Unser Mann in Berlin - der Bundestagsabgeordnete Michael Gerdes. Liebe Leserin, lieber Leser,
eine weitere Sitzungswoche geht zu Ende. Die Debatten in der Fraktion und im Plenum waren wieder bestimmt durch die Atomkatastrophe in Japan und die Situation in Libyen. Zur Atomfrage hat die SPD ihre Meinung ganz klar geäußert und diese noch einmal im Parlament bekräftigt. Wir haben ein Abschaltgesetz in den Bundestag eingebracht. Wer wirklich abschalten will, muss dem Gesetz auch zustimmen. In diesem Fall kann die Bundesregierung nicht weiterhin der Laufzeit-Frage aus dem Weg gehen. Obwohl uns Bundeswirtschaftsminister Brüderle - eher aus Versehen - schon die Wahrheit bezüglich der schwarz-gelben Taktik gesagt hat: Erst die Wahlen abwarten und dann schauen, wie es mit den Atomkraftwerken weiter geht. Die SPD-Fraktion wird aber auch nach den Wahlen die Energiewende fordern. Natürlich werden die wichtigen Wahlen am Wochenende in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz eine erste Tendenz über die Meinung der Menschen zur Merkelschen Atompolitik aufzeigen. Eins bleibt nach wie vor: Die schwarz-gelbe Kehrtwende ist nicht glaubwürdig.
In der Libyenfrage ist nicht leichtfertig zu urteilen. Es gilt humanitäre Motive gegen realistische Optionen und Folgerisiken abzuschätzen. In jedem Fall aber bedarf es einer gut überlegten und überzeugenden politischen Strategie.
Eine Strategie wurde auch für die sogenannte Eurokrise entwickelt und soll jetzt in Brüssel beschlossen werden. Ein klarer Kurs ist dringend notwendig und hätte lieber gestern als heute verabschiedet werden sollen. Doch in der jetzigen Lösung zur Stabilisierung des Euros ist eines von unserer schwarz-gelben Regierung noch zu wenig bedacht worden: Was sind die wirklichen Ursachen für die Eurokrise? Wie kann die Bundesregierung einem Rettungsschirm zustimmen, ohne das eigentliche Problem an der Wurzel zu fassen?
Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
Michael Gerdes
Energiepolitik ohne Atomkraft
Die sich fortwährend zuspitzende Reaktorkatastrophe in Japan hat endgültig klar gemacht: Das Zeitalter der Atomenergie muss beendet werden. Das Handeln der Bundesregierung ist unglaubwürdig und rechtlich fragwürdig. Die SPD-Bundestagsfraktion hat deshalb einen Gesetzentwurf und vier Anträge für einen beschleunigten Ausstieg aus der Atomenergie sowie den Umbau unserer Energieversorgung vorgelegt, die der Deutsche Bundestag am 24. März 2011 debattiert hat.
Schwarz-gelbe Kehrtwende in der Energiepolitik ist unglaubwürdig
Die Bundesregierung hat die Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke (AKW) im Herbst 2010, entgegen aller Warnungen von Sachverständigen und gegen die Mehrheit der Bevölkerung, im Bundestag vorbei am Bundesrat durchgedrückt. Mit diesem Ausstieg aus dem rot-grünen Atomausstieg hat sich die Regierung in die Gefangenschaft der Atomlobby begeben. Ausgelöst durch die Katastrophe im japanischen Atomkraftwerk in Fukushima infolge des verheerenden Erdbebens und Tsunamis versuchen Merkel und Co. nun die öffentlichkeitswirksame Kehrtwende. Plötzlich soll ein rechtlich umstrittenes Moratorium die Laufzeitverlängerung für drei Monate aussetzen. Nun werden die sieben alten Meiler und der Pannenreaktor Krümmel vorläufig vom Netz genommen und alle Atomkraftwerke sollen einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden. Auch die Erneuerbaren Energien sollen nun zügiger ausgebaut werden, obwohl Schwarz-Gelb alle Maßnahmen zur Förderung der Erneuerbaren, die Rot-Grün und die Große Koalition auf den Weg gebracht hatten, gekürzt oder sogar zurückgenommen hat.
