Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit kommt

MdB und MdL


Michael Gerdes, Bundestagsabgeordneter für Dorsten, Gladbeck und Bottrop.

Die Facharbeit der neuen Bundesregierung hat begonnen. Im Ausschuss des SPD-Bundestagsabgeordneten Michael Gerdes soll als erstes zentrales Gesetz das Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit auf den Weg gebracht werden. Der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wird gerade innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.
 

„Wir brauchen Arbeitszeiten, die zum Leben passen“, so Michael Gerdes. „Seit langem fordert die SPD-Bundestagsfraktion daher einen Rechtsanspruch auf Brückenteilzeit, der es ermöglicht, die Arbeitszeit vorübergehend zu reduzieren und anschließend wieder aufzustocken. Damit unterstützen wir Menschen, die in einer bestimmten Lebensphase mehr Zeit benötigen – für die Kindererziehung, die Pflege von Angehörigen, aber auch, um sich intensiver ehrenamtlich zu engagieren, sich weiterzubilden oder eigene Ziele zu verfolgen.“

Die Brückenteilzeit schaffe mehr Planungssicherheit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und helfe, Altersarmut insbesondere von Frauen zu vermeiden. Denn Frauen geraten besonders häufig in die „Teilzeitfalle“. Laut Mikrozensus 2016 des Statistischen Bundesamtes arbeiten derzeit rund 51% der Frauen aber nur rund 12% der Männer in Teilzeit. 1,8 Millionen Teilzeitbeschäftigte wollen mehr arbeiten.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig alle Beschäftigten in Betrieben mit 45 oder mehr Mitarbeitern ein Recht auf eine befristete Teilzeit-Phase bekommen, die zwischen einem und fünf Jahre dauern kann. Auch wer schon in Teilzeit beschäftigt ist soll seine Arbeitszeit künftig leichter wieder verlängern können. Das Rückkehrrecht soll ab dem 1. Januar 2019 gelten.

 

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