der Beschäftigten empfindliche Einkommenseinbußen von insgesamt über 2 Milliarden Euro zur Folge. Schichtarbeiter, Krankenschwestern und Polizisten würden so die Steuergeschenke für die Reichen bezahlen.

 

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