Ein der Presse zugespieltes Protokoll eines Treffens von Wirtschaftsminister Brüderle mit führenden Wirtschaftvertretern bestätigt, was die Menschen bereits ahnen: das Moratorium der Laufzeitverlängerung ist ein reines Wahlkampfmanöver. Offensichtlich hat sich Wirtschaftsminister Brüderle verplappert.
Die Kanzlerin will jetzt von der Reaktorsicherheitskommission Kriterien für die Überprüfung der Atomkraftwerke entwickeln lassen. Dabei hat sie 2010 gemeinsam mit ihrem Umweltminister Röttgen das neue Regelwerk, dass Sigmar Gabriel als Umweltminister in der Großen Koalition 2009 erarbeitet hat, außer Kraft gesetzt. Dieses Regelwerk legte fest, dass die Sicherheitsstandards für die Atomkraftwerke dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen müssen. Doch seit 2010 gelten wieder 30 Jahre alte Regeln. Anstatt jetzt aktionistisch nach neuen Regeln zu rufen, müsste die Regierung zumindest das Regelwerk von 2009 wieder in Kraft setzen.
Nun will Merkel eine „Ethikkommission für sichere Energieversorgung“ einsetzen, die eine neue gesellschaftliche Debatte um die Risiken der Atomenergie und die Alternativen in Gang bringen soll. Erstaunlich, denn diese Debatte besteht seit mehr als drei Jahrzehnten. Außerdem belegt Fukushima nach Sellafield, Harrisburg und Tschernobyl erneut, dass die Hochrisikotechnologie Atomkraft nicht beherrschbar und ein GAU kein Restrisiko ist. Die Mehrheit der Menschen will den Ausstieg aus der Atomenergie, aber sie zweifelt, dass es der Bundesregierung ernst damit ist.
Kanzlerin hat Angebot der SPD für ein Abschaltgesetz abgelehnt
Wenn Schwarz-Gelb es wirklich ernst meinen würde, dann wäre sowohl die endgültige Abschaltung der sieben alten Reaktoren und des Pannenreaktors Krümmel, als auch die Beschleunigung der Energiewende mit breiter Mehrheit des Deutschen Bundestags möglich. Die SPD-Bundestagsfraktion hat Schwarz-Gelb mehrfach angetragen, bei Verzicht auf alle Fristen ein Abschaltgesetz noch in dieser Woche zu verabschieden. Das hat die Kanzlerin abgelehnt, denn sie will keine Energiewende.
Für die SPD-Bundestagsfraktion steht fest, die Reaktoren Biblis A und B, Neckarwestheim 1, Brunsbüttel, Isar 1, Unterweser, Philippsburg 1 und Krümmel müssen endgültig und dauerhaft vom Netz. Deshalb haben wir einen Gesetzentwurf für eine beschleunigte Stilllegung von Atomkraftwerken (Drs. 17/5179) in den Bundestag eingebracht. Die Reaktorkatastrophen der ab 1971 in Betrieb gegangenen Siedewasser-Anlagen in Fukushima belegen, dass vergleichbare Anlagen in Deutschland technisch nicht ausreichend gegen Einwirkungen von außen wie z. B. Flugzeugabstürze ausgelegt sind. Gleiches gilt für eine Kombination aus natürlichen Einwirkungen und technischem Versagen, wie es in Japan geschehen ist. Darum müssen die AKW unwiederbringlich abgeschaltet werden. Sie sollen ihre Betriebserlaubnis zum 15. Juni 2011 verlieren. Die Restrommengen dürfen dann nicht mehr auf andere Anlagen übertragen werden. Außerdem sollen die Laufzeitverlängerungen zurückgenommen werden. Mit diesem Abschaltgesetz wollen wir kurzfristig eine rechtliche Grundlage für einen beschleunigten Atomausstieg schaffen.
