Grundsteuerreform muss für Gerechtigkeit sorgen!

MdB und MdL


Michael Hübner, Landtagsabgeordneter für Dorsten und Gladbeck sowie stellv. Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion NRW.

Das Bundesverfassungsgericht hat vorgestern die bisherige Erhebung der Grundsteuer auf Grundlage von Einheitswerten aus den Jahren 1964 in Westdeutschland für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber eine entsprechende Übergangsfrist für eine Neuregelung bis zum 31.12.2019 auferlegt.

Dazu meint Michael Hübner, Landtagsabgeordneter für Dorsten und Gladbeck sowie stellv. Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion NRW:

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts war nicht anders zu erwarten. Die Erhebung der Grundsteuer mit den völlig veralteten Einheitswerten aus dem Jahr 1964 im Westen und aus der Jahr 1935 im Osten ist ungerecht. Die Grundsteuer ist die verlässlichste Einnahmequelle der Kommunen. Aber nicht nur deshalb ist eine schnelle Änderung nötig, sondern vor allem um der Gerechtigkeit willen. Dabei geht es nicht um eine pauschale Erhöhung der Grundsteuer sondern darum, dass eine gerechte Grundstücksbewertung bei der Erhebung zu Grunde gelegt wird. Es ist nämlich ungerecht, dass Grundstücke in Villenvierteln genauso bewertet werden, wie Grundstücke in unseren alten Bergarbeitersiedlungen. Bei der Reform muss es eine bundeseinheitliche zeitgemäße Bemessungsgrundlage geben und das kommunale Hebesatzrecht muss bestehen bleiben. Damit besteht auch wieder Luft für Hebesatzsenkungen.

Die künftige Neubewertung darf unter dem Strich auch bei Mieterinnen und Mieter nicht zu Mehrbelastungen führen. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass die bisher eher geringe Belastung stabil bleibt. Die Grundsteuer darf nicht zum Kostentreiber bei den  Wohnnebenkosten werden. Eigenheimbesitzer/innen müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Belastungen ebenfalls stabil bleiben. Die SPD fordert von der nordrhein-westfälische Landesregierung, die genannten Grundsätze bei den anstehenden Diskussionen über die Neuregelung der Grundsteuer zu beherzigen.“

 

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