Neues vom Zechengelände: Planerische Lösung für die „Trittsteine“

Stadtentwicklung


Dirk Schult, SPD-Sprecher im Umwelt- und Planungsausschuß.

Eine wichtige Plankonkretisierung für die geplante Neubebauung auf dem Zechengelände „Fürst Leopold“ stellte Stadtbaurat Holger Lohse im Umwelt- und Planungsausschuß vor: Im Bereich der sog. „Trittsteine“ wird im Bebauungsplan eine Baulinie festgesetzt. Damit soll baurechtlich garantiert werden, dass an dieser Stelle nur die gemäß CIMA-Gutachten zulässigen 600 qm Verkaufsfläche errichtet werden können. Diese Stelle war im bisherigen Bebauungsplankonzept noch eine Art weißer Fleck – nach Gesprächen mit dem Investor Tedo gibt es hier nun diese wichtige Konkretisierung. Was bedeutet das nun im Klartext?

Das Bebauungskonzept sieht auf dem ehemaligen Zechengelände „Fürst Leopold“ eine Mischung aus Verkaufs-, Freizeit- und Kulturflächen vor. Gleichzeitig gibt es auf der Halterner Straße und besonders Im Harsewinkel eine Reihe vorhandener Geschäfte. Um die „alten“ mit den „neuen“ Geschäften zu verbinden, kommt dem geplanten Kreisverkehr Halterner Straße/ Im Harsewinkel eine entscheidende Bedeutung bei: Hier muß das Neue mit dem Alten verknüpft werden, soll durch die Bebauung auf dem Zechengelände nicht neuer Leerstand in den beiden vorhandenen Einkaufsstraßen produziert werden. Die SPD hatte von Anfang darauf bestanden, dass die Zechenpläne nicht zum Aus für die vorhandenen Geschäfte werden dürfen.

Dazu sind am nordwestlichen Rand des geplanten Kreisverkehrs 600 qm Verkaufsfläche vorgesehen – diese 2 oder 3 Läden sollen dann zum Trittstein werden und die Kundenströme auch in den Harsewinkel locken.

Durch die jetzt geplante Baugrenze im Bebauungsplan darf der Investor nur entlang dieser Linie bauen, zusätzliche Beschränkungen (keine Verkaufsräume im Obergeschoß, eine Ladeneinheit darf max. 400 qm groß sein) sollen garantieren, dass hier auch nicht mehr als die genehmigten 600 qm Verkaufsfläche errichtet werden (können).

Die Trittstein-Lösung ist aber nicht die einzige Änderung der letzten Wochen. So gibt der Investor seine Planung für die große Spielhalle auf – eine weitere gute Nachricht. Stattdessen wird nun die Fläche um die Trittsteine herum als Mischgebiet festgesetzt. Planungsrechtlich sind hier Wohnen und das Wohnen nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe zulässig.

 

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