Außerdem fordern wir mit unserem Antrag „Energiewende jetzt“ (Drs. 17/5182) die Bundesregierung auf, Sofortmaßnahmen zu ergreifen, um den Umbau unserer Energieversorgung zu forcieren. Dazu gehört, dass der endgültige Ausstieg aus der Atomenergie noch in diesem Jahrzehnt vollzogen werden soll. Nach Abschaltung der acht Reaktoren müssen auch die verbleibenden neun AKW nach dem kerntechnischen Regelwerk von 2009 sowie zusätzlichen Anforderungen, die sich aus der Katastrophe von Fukushima ableiten lassen, überprüft werden. AKW, die diesen Kriterien nicht gerecht werden, soll die Betriebserlaubnis entzogen werden, ohne dass Regressforderungen der Betreiber gegen die öffentliche Hand entstehen. Außerdem soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass in Europa verbindliche Sicherheitsstandards auf höchstem Niveau gelten. Damit die Energiewende gelingt, muss die Energieeffizienz entscheidend vorangebracht werden, um ihre Verdopplung bis 2020 zu erreichen. Dazu soll ein Energieeffizienzfonds geschaffen werden, der u.a. Haushalten mit geringen Einkommen ermöglicht, alte, stromschluckende Geräte durch neue energiesparende zu ersetzen. Auch kleine und mittelständische Unternehmen des produzierenden Gewerbes sollen dadurch unterstützt werden. Die Kürzungen des erfolgreichen CO2-Gebäudesanierungsprogramms sollen zurückgenommen und Kraft-Wärme-Kopplung wieder verstärkt gefördert werden. Des Weiteren soll ein Innovationsfonds für den Ausbau der Stromnetze und für die Entwicklung von Energiespeicherkapazitäten aufgelegt werden.
Damit Deutschland mittel- bis langfristig den Weg der sicheren, sauberen und bezahlbaren Energie gehen kann, müssen die Weichen heute gestellt werden. Nur so kann erreicht werden, dass der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis 2020 auf mindestens 35 Prozent erhöht wird und bis spätestens 2050 100 Prozent ausmacht. Das bisherige System aus Erzeugung und Abnahme muss dazu an die Anforderungen einer hohen und weiter anwachsenden Einspeisung Erneuerbarer Energien angepasst werden. Dazu haben wir den Antrag „Auf dem Weg zu einem nachhaltigen, effizienten, bezahlbaren und sicheren Energiesystem“ (Drs. 17/5181) vorgelegt. Wir fordern, dass das derzeitige Energiesystem zu einem Energiedienstleistungssystem umgebaut wird, in dem Angebot und Nachfrage aufeinander abgestimmt werden können. Dafür ist ein „Fahrplan“ notwendig, der kurz- und mittelfristige Maßnahmen bis zum Jahr 2020 abbildet, um die Anpassung des bisherigen Erzeugungs-, Abnahme- und Preisfindungssystems sowie der Akteure im Markt an den wachsenden Anteil der Erneuerbaren Energien zu gewährleisten. Dazu soll die Regierung konkrete Umsetzungsmaßnahmen vorlegen. Ein zentraler Faktor ist dabei die Erhaltung des Grünstromprivilegs. Es ist derzeit das einzige Anreizinstrument zur Marktintegration Erneuerbarer Energien. Darüber hinaus soll die Bundesnetzagentur ermitteln, wie sich der Bedarf für den Netzausbau sowohl bei Übertragungsnetzen als auch Verteilnetzen verändert, wenn eine wirklich „intelligente“ Netz-, Erzeugungs- und Verbrauchssteuerung realisiert wird. Zudem muss die Vermarktung von eingespeistem Strom aus Erneuerbaren Energien optimiert werden.
