SPD-Mitglieder-Votum verstößt nicht gegen die Verfassung

Allgemein


Dirk Schult, Vorsitzender der SPD Holsterhausen.

Seit einer Woche diskutiert Deutschland über das Interview Slomka gegen Gabriel im heute journal. Jetzt gibt es in der Sache Klarheit, das Bundesverfassungsgericht hat entschieden.

Ja, es ist das Recht von Journalisten, Fragen zu stellen. Und es ist sogar ihre Pflicht. Dazu gehört auch noch einmal nachzufragen, eine Frage noch einmal zu stellen. So wie eben Marietta Slomka im heute journal. Da konfrontierte sie Sigmar Gabriel mit den Bedenken von Verfassungsrechtlern. Das verbindliche SPD-Mitglieder-Votum könnte gegen die Verfassung verstoßen. Gabriel antwortete – ruhig, klar und mit Sach-Argumenten. Slomka, nicht zufrieden, stellte die Frage erneut – und wieder antwortete Gabriel ruhig, klar und mit Sachargumenten. Slomka stellte die Frage ein drittes Mal, wieder mit überzeugender Antwort von Sigmar Gabriel. Slomka stellte die Frage ein viertes Mal, da wurde das Interview von beiden Seiten hitziger, im weiteren Verlauf bat Gabriel darum, den „Quatsch“ zu beenden.

Über den „Quatsch“ hat nun das Bundesverfassungsgericht entschieden. Es nannte die Bedenken zwar nicht „Quatsch“, es hat aber ein klares Urteil gesprochen: Das SPD-Mitglieder-Votum verstößt nicht gegen die Verfassung.

 

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