Die Novelle der Energieeinsparverordnung sieht vor, dass Nacht-stromheizungen bei Wohngebäuden mit mehr als 5 Wohneinheiten nur bis zum Jahre 2020 betrieben werden dürfen. Viele sorgen sich nun, dass eine Umstellung zu höheren Mieten führt. Eine Hintertür lässt der Verordnungsentwurf allerdings offen, für Wohngebiete, in denen die Eigentümer verpflichtet wurden, mit Strom zu heizen.
Inwieweit dies auch auf Barkenberg zutrifft, soll im Rahmen der Podiumsdiskussion erörtert werden. Darüber hinaus ist im Rahmen der Veranstaltung vorgesehen, Ansätze zu alternativen, aber natürlich auch bezahlbaren Wärmeversorgungssystemen zu diskutieren. Gerade im Zusammenhang mit den geplanten Neubauten im Bereich des Stadtumbaus bietet sich die große Chance, zukunftsweisende Techniken einzusetzen, an die dann auch früher errichtete Gebäude angeschlossen werden könnten.
In einem Eingangsreferat wird Herr Dipl. Ing. Wolfgang Schulz vom Bremer Energieinstitut auf die Energieeinsparverordnung eingehen und rationelle Verfahren der Wärmebereitstellung darstellen.
2. September 2008, 19:00 Uhr,
Gemeinschaftshaus Wulfen

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Einsparpotentiale beim Einsatz von elektrischem Strom im Raumwärmebereich