Kommunale Energieversorger stärken Erneuerbare Energien und Energieeffizienz
Eine nachhaltige Energieerzeugung ist wettbewerblich orientiert und nutzt zunehmend dezentrale und kommunale Strukturen. Gerade die kommunalen Energieversorger haben den Ausbau von Erneuerbaren Energien und von Energieeffizienz voran gebracht. Deshalb fordern wir in einem weiteren Antrag – „Energieversorgung in kommunaler Hand“ (Drs. 17/3649) – die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen sowie Netzzugangs- bzw. Netzentgeltverordnungen bei Strom und Gas so zu novellieren, dass die Kommunen in der Lage sind, besser und zielgerichteter am Markt zu agieren.
Deutsche Exportförderung von Atomtechnologien wieder zurücknehmen
Vor dem Hintergrund der Atomkatastrophe in Japan ist es zudem unverantwortlich, dass Deutschland international den Ausbau der Atomtechnologie fördert. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat die seit 2001 geltenden nationalen Hermes-Umweltleitlinien außer Kraft gesetzt. Damit wurde der Ausschluss der Exportförderung von Nukleartechnologien zum Neubau von Atomanlagen aufgehoben. Anfang 2010 wurde die erste Bürgschaft für Atomexporte im Grundsatz zugesagt, um die Beteiligung von Areva/Siemens am bereits begonnenen Bau des Reaktors Angra 3 im einzigen erdbebengefährdeten Gebiet Brasiliens mit 1,3 Milliarden Euro Hermesbürgschaften abzusichern. Gemeinsam mit Bündnis 90/DIE GRÜNEN fordern wir in einem Antrag (Drs. 17/5183) die Bundesregierung auf, ab sofort keine Hermesbürgschaften für Nukleartechnologien oder andere Technologien, die für den Bau von Atomkraftwerken bestimmt sind, mehr zu vergeben. Die Atomverträge mit Brasilien und Argentinien sollen durch eine Kooperation über Erneuerbare Energien und Energieeffizienz ersetzt werden. Die Hermes-Umweltleitlinien von 2001 müssen umgehend wieder in Kraft gesetzt und in Zukunft konsequent eingehalten werden.
Awacs-Entscheidung ist eine Mogelpackung
Der Bundestag hat am 25. März der Beteiligung der Bundeswehr an der Luftraumüberwachung über Afghanistan zugestimmt. Auch die SPD-Bundestagsfraktion hat dem Mandat mehrheitlich zugestimmt, weil der Einsatz vom Grundsatz her vernünftig ist. Kritisiert hat die Fraktion die Eile mit der der Antrag in dieser Woche durchgepeitscht wurde. Das Mandat hätte ohnehin in Kürze beraten werden müssen. Dann aber mit der gebotenen Zeit.
Um das fatale Bild eines deutschen Sonderweges abzumildern, das im Zusammenhang mit der Libyen-Frage entstanden ist, hat die Bundesregierung entschieden, ein neues AWACS-Mandat vorzulegen, damit deutsche Kräfte zum Ausgleich in Afghanistan für Entlastung sorgen können. Der Bundestag musste sich in nur drei Tagen mit diesem Mandat befassen und hat es am 25. März beschlossen. Auch die SPD-Bundestagsfraktion hat mehrheitlich zugestimmt. Der Fraktionsvorsitzende Frank-Walter Steinmeier betonte, dass sich die Fraktion hier nicht „populistisch vom Acker“ mache. Doch er kritisierte heftig das Vorgehen der Regierung, die „in einem völlig unwürdigen Schweinsgalopp“ das Mandat durch das Parlament gejagt habe. Weil der Bundesregierung das „Wasser bündnispolitisch bis zum Hals steht“, müsse das Mandat überhastet eingesetzt werden. Dabei gehe es der Regierung offensichtlich nicht um die Lage in Afghanistan.
