Unser Mann in Berlin - Dorstens Bundestagsabgeordneter Michael Gerdes. Liebe Leserin, lieber Leser,
der Begriff der Energiewende ist seit Wochen in aller Munde. Das Ziel dieser Wende ist die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien. Hierin sind sich alle einig. Aber wann wird es soweit sein? Was müssen wir auf dem Weg ins Zeitalter der erneuerbaren Energien noch tun? Welche Energien nutzen wir bis wir am Ziel angekommen sind? Wir haben die schwierigen Fragen der Versorgungssicherheit zu beantworten, die wir aus eigener Kraft und ohne importierten Atomstrom erreichen wollen. Dazu gehören aus meiner Sicht hocheffiziente sowie lastflexible Kohle- und Gaskraftwerke. Wenn die Atomkraft wegfällt, spielt die Kohle kurz- und mittelfristig eine größere Rolle. Steinkohle ist aber nicht nur für die Stromproduktion wichtig. Vielmehr möchte ich darauf hinweisen, dass es sich um einen sehr wertvollen, von speziellen Industrien gebrauchten Rohstoff handelt. Insofern wäre es falsch, den Zugang zu heimischen Lagerstätten vollständig aufzugeben. Gestern Abend wurde im Plenum mit den Stimmen von Schwarz-Gelb das neue Steinkohlefinanzierungsgesetz beschlossen. Damit wird es ab 2018 keinen subventionierten Bergbau mehr geben. Die EU-Kommission fordert Stilllegungspläne. Es muss nun dringend geprüft werden, ob ein subventionsfreier Steinkohlenbergbau ermöglicht werden kann. Hier geht es um einen stark nachgefragten Rohstoff, die Entwicklung modernster Technologien, die unter realistischen Bedingungen erprobt werden, die Ausbildung von Fachkräften und Arbeit für tausende Beschäftigte. Für die SPD zählt auf lange Sicht die disziplinierte Arbeit an den industrie-, arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Dimensionen einer neuen Energiepolitik. Die in Deutschland vorhandene Wertschöpfungskette von industrieller Grundstoffproduktion bis hin zum hochspezialisierten High-Tech-Mittelständler ist die entscheidende Ressource für Innovation, die wir für die Energiewende und den Klimaschutz brauchen. Wir brauchen einen beschleunigten Ausstieg aus der atomaren Risikotechnologie. Und wir brauchen einen breiten gesellschaftlichen Konsens über eine wirtschaftlich innovative und sozial gerechte Energiewende.
In die bevorstehende Osterpause fällt der Tag der Arbeit am 1. Mai. Wir haben diese Woche noch einmal unsere Forderung nach einem flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohn bekräftigt – und deutlich gemacht, dass Lohn- und Sozialdumping nicht hingenommen werden dürfen.
An dieser Stelle wünsche ich Ihnen frohe Ostern und allen Schülerinnen und Schülern schöne Ferien!
Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
Michael Gerdes.
Bundestag berät über Präimplantationsdiagnostik
Drei Stunden lang debattierte der Bundestag am Donnerstag (14.04.) über die gesetzliche Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID). In der von großem Ernst geprägten Debatte tauschten Befürworter wie Gegner einer begrenzten Zulassung von Gentests an künstlich erzeugten Embryonen ihre ethischen und moralischen Argumente aus. Drei Gruppen von Abgeordneten haben jeweils fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe eingebracht. Die Forderungen reichen von einer begrenzten Zulassung bis zum vollständigen Verbot.
Als Präimplantationsdiagnostik (PID) werden genetische Tests an Embryonen bezeichnet, die durch künstliche Befruchtung entstanden sind und zum Beispiel auf Erbkrankheiten untersucht werden, bevor sie in die Gebärmutter eingepflanzt werden.
