Fracking: SPD fordert Änderung des Bergrechtes

Umwelt


Dirk Schult, SPD-Sprecher im Umwelt- und Planungsausschuß.

Tief im Boden des Münsterlandes weckt ein Schatz die Begehrlichkeiten internationaler Förderfirmen: unkonventionelles Erdgas. Der Haken dabei: Die Gasvorkommen können nur mittels Fracking gefördert werden. Das Fracking ist ein umstrittenes Verfahren, es droht dabei die Verseuchung des Grundwassers. Wie groß die Sorge und die Gefahr ist, zeigt die Tatsache, daß sich alle Bürgermeister des Kreises Recklinghausen sowie Landrat Cay Süberkrüb in einem gemeinsamen Schreiben an den Regierungspräsidenten wandten. Dieser sagte den kreisangehörigen Städten frühzeitige und umfangreiche Informationen zu. Eine Beteiligung der Städte an Genehmigungsverfahren sieht jedoch das Bergrecht nicht vor. „Das Bergrecht muß geändert werden“ forderte daher die SPD-Fraktion im jüngsten Umwelt- und Planungsausschuß.

Das Bergrecht regelt, wer wo was unter welchen Auflagen fördern darf. Seit dem Mittelalter gab es in ganz Deutschland verschiedene Bergrechte, die in den 1980er Jahren dann zu einem einheitlichen, bundesweit gültigen Gesetz zusammengefaßt wurden. Das Bergrecht sieht eine Beteiligung der betroffenen Städte und Gemeinden nicht vor. Genehmigungsbehörde ist der Regierungspräsident.

An diesen schrieben nun die Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und der Landrat Cay Süberkrüb. Das Fracking-Verfahren zur Förderung nicht-konventioneller Erdgas-Vorkommen ist höchst umstritten. Beim Fracking wird ein hochgiftiger Chemiecocktail unter hohem Druck ins Erdreich gepresst, um das Gas zu lösen. Die Gefahr dabei: Teile dieses Cocktails kommen nicht wieder zurück, verbleiben im Erdreich – und können so das Grundwasser verseuchen. Und es gibt weitere Gefahren, aus Amerika gibt es eine Reportage aus einem Fracking-Gebiet, wo brennendes Wasser aus dem Wasserhahn strömt.

Im Boden der Hohen Mark gibt es nämlich einen noch wertvolleren Schatz als das unkonventionelle Erdgas: unser Trinkwasser. Der Regierungspräsident teilt die Sorgen der Städte im Kreis Recklinghausen und sagte den Bürgermeistern frühzeitige und umfangreiche Informationen zu, falls entsprechende Förderanträge gestellt werden. Die Städte und Gemeinden werden informiert – beteiligt werden sie am Genehmigungsverfahren jedoch nicht. So regelt es das Bergrecht. Die Kommunen sind nur mittelbar am Verfahren beteiligt. So muß die untere Wasserbehörde zustimmen, die beim Kreis Recklinghausen angesiedelt ist.

„Das Bergrecht muß geändert werden“ kritisierte Dirk Schult, Sprecher der SPD-Fraktion im Umwelt- und Planungsauschuß, die derzeitig gültigen Verfahrensregeln. Ansprechpartner hierfür ist nicht die Stadt Dorsten, sondern sind Bund und Land NRW. Die Problematik des Fracking-Verfahrens ist dort bereits angekommen. So hat die Landesregierung ein Moratorium für Erprobungsbohrungen verfügt, bis Ende des Jahres darf erst mal nicht gebohrt werden.

Dabei ist die Förderung des unkonventionelles Erdgases nicht nur risikoreich und daher abzulehnen – umweltpolitisch ist es auch eine Sackgasse. Deutschland braucht eine echte Energiewende, hin zu erneuerbaren, umweltverträglichen Energien. Und nicht die Erschließung weiterer fossiler Brennstoffe und ihre umweltschädliche Verbrennung.

 

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