Friedhelm Fragemann, SPD-Fraktionsvorsitzender. Mit nur einer Gegenstimme (Grüne) beschloß der Haupt- und Finanzausschuß (HFA) in seiner gestrigen Sitzung, gegen das 9. Schulrechtsänderungsgesetz (SchRÄG) zu klagen. „Es geht nicht um die Inklusion – die SPD steht hinter dem gemeinsamen Lernen von behinderten und nicht-behinderten Kindern – aber es geht darum, wer die Kosten dafür trägt“ begründete SPD-Fraktionsvorsitzender Friedhelm Fragemann die Klage-Entscheidung.
Das Land NRW steht auf dem Standpunkt, die Inklusion sei keine neue Aufgabe für die Kommunen, sondern eine bereits langjährige Tradition in NRW. Die Analyse der Städte und Gemeinden kommt zu einem völlig anderen Ergebnis: Schulen müssen behindertengerecht umgebaut werden, Fahrtkosten steigen, es müssen zusätzliche Integrationshelfer eingestellt werden. Auch bei den Kosten gehen die Sichtweisen von Land und Kommunen auseinander: Das Land kalkuliert hier mit 100 Mio. Euro, ein im Auftrag der Kommunen erstelltes Gutachten kommt auf den doppelten Betrag.
Immerhin hat das Land zwischenzeitlich 35 Mio. Euro angeboten, befristet auf 5 Jahre. „Viel zu wenig, um die tatsächlichen Kosten der Inklusion zu decken“ ist Fragemann überzeugt. Und sieht hier ein weiteres Beispiel für die kommunale Finanzmisere: „Bund und Land haben uns in der Vergangenheit immer wieder neue Aufgaben auferlegt, die wir dann bezahlen mußten“. Fragemann weiter: „Es kann doch nicht sein, daß wir ein hartes Sparprogramm beschließen, gerade so über die Runden kommen – und jetzt lastet uns das Land neue, kostenintensive Aufgaben auf. Das Kürzel für das Schulrechtsänderungsgesetz sagt alles – SchRÄG“.
Durch die Klage ändert sich an der finanziellen Belastung der Stadt Dorsten erst einmal nichts. Die für die Inklusion vorgesehenen Schulen müssen umgebaut werden, die Integrationshelfer eingestellt werden. Die Stadt Dorsten für die Kosten, die über den Zuschuß des Landes hinausgehen, einstehen. „Unsere Klage verzögert den Start der Inklusion in Dorsten nicht. Aber wir hoffen auf einen Erfolg vor Gericht und daß wir anschließend die Kosten für die Inklusion erstattet bekommen“ – so Friedhelm Fragemann abschließend.