Stichwort Gülle: Die Schonzeit für Nasen ist um – SPD fragte nach

Allgemein


Aus dem Umwelt- und Planungsausschuß berichtet: Dirk Schult.

Nicht nur empfindliche Nasen wissen: Es liegt was in der Luft. Und zwar ein ganz besonders unangenehmer Duft – Gülle. Die Schonzeit für Nasen ist zu Ende. Dabei ist Gülle-Geruch nicht mehr länger nur ein Problem unserer nördlichen Stadtteile – auch im zentralen Stadtgebiet, wie z. B. auf der Hardt oder auch in Holsterhausen, stinkt es. Fast schon erschreckend groß sind die eingesetzten Gülle-Fahrzeuge – echte „Monster“-Trucks. Da Gülle aber nicht nur ein Problem für Nasen ist, sondern möglicherweise auch für das Grundwasser, fragte die SPD im Umwelt- und Planungsausschuß nach. Die Antworten gab es in der letzten Sitzung am Dienstag:

Zu welcher Zeit darf Gülle aufgebracht werden?

Auf Ackerland vom 1. Februar bis zum 31. Oktober, auf Grünland vom 1. Februar bis zum 14. November.

In welchem Umfang darf Gülle pro qm in welcher Zeit aufgebracht werden?

170 kg Gesamtstickstoff je Hektar und Jahr auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, auf Grünland und Feldgras 230 kg Gesamtstickstoff je Hektar und Jahr.

Wodurch bzw. inwieweit ist eine regelmäßige Kontrolle sichergestellt?

Zuständig für die Kontrolle ist die Landwirtschaftskammer NRW (Kreisstelle Coesfeld/ Recklinghausen). Diese prüft jährlich in ganz NRW ca. 520 Betriebe. Von sog. Cross Compliance-Betriebe (Betriebe, die EU-Direktzahlungen und Zuwendungen für Maßnahmen zur Förderung des ländliches Raumes erhalten) werden jährlich 1 % geprüft.

Ob dieser Prüfumfang ausreicht, damit sich jeder Betrieb an die Vorschriften hält? Darüber sagte die schriftliche Antwort der Landwirtschaftskammer NRW nichts aus.

Inwieweit wird die betroffene Bevölkerung, die auf Eigenbrunnenversorgung angewiesen ist, regelmäßig informiert?

Über die Wasserqualität seines Brunnens wird der Betreiber eines Eigenwasserbrunnens über die von ihm durchzuführende Wasseruntersuchung informiert.

Allerdings ist eine solche Untersuchung nur einmal im Jahr gefordert.

Inwieweit sind im Kreisgebiet alle Gülle-Unternehmer tatsächlich erfasst?

„Die rund 1000 landwirtschaftlichen Betriebe im Kreis Recklinghausen sind bekannt.“

Die schriftlich bekannt gegebenen Antworten erstellte der Kreis Recklinghausen und die Landwirtschaftskammer NRW.

 

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