Auch SPD-Fraktionsvize Gernot Erler kritisierte das Vorgehen der Bundesregierung als „Mogelpackung“: Die Beteiligung deutscher Soldaten am Einsatz der Luftraumüberwachung über Afghanistan wäre im April zu entscheiden gewesen. „Die Mogelpackung besteht darin, dass Sie den frustrierten Alliierten jetzt eine in Geschenkpapier verpackte Leistung als Ausgleich anbieten, für die Sie im April dieses Jahres sowieso schon eine Zusage gegeben haben.“ Er kritisierte den engen Zeitplan, der für die Befassung des Bundestages vorgesehen ist. Dies sei eine Zumutung – zumal der von der Koalition vorgegebene Zeitdruck nichts mit der Entwicklung in Afghanistan zu tun habe. Stattdessen gehe es um ein Problem in einer ganz anderen Weltgegend, das sich die Bundesregierung selber geschaffen habe. Jetzt suche die Regierung händeringend nach Maßnahmen, die diese Isolation abschwächt.
Bis zu 300 Soldaten sollen für den Einsatz der Nato-Aufklärungsflugzeuge Awacs am Hindukusch bereitgestellt werden. Zu den Aufgaben der Awacs-Aufklärer gehört die Koordinierung des Luftverkehrs von militärischen und zivilen Flugzeugen im Luftraum über Afghanistan. Zudem sollen sie Bodenoperationen der Isaf-Truppen unterstützen.
Nachhaltige Bewältigung der Finanzkrise im EURO-Raum
Am 24. März wurde anlässlich einer Regierungserklärung der Bundeskanzlerin über die Richtungsentscheidungen für die weitere Krisenbewältigung debattiert, die der Europäische Rat am 24./25. März beschließen soll. Auf der Tagesordnung stehen eine Änderung des Stabilitäts- und Währungspakts, ein neues Verfahrung zur Überwachung makroökonomischer Ungleichgewichte, die Ausweitung des Europäischen Stabilitätsfonds (ESF) und die Vertragsänderung zur Einführung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM). Zudem soll ein so genannter „Pakt für den Euro“ beschlossen werden.
Die mehrheitlich konservativen europäischen Staats- und Regierungschefs haben bisher nicht vermocht, die Abhängigkeit der Staatsanleihen der Euro-Staaten von Schwankungen und Nervositäten der Kapitalmärkte zu durchbrechen. Auch eine Beteiligung der privaten Gläubiger an den Kosten der Krise bleibt bislang vages Gerede. Die bislang ergriffenen Maßnahmen gehen teils an den Ursachen der Krise vorbei oder greifen zu kurz. Die SPD-Bundestagsfraktion kritisiert auch das Fehlen eines klaren Kurses der Bundesregierung. Regelmäßig wird in der deutschen Diskussion eine Haltung vertreten, die Tage oder Wochen später auf europäischer Ebene sang- und klanglos geräumt wird. Auch die Einbindung des Deutschen Bundestages in Form und Inhalt war und ist bislang völlig unzureichend. Insbesondere vor Landtagswahlen hat sich die Bundeskanzlerin ihrer Verantwortung nicht gestellt, sie hat taktiert und die Probleme ausgesessen. Ernsthaften Debatten über die Ziele und die Ausgestaltung von mehr wirtschaftspolitischer Koordinierung hat sich die Bundesregierung immer wieder verweigert. Peer Steinbrück brachte es in seiner Rede auf den Punkt: „Wenn Sie (BK Merkel, Anm. der Red.) sagen, es sei etwas ganz klar, dann gehen bei mir die Warnblinkanlagen inzwischen an.“ Außerdem hat Schwarz-Gelb keine Antwort auf die wirklichen Ursachen der Eurokrise. Was den Zusammenhalt Europas bedroht, ist nicht allein eine Staatsschuldenkrise. Es ist mit genau so großer Wucht eine Krise der Banken und der Finanzmärkte. Das leugnen Merkel und Westerwelle in einer Kontinuität der Unbelehrbarkeit.
Sie verschleppen eine Umsatzsteuer auf Finanzgeschäfte, die Finanztransaktionssteuer, sie verwirren alle Beobachter und Marktakteure über die Gläubigerbeteiligung, sie blockieren eine Finanzmarktkontrolle, die Zähne hat.
