Michael Gerdes, unser Mann im Dt. Bundestag in Berlin. Liebe Leserin, lieber Leser,
die Plenumswoche vor der parlamentarischen Sommerpause hatte es wirklich in sich. Sondersitzungen und Abstimmungen folgten im Stundentakt. Die schwierigsten Entscheidungen standen aber erst am Freitagabend (29. Juni) an: Was tun in Sachen Fiskalpakt und Euro-Rettungsschirm ESM? Wie Sie wissen, wurden beide Gesetzentwürfe mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit vom Bundestag verabschiedet. Auch der Bundesrat hat zugestimmt. Nun kommt es auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts an. Mir ist klar, dass es Vorbehalte gegenüber Fiskalpakt und Rettungsschirm gibt. Unterm Strich sind wir als SPDFraktion aber davon überzeugt, dass beide Programme bei der Überwindung der Euro-Krise helfen können.
Wichtig war uns, dass bei den Verhandlungen in Brüssel auch Wachstumsprogramme beschlossen wurden. Ferner wurde die Finanztransaktionssteuer auf die Agenda gebracht. Die Euro-Krise wird uns während des Sommers beschäftigen, kurzfristig einberufene Sitzungen des Bundestages sind wahrscheinlich. Angesichts der kritischen Situation rund um den Euro dürfen Sondersitzungen allerdings auch nicht ausgeschlossen werden. Bundestag und Bundesrat müssen bei so wichtigen Entscheidungen beteiligt sein, nur so bleiben unsere demokratischen Rechte gewahrt.
Ich wünsche Ihnen erholsame Sommerferien mit möglichst viel Sonnenschein!
Mit freundlichen Grüßen
Michael Gerdes
Schwarz-Gelbe Pflegereform: Ein Geschäft für die Versicherungskonzerne
Freitagvormittag (29. Juni) debattierte der Bundestag in 2./3. Lesung das schwarz-gelbe „Pflegereförmchen“ aus dem Hause „Bahr“ (FDP). SPD-Fraktionsvizin Elke Ferner und die pflegepolitische Sprecherin der SPD, Hilde Mattheis, sind sich einig: Diese Pseudoreform reicht nicht aus und nutzt wieder einmal nur den Besserverdienenden. Die private Zusatzversicherung, der „Pflege-Bahr“, lohnt sich nur für Menschen mit guten Einkommen. Und der staatliche Zuschuss in Höhe von 5 Euro monatlich ist ein Witz. Hier werden erneut Steuergelder verpulvert, um die privaten Versicherungskonzerne zu füttern. Die SPD-Fraktion hat seit 2009 weiter an einem nachhaltigen Pflegekonzept gearbeitet, das breit mit vielen gesellschaftlichen Gruppen diskutiert wurde. Seit März 2012 liegt das Konzept vor.
Am Freitag hat es die SPD-Fraktion als Antrag dem Plenum vorgelegt. 2011 sollte nach Ex-Gesundheitsminister Rösler (FDP) zum „Jahr der Pflege“ werden. Auch sein Nachfolger Bahr sprach vom großen Wurf. Herausgekommen sind ein paar Verbesserungen für Demenzkranke, für Angehörige und alternativeWohnformen. Frei nach dem Motto: 1 Milliarde darf das Ganze kosten. Die 0,1 Prozent Beitragssatzanhebung reicht nicht, um die Pflege bedarfsgerecht auszurichten. Die geplante private Zusatzversicherung bediene laut SPD-Fraktionsvizin Elke Ferner nur die Versicherungswirtschaft. Sie verwies darauf, dass die Versicherer eine Risikoprüfung vornehmen würden. Ältere und kranke Menschen könnten sich deshalb die Policen nicht leisten. Ebenso werden Geringverdiener in die Röhre schauen.
Gute Pflege ist mehr wert
Die SPD-Fraktion steht für eine deutlich bessere Versorgung von Demenzkranken und bezahlte Pflegezeiten für Angehörige nach Vorbild des Elterngelds. „Uns ist bekannt, dass das mit einer klaren Anhebung des Pflegebeitrags um 0,6 Prozentpunkte verbunden ist“, erklärte der 1. Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, im Vorfeld der Debatte ein. Nach Kalkulation der Sozialdemokraten müssen rund 6 Milliarden Euro mehr ins Pflegesystem geleitet werden. Das lehnen die Arbeitgeber vehement ab. Sie murren schon über die heute beschlossene Anhebung der Sätze um 0,1 Prozent. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen warten dringend auf bessere Leistungen und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Pflege. Doch sie bekommen nur ein paar Trostpflaster sowie leere Versprechungen auf einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff angeboten. Diese Reform bringt den Menschen nichts. Der Stillstand verschärft die Probleme. Weil nichts geschieht, droht die Zwei-Klassen-Pflege. „Dass die Bundesregierung glaubt, mit fünf Euro Zuschuss die Pflegeproblematik in den Griff zu bekommen, ist erbärmlich“, erklärte die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales in Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig. Das Ganze sei nicht mehr als ein Almosen an die darbenden PKV-Anbieter. Für die solide Finanzierung der Pflege helfe nur der Mut, „den Menschen ehrlich zu sagen, dass wir die Beiträge anheben müssen: für bessere Leistungen und für neue Jobs in der Altenpflege“, so Schwesig.