Nach bisheriger Rechtsauffassung war die Präimplantationsdiagnostik durch das Embryonenschutzgesetz verboten. Mitte 2010 hatte der Bundesgerichtshof allerdings ein Grundsatzurteil gefällt und einen Arzt freigesprochen, der genetische Untersuchungen an Embryonen durchgeführt und nur solche Embryonen in die Gebärmutter eingepflanzt hatte, die keinen Gendefekt aufwiesen. Mit seinem Urteil entschied der Bundesgerichtshof, dass die PID entgegen der bisherigen Rechtsauslegung rechtlich zulässig sein kann. Somit obliegt es dem Gesetzgeber zu entscheiden, ob für die PID ein neuer rechtlicher Rahmen geschaffen werden sollte.
Es liegen drei Gesetzesvorschläge vor, die als Gruppenentwürfe eingebracht wurden:
• Ein Vorschlag (17/5450) sieht ein Verbot der PID vor. Einschränkungen oder Ausnahmeregelungen werden als faktisch unmöglich eingeschätzt und bürgen zudem die Gefahr der Ausweitung. Als Grundproblem wird aus Sicht der Antragsteller die Unterscheidung zwischen lebenswertem und nicht lebenswertem Leben betrachtet, die das Grundrecht der Menschenwürde einschränke und Menschen mit Behinderungen diskriminiere. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung betrifft das Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (GenDG), das auf PID erweitert und spezifiziert würde.
• Ein weiterer Vorschlag (17/5451) lässt die PID in Ausnahmefällen zu, in denen ein oder beide Elternteile die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist. Grundvoraussetzung ist die sorgfältige Diagnostik bei beiden Partnern nach strengen Kriterien sowie die Vornahme des Eingriffs in lizenzierten Zentren. Vorherige Aufklärung und Beratung sowie das positive Votum einer interdisziplinär zusammengesetzten Ethik-Kommission sind dabei verpflichtend. Das Kernargument der Antragsteller ist der Schutz von Frauen und Paaren vor schweren körperlichen und seelischen Belastungen im Hinblick auf die Schwangerschaft sowie die Vermeidung von Spätabbrüchen. Zudem sollen an die PID die gleichen Maßstäbe angelegt werden, wie an die Pränataldiagnostik. Die Gesetzesänderung betrifft das Embryonenschutzgesetz.
• Ein dritter Vorschlag (17/5452) spricht sich für ein Verbot mit engen Ausnahmen aus. Das grundsätzliche Verbot findet keine Anwendung, wenn bei mindestens einem Elternteil eine humangenetisch diagnostizierte Disposition vorliegt, die mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zu Fehl- oder Totgeburten oder zum Tod des Kindes im ersten Lebensjahr führt. Im Fokus steht demnach kein bestimmtes Krankheitsbild, sondern die (Über)Lebensfähigkeit des Embryos. Eine Ausweitung auf andere schwere Erbkrankheiten wird abgelehnt, da eine solche Eingrenzung als unmöglich erscheint. Im genannten Ausnahmefall werden Verfahrensregeln wie etwa die Beschränkung auf ein lizenziertes Zentrum, Beratungs-, Dokumentationspflicht, Einzelfallentscheidung einer Ethik-Kommission und Berichtspflicht der Bundesregierung angewandt. Die Gesetzesänderung betrifft das Embryonenschutzgesetz.
Für einen breiten Konsens in der Energiepolitik
Die SPD-Fraktion hat ein umfassendes Programm für eine nachhaltige, bezahlbare und sichere Energieversorgung vorgelegt – und fordert für die Beratungen über einen beschleunigten Atomausstieg und die Zukunft der Energiepolitik einen Sonderausschuss des Bundestages. SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier kritisierte die permanente Umgehung des Parlaments durch Schwarz-Gelb. Der SPD-Fraktionsvorsitzende bezeichnete es in der Debatte am Freitag (15.04.) als „Dreistigkeit“ der schwarz-gelben Regierung, erst den bestehenden Konsens in der Atompolitik „in die Tonne zu treten“ und ein halbes Jahr später angesichts der Ereignisse in Japan eine Ethikkommission zu gründen.