Das Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der Euro-Zone
Mit dem Maßnahmenpaket des Europäischen Rates sollen drei Ziele verfolgt werden: EURO-Länder wirtschaftlich stärken und konkurrenzfähig machen, Krisen erkennen und frühzeitig entgegensteuern und Staaten aus finanzieller Notlage retten.
Zu den Maßnahmen des Paktes für den Euro gehören eine engere Abstimmung in den Bereichen Lohn- und Produktivitätsentwicklung, Rente, Gesundheit und Sozialdienstleistungen und Steuern. Fortschritte in diesen Bereichen sollen jährlich kontrolliert, aber nicht sanktioniert werden. Die Instrumente sollen die Überprüfung der Lohnbildungsregeln und flexiblerer Arbeit, die Anhebung des Renteneintrittsalters, die Begrenzung der Vorruhestandsregelung, die Überprüfung sozialstaatlicher Leistungen und die verstärkte private Vorsorge in der Gesundheit sein. Unsere Kritikpunkte daran sind der zu befürchtende Dumping-Prozess im sozialen Bereich. Sozialabbau als Koordinierungs- und Wettbewerbsstrategie ist keine Lösung. Solidarität und sozialer Frieden unterliegen bei Schwarz-Gelb der Wettbewerbslogik. Wir brauchen einen Stabilitätspakt mit Mindeststandards bei sozialen Leistungen. Die Finanztransaktionssteuer leistet hierzu ihren Beitrag.
Die Maßnahmen zur Reform des Stabilitätspaktes umfassen Sanktionen für Euro-Staaten, deren Gesamtverschuldung über 60 Prozent des BIP liegt, strengere Konsolidierungsauflagen bei Staatsschulden, Korrektur von makroökonomischen Ungleichgewichten und der Überwachung der nationalen Haushalte. Falls gegen ein Land ein Defizitverfahren verhängt wird, muss es 0,2 Prozent des BIP als Pfand hinterlegen. Wer Verschuldungsobergrenzen wiederholt nicht einhält muss mit einer Strafe von 0,5 Prozent des BIP rechnen. Um Strafen aufzuhalten soll eine 2/3 Mehrheit im Europäischen Rat notwendig sein. Wir sehen bei der Reform eine zu einseitige Fixierung auf Sanktionen und einen harten Sparkurs. Das hemmt die Binnennachfrage und das Wachstum. Wir brauchen Investitionsanreize und Bildungsförderung als gezielte Wachstumsprogramme, die die Wettbewerbsfähigkeit strukturschwacher Staaten verbessern.
Der Rettungsfonds (ESM), der ab 1.7.2013 als permanenter Rettungsmechanismus eingesetzt werden soll, hat einen Umfang von 700 Milliarden Euro (davon: 620 Milliarden Euro Garantien, 80 Milliarden Euro Direkteinzahlungen damit ein Ausleihvolumen von 500 Milliarden Euro möglich wird). Der deutsche Inhalt wird 22 Milliarden direkt und 168 Milliarden Euro an Bürgschaften betragen. Möchte ein Mitgliedstaat auf den Rettungsfonds zugreifen, muss es um ein Darlehen ersuchen und es muss ein Restrukturierungsplan vorliegen. Außerdem sollen private Gläubiger beteiligt werden. Die Etablierung des ESM ist ein notwendiger Schritt, der jedoch nicht weit genug geht. Die vorgesehene Beteiligung privater Gläubiger ist vage und unzureichend. Außerdem muss die Etablierung des ESM parlamentarischer Kontrolle durch den Bundestag und Bundesrat unterliegen.