Die SPD wird nach den Bundestagswahlen eine mutige und umfassende Pflegereform in Angriff nehmen. Die beinhaltet einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, die Bürgerversicherung sowie bessere Unterstützung für Angehörige. Die Sozialdemokraten lassen die Betroffenen nicht im Regen stehen, wie es die FDP-Minister getan haben.
Aktuelle Stunde: Schmiergeldgeschäfte im Gesundheitswesen
In der Aktuellen Stunde der SPD debattierte der Bundestag am Donnerstag (28. Juni) die Konsequenzen, die aus dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Korruption im Gesundheitswesen zu ziehen sind. Dieser hatte entschieden, dass freiberufliche Ärzte wegen der Annahme von Schmiergeldern und teuren Geschenken von der Pharmaindustrie, rechtlich nicht belangt werden können. Die SPD-Fraktion sieht darin die Gefahr, dass der Korruption der Ärzte durch die Pharmaindustrie damit Tür und Tor geöffnet werde. Die SPD hatte bereits 2010 einen Antrag zur Korruptionsbekämpfung vorgelegt, um eine Gesetzeslücke zu schließen. Schwarz-Gelb jedoch wirft sich mit fadenscheinigen Argumenten vor die Ärzteschaft, ohne die schwarzen Schafe unter ihnen in den Blick zu nehmen. Am 22. Juni hatte der BGH entschieden, dass freiberufliche Ärzte strafrechtlich nicht belangt werden können, wenn sie von der Pharmaindustrie Schmiergelder oder auch große Geschenke wie Reisen annehmen und daraufhin fleißig ihren Patienten ein bestimmtes Medikament verschreiben. Anders sieht es bei angestellten Ärzten in Krankenhäusern, Polykliniken, großen Arztpraxen aus. Hier greift das Strafrecht. Sie können verurteilt werden, verlieren danach ihre Approbation und ihren Job. Das Standesrecht reicht auch nicht aus, um die Bestechungen im Gesundheitswesen wirksam zu bekämpfen.
Um der Korruption im Gesundheitswesen entgegen zu treten hatte die SPD-Bundestagsfraktion bereits im November 2010 einen Antrag in den Bundestag eingebracht. Auch in der Großen Koalition hatten die Sozialdemokraten einen Vorstoß unternommen, um gegen Bestechung im Gesundheitswesen vorzugehen. Die Union hatte sich dem jedoch mit nicht nachvollziehbaren Begründungen widersetzt. Die SPD-Fraktion machte in der Aktuellen Stunde deutlich, dass es ihr nicht um einen Generalverdacht der Ärzteschaft in Deutschland gehe, sondern darum, eine Gesetzeslücke zu schließen. Den SPD-Abgeordneten geht es auch darum, Gerechtigkeit zwischen freiberuflichen und angestellten Ärzten zu schaffen. Vor allem aber wollen sie die Patienten davor schützen, dass ihnen Medikamente verschrieben werden, weil die schwarzen Schafe in der Ärzteschaft dafür Provisionen erhalten. Denn es kann durchaus passieren, dass ein anderes Präparat dem oder der Erkrankten besser geholfen hätte, als jenes, das von der Pharmaindustrie promotet werden soll. Im schlimmsten Fall kann solch ein Medikament sogar Schaden anrichten. Der zuständige Berichterstatter der SPD-Fraktion, Edgar Frank, sagte in der Debatte, dass es offensichtlich unter einigen freiberuflichen Ärzten „kein Unrechtsbewusstsein“ gebe und dass das „Standesrecht keine Bestrafung vorsehe“. Die Kosten für die Behandlung der Schäden, die die Verschreibung eines ungeeigneten Medikaments anrichten kann, lägen deutlich höher als die Honorare, die Ärzte von den Pharmaunternehmen kassierten. Karl Lauterbach, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, warf Schwarz-Gelb vor, „Straftäter zu decken“, wenn sie die Gesetzeslücke nicht schließen würden. Die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Carola Reimann (SPD), sagte, es sei „höchste Zeit, dass die Bundesregierung handele. Die schwarzen Schafe unter den Ärzten untergrüben „das Vertrauen in die gute Arbeit vieler Ärzte“. Mechthild Rawert, rief zu einer Wette auf, ob Schwarz-Gelb bereits sei, die Gesetzeslücke zu schließen oder nicht. Sie tippe darauf, dass die Lücke gefüllt werde.
Forderungen der Sozialdemokraten an die Bundesregierung:
Durch ergänzende Regelungen im Strafgesetzbuch sicher zu stellen, dass Korruptionshandlungen niedergelassener Vertragsärzte Straftatbestände darstellen.
Mit entsprechenden gesetzlichen Regelungen ist zu gewährleisten, dass systematische Falschabrechnungen von Krankenhäusern mit spürbaren Sanktionen geahndet werden.
Auf die Länder soll eingewirkt werden, damit diese besonders qualifizierte Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Ermittlungsgruppen bei der Kriminalpolizei zur Verfolgung von Korruption im Gesundheitswesen errichten. Begleitend sollten Angebote zur Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten mit einem möglichst einheitlichen Curriculum realisiert werden.
Es wird ein besonderer, auf sozialversicherungsrechtliche Sachverhalte abzielender Straftatbestand geschaffen, der neben dem Vermögen die besondere Stellung der gesetzlichen Krankenversicherung und der Patientinnen und Patienten schützt.
Die Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten sollen als Profit-Center innerhalb der sie tragenden Organisationen verankert werden, damit der erwünschte personelle Ausbau nicht durch die von der Koalition geplante Deckelung der Verwaltungskosten der Krankenkassen verhindert wird.