„Die ethischen Fragen waren in diesem Land beantwortet. Sie haben die Fragen wieder offen gestellt. Und Sie wollten nicht lernen und Sie wollten nicht hören,“ so Steinmeier. Nicht Fukushima, sondern Tschernobyl sei der „Lernort für Politik“ gewesen, der schon vor 25 Jahren gezeigt habe, dass die Kernenergie eine Hochrisikotechnologie ist. Mit Blick auf die von Kanzlerin Merkel eingesetzte Ethikkommission sagte Steinmeier, das Parlament sei „der ungeliebte Ort der Kanzlerin“. Ob bei der Euro-Rettung, bei der Aussetzung der Wehrpflicht oder beim Moratorium zu den Laufzeiten der Atomkraftwerke – alles sei von der Regierung am Parlament vorbei beschlossen worden. „Damit muss Schluss sein. Der einzige Ort, wo verbindlich über die energiepolitische Zukunft entschieden wird, ist der Deutschen Bundestag.“
Sonderausschuss Atomausstieg und Energiewende
Die SPD-Fraktion fordert deshalb in einem Antrag die Einsetzung eines Sonderausschusses „Atomausstieg und Energiewende“. Der Sonderausschuss soll zum einen die notwendigen Änderungen des Atomgesetzes vorbereiten, um rechtzeitig zum Ende des schwarz-gelben „Moratoriums“ zu gewährleisten, dass die Abschaltung der unsichersten Atomkraftwerke eine stabile gesetzliche Grundlage hat. Außerdem soll der Ausschuss einen Vorschlag zur Anpassung der Sicherheitsforderungen für Atomkraftwerke formulieren. Zum anderen soll der Sonderausschuss einen Weg aufzeigen, um noch in diesem Jahrzehnt aus der Atomkraft auszusteigen und so schnell wie möglich eine vollständige Energieversorgung Deutschlands mit Erneuerbaren Energien zu erreichen.
SPD-Fraktionschef Steinmeier kritisierte, dass die Regierungsfraktionen den Vorschlag der SPD bereits abgelehnt haben. „Nach unserer Auffassung ist die Einrichtung eines solchen Ausschusses nicht erforderlich,“ heißt es in einem Antwortschreiben der Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und FDP auf einen Brief Steinmeiers. „Ist das Angst oder Ignoranz?“ fragte der SPD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag. „Kaum eine Frage ist für die Zukunft so entscheidend wie die Zukunft der Energiepolitik. Wenn Sie das ernst meinen, darf nicht umstritten sein, dass diese Zukunftsfrage intensivster Diskussion durch das Parlament bedarf.“
SPD-Konzept für nachhaltige Energiewende
Steinmeier kritisierte das „Komplettchaos“, das Schwarz-Gelb mit der „doppelten Kehrtwende in der Energiepolitik“ auch bei der deutschen Energiewirtschaft angerichtet hat. „Wer uns da hineingeführt hat, der kann für sich nicht beanspruchen, den Weg aus diesem Chaos heraus zu kennen. Die Glaubwürdigkeit haben Sie nicht.“ Bei der Frage der zukünftigen Energieversorgung gehe es um Fragen der Lebensqualität, der Umwelt, der Wirtschaft und der Arbeitsplätze. „Das können wir Ihnen nicht alleine überlassen“, sagte Steinmeier. Deshalb habe die SPD einen Vorschlag auf den Tisch gelegt, „wie wir aus der Sackgasse herauskommen.“
In ihrem Konzept für eine nachhaltige, bezahlbare und sichere Energieversorgung zeigt die SPD, wie auf der Grundlage eines schnellen Atomausstiegs und unter Einhaltung der Klimaschutzziele eine tragfähige Energiewende in Deutschland gelingen kann. Das Konzept weist den Weg zu einer Energiewende, bei der die Energieversorgung von fossilen und nuklearen Brennstoffen hin zu einer Energieversorgung auf Basis von Erneuerbaren Energien umgestellt wird. Im Mittelpunkt stehen die Säulen Energieeinsparung, Energieeffizienz und Erneuerbare Energien. Bis zum Jahr 2050 soll eine CO2-freie Energieversorgung mit Erneuerbaren Energien erreicht werden. Deutschland braucht einen breiten gesellschaftlichen und parteiübergreifenden Konsens in der Energiepolitik. Der energiepolitische Sprecher der SPD-Fraktion Rolf Hempelmann sagte: „Die Menschen wollen beschleunigt heraus aus der Kernenergie und beschleunigt hinein in ein Zeitalter der erneuerbaren Energien.“ Jetzt gehe es um einen Konsens, wie dieser Weg konkret gestaltet werden soll. Über die damit verbundenen Fragen – der Versorgungssicherheit, der Bezahlbarkeit für die privaten Verbraucher und die Industrie, der Klimaverträglichkeit – müsse jetzt im Bundestag qualifiziert geredet werden.
