Happy birthday Grundgesetz!

Allgemein

Unsere Verfassung wird 60 – herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Am 23. Mai 1949 verkündete der Parlamentarische Rat das Grundgesetz, das nur ein Provisorium sein sollte. Nach der deutschen Wiedervereinigung sollte das Grundgesetz durch eine gesamtdeutsche Verfassung abgelöst werden. Die deutsche Wiedervereinigung kam 1990 – das Grundgesetz blieb.

Unsere Verfassung wurde im Parlamentarischen Rat erarbeitet – ihm gehörten Vertreter der damaligen 11 (westdeutschen) Bundesländer an. Interessant dabei: das Saarland gehörte noch nicht zur späteren Bundesrepublik, sondern stand noch unter Kontrolle des Alliierten Kontrollrates. Es trat erst 1957 nach einer Volksabstimmung der Bundesrepublik Deutschland bei. Das heutige Bundesland Baden-Württemberg gab es 1949 noch nicht – auf seiner Fläche existierten gleich 3 Bundesländer: Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. Diese vereinigten sich am 25. April 1952 zum heutigen Bundesland Baden-Württemberg.

CSU und KPD stimmten im Parlamentarischen Rat gegen das Grundgesetz. Der bayerische Landtag lehnte am 20. Mai 1949 das Grundgesetz ab. Aber keine Sorge – selbst wenn auch heute noch einige bayerische Provinzfürsten einen anderen Eindruck erwecken wollen – auch in Bayern gilt das Grundgesetz. Denn in einer zweiten Abstimmung beschloß der bayerische Landtag, daß das Grundgesetz auch in Bayern gelten soll, wenn 2/3 der damaligen Bundesländer dem Grundgesetzentwurf zustimmen. Bis auf Bayern ratifizierten alle anderen Bundesländer das Grundgesetz...

Die Erfahrungen aus der Weimarer Republik und dem 3. Reich haben das Grundgesetz entscheidend geprägt. Es gibt garantierte Grundrechte (Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit etc.), die notfalls auch eingeklagt werden können.

Für das Funktionieren der Demokratie wurden wichtige Änderungen im Vergleich zu Weimar vorgenommen. So gibt es ein Verfassungsgericht, das unsere Verfassung verteidigen kann. Die Macht des Präsidenten wurde beschnitten – der Reichspräsident konnte notfalls alleine am Parlament vorbei regieren, einer der Gründe für das Scheitern der Weimarer Republik. Der Bundespräsident ist an der Gesetzgebung nur an einer Stelle beteiligt: Er muß vom Bundestag beschlossene Gesetze unterzeichnen – erst dann können diese in Kraft treten. Die Unterzeichnung kann der Bundespräsident aber nur verweigern, wenn er Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit hat. Dann entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Eine 5 %-Hürde verhindert den Einzug von kleinen und kleinsten Parteien in den Bundestag und sorgt somit für klare Mehrheitsverhältnisse.

Für juristische Feinschmecker bedeutsam: Wann GENAU trat das Grundgesetz in Kraft? Am 23. Mai 1949 um 24:00 – oder am 24. Mai 1949 um 0:00? Wann das Grundgesetz nicht mehr gilt ist dagegen klar in Artikel 146 geregelt. Das Grundgesetz kann nur durch eine vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossene neue Verfassung abgelöst werden.

In 7 Jahren wird unser Grundgesetz 67 Jahre alt. Zeit, um in Rente zu gehen? Nein – unsere Verfassung, das Grundgesetz, hat sich bewährt. Herzlichen Glückwunsch!

 

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