Umfassenderes Maßnahmenpaket beschließen
Eine nachhaltige Bewältigung der Krise kann nur gelingen, wenn allen Risikofaktoren mit einem umfassenden Paket von Maßnahmen begegnet wird. Die SPD-Bundestagsfraktion hat in diesem Zusammenhang ein Maßnahmenpaket beschlossen (Entschließungsantrag, Drs. 17/5187), das unter anderem folgende Punkte enthält:
• Einführung einer Finanztransaktionssteuer. Es ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, den Finanzsektor an den von ihm wesentlich verursachten Kosten der Krisenbewältigung zu beteiligen. Eine solche Steuer, auch vom Europäischen Parlament gefordert, dämmt Spekulationen ein, erzielt Einnahmen für den Abbau der Staatsverschuldung und generiert Mittel für Zukunftsinvestitionen.
• Prüfung, wie der Finanzsektor insgesamt und die Gläubiger an den Kosten der Refinanzierung der Schuldnerstaaten zu beteiligen sind. So könnten notleidende Mitgliedstaaten wie Griechenland oder Irland ihre Staatsanleihen von Investoren mit einem Abschlag zurückkaufen, beispielsweise mit 60 bis 80 Prozent ihres Nennwertes. Dies sollte mit Mitteln des EFSF (der aktuelle Rettungsfonds) finanziert werden können.
• Nationale Steuerpolitiken sind EU-weit zu koordinieren. Dazu gehört insbesondere die Harmonisierung der Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage, die zwingend von der Vereinbarung von Mindeststeuersätzen flankiert werden muss. Steuerumgehung und Steuerbetrug müssen durch die Schließung gesetzlicher Regelungslücken und die Verbesserung grenzüberschreitender Zusammenarbeit zwischen den Fiskalverwaltungen bekämpft werden. Auch Steuerflucht in außereuropäische Länder muss wirkungsvoll unterbunden werden.
• Mitgliedsländern mit Leistungsbilanzdefiziten ist Unterstützung anzubieten, um zu einem Ausgleich der Leistungsbilanzen in der Eurozone beizutragen. Ein europäisches Wachstumsprogramm und eine europäische Förderpolitik kann die Wirtschaftsentwicklung gerade in den Ländern verbessern, die aus unterschiedlichen Gründen Refinanzierungsprobleme haben. Die bisherigen Ansätze der Regional- und Strukturfonds sind für eine solche Strategie nicht ausreichend. Erforderlich sind ergänzende Mechanismen, die auf einen sinnvollen und nachhaltigen Ausgleich der Ungleichgewichte gerichtet sind. Bei Defiziten in der wirtschaftlichen Entwicklung sollte ein Staat kurzfristig und zielgerichtet solche Fördermittel erhalten.
• Eine abgestimmte Wirtschaftspolitik in der EU, die tendenziell ausgeglichene Leistungsbilanzen zwischen allen EU-Staaten zum Ziel hat. Überschussländer sollen dazu ihre Binnennachfrage stärken und Defizitländer grundsätzlich neben den europäischen Wachstumsprogrammen auch selbst die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Wirtschaft verbessern. Im Sinne der Gemeinschaft muss es einen symmetrischen Ansatz beim Abbau makroökonomischer Ungleichgewichte für eine stabile Wirtschafts- und Währungsunion geben.
• Der soziale Zusammenhalt in der EU ist trotz einer anhaltenden Finanzkrise zu stärken. Erforderlich sind eine soziale Fortschrittsklausel im Vertrag von Lissabon und ein sozialer Stabilitätspakt. Darin soll das Prinzip eines flächendeckenden Mindestlohns in den einzelnen Mitgliedsländern festgeschrieben werden, der sich am jeweiligen nationalen Durchschnittseinkommen orientieren kann. Darüber hinaus sollen Korridore für den Anteil der Sozial-, Bildungs- und Forschungsausgaben an den nationalen Bruttoinlandsprodukten verankert werden.
• Der gesamte Prozess der verstärkten wirtschaftspolitischen Koordinierung und damit auch die Etablierung und die Arbeit des geplanten Rettungsschirms ESM ist unter parlamentarische Kontrolle zu stellen und der jetzige rein intergouvernementale Ansatz schnellstmöglich durch die Gemeinschaftsmethode zu ersetzen.