SPD bekräftigt Forderung nach Mindestlohn
Im Vorfeld der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit zum 1. Mai hat die SPD-Fraktion ihre Forderung nach einem flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland bekräftigt. Der von der SPD eingebrachte Entwurf eines Mindestlohngesetzes (17/4665) sieht die Einführung eines allgemeinen, flächendeckenden Mindestlohns vor, der bei Vollzeitbeschäftigung ein existenzsicherndes Einkommen gewährleistet. Die absolute Untergrenze soll bei 8,50 Euro pro Stunde liegen. Darüber hinaus wird ein Mechanismus vorgeschlagen, der es erlaubt, die Höhe des Mindestlohns jährlich nach oben anzupassen. Union und FDP haben den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion am Donnerstag mit ihrer Mehrheit abgelehnt.
Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit in der EU machen die soziale Flankierung des Binnenmarktes noch wichtiger. In der Debatte zur 2./3. Lesung des Gesetzentwurfs forderte die SPD-Fraktion daher neben dem Mindestlohn weitere Maßnahmen, um Lohn- und Sozialdumping wirksam zu verhindern. Dazu gehören die Durchsetzung des Grundsatzes „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ in der Leiharbeit, wirksame Sanktionsregeln zur Durchsetzung und Kontrolle des von der SPD durchgesetzten Mindestlohns in der Leiharbeit, eine angemessene Ausstattung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie eine umfassende Information und Beratung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den osteuropäischen Ländern.
Potenziale des Alters stärken
Ältere Menschen verfügen über Kompetenzen und Potenziale, die für unsere Gesellschaft einen unschätzbaren Wert darstellen. In einem Antrag (17/2145) spricht sich die SPD-Bundestagsfraktion dafür aus, lebenslanges Lernen und bürgerschaftliches Engagement von älteren Menschen besser zu unterstützen. Ziel ist es, die Chancen von Älteren auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu stärken. 2050 wird jeder Dritte in Deutschland älter als 60 Jahre sein. Dieser Prozess muss gemeinsam mit den älteren Menschen gestaltet werden. Die Erfahrungen und Fähigkeiten der Älteren tragen erheblich zur Stärkung der Demokratie, zur Solidarität zwischen den Generationen, zur gesellschaftlichen Innovation und zur Sicherung des sozialen Zusammenhalts bei. Die demographische Entwicklung muss deshalb als Chance begriffen werden, die Potenziale Älterer sowohl für den Zusammenhalt der Gesellschaft als auch zur Steigerung der Lebensqualität von älteren Menschen zu nutzen. Wichtige Aspekte sind das bürgerschaftliche Engagement Älterer, eine wirksame Antidiskriminierungspolitik sowie die Bildung im Lebensverlauf und im höheren Erwachsenenalter. In ihrem Antrag fordert die SPD-Fraktion die Bundesregierung dazu auf, die generationsübergreifenden Freiwilligendienste sowie die Infrastruktur für das Engagement Älterer weiter auszubauen.