Hervest-Dorsten: UPA beschließt 4 weitere Bausteine

Stadtentwicklung


Ali Sen, SPD-Ratsherr aus Hervest-Dorsten.
Gleich 4 Mal stand Hervest-Dorsten auf der Tagesordnung des letzten Umwelt- und Planungsausschusses (UPA). Die Neugestaltung dieses durch die Schließung der Zechenanlage Fürst Leopold in Schieflage geratenen Stadtteils schreitet planerisch voran. Einstimmig faßte der UPA folgende Beschlüsse:
  • Spiel- und Freiraumkonzept
  • Erlaß der „Richtlinie der Stadt Dorsten über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Wohnumfeldverbesserungen zur Gestaltung von privaten Haus- und Hofflächen“
  • Satzungsbeschluß Bebauungsplan Dorsten Nr. 215.2 „Ehemalige Schachtanlage Fürst Leopold“ – Teilbereich Nord
  • Satzungsbeschluß 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Dorsten Nr. 50 „Wenge-West“ (1. Abschnitt)

Spiel- und Freiraumkonzept

Das Essener Landschaftsarchitekturbüro Hoff erstellte ein umfangreiches Spiel- und Freiraumkonzept für den gesamten Stadtteil Hervest-Dorsten. Am Planungsprozeß beteiligten sich viele Kinder, Jugendliche und Erwachsene, Zwischenstände waren immer wieder Thema in der Hervest-Konferenz. Das nun beschlossene Konzept sieht eine ganze Reihe Maßnahmen im gesamten Ortsteil vor: Spielplätze, Treffpunkte, Rad- und Fußgängerwege. Dabei werden schon bestehende Plätze erneuert und verschönert oder auch bewusst aufgegeben oder zurückgebaut. Und es kommen neue Plätze hinzu. Der demographischen Entwicklung wird Rechnung getragen, z. B. durch die Schaffung von Mehr-Generationen-Plätzen. Alle Plätze werden durch Rad- und Fußwege verbunden. Auch wird die besondere Geschichte Hervest-Dorstens aufgegriffen, z. B. durch die Umwandlung der ehemaligen Zechenbahnflächen in einen Fahrradweg. Quer durch Hervest-Dorsten, vom Zechengelände bis zum Kanal, quer durch die Zechensiedlung.

Hof- und Fassadenprogramm

Das Land NRW und die Stadt Dorsten gewähren Zuwendungen für Fassadenverbesserungen, Entsiegelung, Begrünung, Herrichtung und Gestaltung von Hof- und Gartenflächen sowie für Maßnahmen an Außenwänden und Dächern auf privaten Grundstücken. Ziel ist die Verbesserung und Aufwertung des Ortsbildes. Förderfähig sind z. B. die Rekultivierung versiegelter Flächen, die Begrünung von Hofflächen ab einer Größe von 200 m², die Anlage von Spiel- und Wegeflächen. Aus dem Fördertopf stehen 2011 und 2012 insgesamt 208.000 Euro zur Verfügung. 2012 und 2013 soll das Fördervolumen noch einmal aufgestockt werden. Bei Fassadenverbesserungen, Entsiegelung, Begrünung, Herrichtung und Gestaltung von Hof- und Gartenflächen gibt es einen Zuschuß von 40 % (jedoch höchstens 24 € pro qm umgestalteter Fläche), für Verschönerungsarbeiten an der Vorderseite des Gebäudes wird ein max. Zuschuß von 24 € pro qm, bei allen anderen Fassaden von 12 € pro qm gezahlt. Der Antrag ist bei der Stadt Dorsten im Planungs- und Umweltamt einzureichen.

Satzungsbeschluß Bebauungsplan Dorsten Nr. 215.2 „Ehemalige Schachtanlage Fürst Leopold“ – Teilbereich Nord

Dieser Bebauungsplan schafft für den Bereich nördlich der Zechengebäude Baurecht und reicht im Westen vom Baumarkt bis zur Ruhrgasfläche im Osten. Geplant sind hier Gewerbeflächen.

1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Dorsten Nr. 50 „Wenge-West“ (1. Abschnitt)

Dieser Bebauungsplan regelt die Verbindung zwischen der o. g. Gewerbefläche auf dem ehemaligen Zechengelände und der Straße „An der Wienbecke“. Somit sind die Flächen nicht nur von der (geplanten) Fürst-Leopold-Allee erreichbar, sondern im Norden auch von der Verbindungsstraße zwischen Dorsten und Wulfen.

 

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