Gleichberechtigung: "Freiwillig" funktioniert nicht - gesetzliche Regelungen sind nötig!

Stadtverband


Gast aus Europa: Jutta Haug neben Susanna Simmerl und Dr. Hans-Udo Schneider.

„Deutschland ist Drittletzter – nur Estland und Zypern liegen noch hinter uns“ fasste Jutta Haug das Ergebnis des jüngsten EU-Gleichstellungberichtes zusammen. Die Europa-Abgeordnete war Samstag zu Gast beim Frauenfrühstück des SPD Stadtverband Dorsten in Holsterhausen. Europaweit verdienen Frauen in gleicher Position 15 % weniger als ihre männlichen Kollegen – in Deutschland ist der Unterschied noch größer: 25 %.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – dieser Grundsatz gilt eigentlich in Europa schon seit den Römischen Verträgen von 1958. Die Realität sieht immer noch anders aus… Ähnlich traurig ist die Bilanz, sieht man sich in Parlamenten und Chefetagen um: Frauen sind dort immer noch deutlich unterrepräsentiert.

Jutta Haug warb für gesetzliche Regelungen – „freiwillig“ wird sich in Europa daran nichts ändern. Beispiel Norwegen: Ein entsprechendes Gesetz mit klaren Konsequenzen sorgte dafür, daß in Aufsichtsräten von Aktiengesellschaften die Frauenquote bei fast 50 % liegt.

In der anschließenden, von Dorstens stellvertretender Bürgermeisterin Susanna Simmerl geleiteten Diskussion berichteten Frauen von ihren Erfahrungen aus ihren europäischen Heimatländern. Schnell stellte sich heraus: Bildung und Betreuungsplätze sind der Schlüssel zu einer besseren Gleichstellung. Kindererziehung ist im Denken europäischer Gesellschaften immer noch Frauen-„Sache“. Krippenplätze und Ganztagsschulen sind also ein erster notwendiger Schritt, Frauen in das Arbeitsleben zu integrieren.

Einen etwas anderen Ansatz stellte Bürgermeister-Kandidat Dr. Hans-Udo Schneider zur Diskussion. „Wir brauchen Arbeitszeitreduzierungen, um die vorhandene Arbeit auf mehr Menschen zu verteilen. Das wird auch den Anteil von Frauen im Job erhöhen“ bringt Schneider das Konzept auf den Punkt und fährt fort: „Dann hätten auch Männer mehr Zeit, sich um Familie und Kinder zu kümmern“.

Konzepte für mehr Gleichberechtigung sind also durchaus vorhanden – die Umsetzung zieht sich manchmal aber quälend lange hin. Beispiel Bundesrepublik: 1949 wurde das Grundgesetz verabschiedet – mit dem Artikel 3: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Dieser Artikel gelangte jedoch erst im 3. Anlauf ins Grundgesetz. Wie sah danach die Wirklichkeit aus? Erst 1957 wurde das Bürgerliche Gesetzbuch geändert – bis dahin mussten Frauen die Erlaubnis ihrer Männer vorlegen, wenn sie außer Haus arbeiten wollten…

 

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