Michael Hübner: Hartz IV muss neu berechnet werden

Soziales


Michael Hübner, Landtagskandidat für den Dorstener Süden.

Die Regelsätze gewähren kein menschenwürdiges Existenzminimum insbesondere für Kinder und Jugendliche, so die Richter des BVerfG. Der SPD-Landtagskandidat, Michael Hübner (Foto) und die SPD in Dorsten und Gladbeck kritisieren das schon lange.

Die Bundesregierung muss die Bemessung der Regelleistungen im Rahmen der sogenannten Hartz IV Gesetze korrigieren. So die Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts in Karls-ruhe. Der SPD-Landtagskandidat, Michael Hübner begrüßt dieses Urteil: „Wir fordern schon lange, dass die speziellen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt werden müssen!“ erläutert der Landtagskandidat Michael Hübner seine und die Position der lokalen SPD.

„Kinder und Jugendliche wollen an Freizeitaktivitäten teilnehmen, suchen den Austausch mit Gleichaltrigen, interessieren sich für Musik und Kultur, wollen mobil sein und haben ein Recht auf gebührenfreien Zugang zu Bildungsangeboten. Kinder und Jugendliche sind selbständige Persönlichkeiten mit besonderem Entwicklungsbedarf. Wir müssen die jungen Menschen als Subjekt ernst nehmen und ihre Bedürfnisse respektieren.“ so Hübner. Und weiter meint er: „Kommunalpolitisch tun wir in Gladbeck mehr als anderswo z.B. mit dem Bündnis für Familie, Erziehung, Bildung, Zukunft um Kindern und Jugendlichen eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Die politischen Entscheidungsträger auf anderer Ebene sollten nicht den Fehler machen, einfach nur neue Regelsätze in das alte Gehäuse einzubauen. Die Entscheidungsträger sollten stattdessen in den Dialog mit Kindern und Jugendlichen treten, um zu herauszufinden, was deren Bedürfnisse sind. Nur so kann eine sinnvolle Grundlage für die Berechnung erstellt werden. Durch die prozentuale Kürzung des Regelsatzes der Erwachsenen ist ein Regelsatz für die ‚Kurzen’ jedenfalls nicht zu errechnen.“

„Das System Hartz hat einige Fehler!“ bringt Hübner seine Kritik auf den Punkt. „Wir brauchen eine armutsfeste Grundsicherung für Kinder, die neben der bestmöglichen Entwicklung auch gesellschaftliche Teilhabe garantiert.“ Genau diese Inhalte sind in der vor mehr als 20 Jahren von den Vereinigten Nationen beschlossenen Kinderrechtskonvention verankert. Deshalb empfiehlt Michael Hübner, endlich die ernsthafte Umsetzung der Kinderrechte anzugehen. Beginnend mit der Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz und in die Landes-verfassung.

 

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