Bericht aus Berlin: Ja zur Zypern-Hilfe

MdB und MdL


Unser Mann in Berlin - Michael Gerdes (MdB).

Liebe Leserin, lieber Leser,

am vergangenen Wochenende hat die SPD ihr Regierungsprogramm beschlossen. Als SPD-Bundestagsfraktion haben wir die Aufgabe, die zentralen Forderungen der Partei ins Parlament einzubringen. Bis zur Bundestagswahl liegen noch fünf Plenarwochen vor uns. Wir werden die Zeit nutzen, um unsere Botschaften und Argumente öffentlich zu machen: Merkel und Co. sind in vielen Fragen zerstritten und lassen klare Konzepte vermissen. Deutschland muss besser und gerechter regiert werden. Das Programm der SPD kann sich sehen lassen. Besonders wichtig finde ich, dass wir die Bedeutung der Kommunen hervorheben. In unseren Städten, in unserer direkten Nachbarschaft entscheidet sich, wie wir aufwachsen und leben.

In dieser Sitzungswoche hat der Bundestag grünes Licht für die Zypern-Hilfen gegeben. Auch die SPD-Fraktion hat zugestimmt. Das heißt aber nicht, dass wir ein System der Steuerhinterziehung bzw. Steuerdumping gutheißen. Uns geht es um Solidarität mit Zypern, um den Zusammenhalt der Euro-Zone, nicht um die Subventionierung von Steuerbetrug. Das beweisen unsere Forderungen, die von der Regierung Merkel weitgehend übernommen wurden: Verkleinerung des Bankensektors, ein höherer Steuersatz in Zypern, Beteiligung der Aktionäre und Großsparer an der Rettung. Diejenigen, die jahrelang von hohen Zinsen profitiert haben, müssen nun auch einen Teil der Kosten mittragen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Gerdes

SPD-Fraktion stimmt Zypern-Hilfen zu

Bei Abstimmungen über europäische Finanzhilfen für Krisenländer ist der SPD oft vorgehalten worden, ohnehin immer der Bundesregierung zu folgen, also für Hilfen zu stimmen. Das ist ein Missverständnis. Denn mitnichten geht es den Sozialdemokratinnen und -demokraten darum, die inkompetente Regierung von Angela Merkel (CDU) zu unterstützen. Die SPD handelt stets im Interesse Europas. In der Debatte um die nun anstehenden Hilfen für Zypern stellte der SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier darum auch klar: „Unsere Zustimmung ist keine Zustimmung zu Ihrem Krisenmanagement.“ In Fragen der Zypern- Rettung habe man einen „Dilettantismus“ der Regierung erlebt, der gipfelte in der „erbärmlichen Vorstellung des Finanzministerrates“, sagte Steinmeier. Mit dem Vorhaben, auch Kleinsparer an der Bankenrettung zu beteiligen, hätten die Finanzminister Angst in Europa verbreitet. Steinmeier wies darauf hin, dass Schäuble diesem zynischen Vorschlag entweder zugestimmt mindestens aber ihn nicht verhindert habe. In Wahrheit ist es so, dass die SPD sich mit ihren Forderungen schlussendlich durchgesetzt hat und die Bundesregierung auf die SPD-Linie eingeschwenkt ist. Dazu gehört die Verkleinerung des zyprischen Bankensektors, vor allem aber der Einbezug von Aktionären und Großsparern mit exorbitanten Vermögen, die jahrelang von den hohen Zinsen profitiert hatten. Steinmeier fasste die Haltung seiner Fraktion so zusammen: „Wir sind solidarisch mit Zypern, aber nicht mit einem System, das Steuerhinterziehung begünstigt“. Es könne nicht sein, dass man mit nationalen Steuerdumpingsätzen ein paar schöne Jahre habe und dann von den europäischen Nachbarn Solidarität einfordere. Für Steinmeier ist im Fall Zypern klar: „Steuererhöhungen sind Strukturreformen – sie gehören dazu.“ Dumpingsätze von zehn Prozent sind damit passé. Keine Krise des Währungs-, sondern des Bankensystems Die Bundesregierung rühmt sich gern, die Lage in Deutschland sei sehr gut. Daraus leitet sie dann ab, die krisengeschüttelten Länder müssten einfach den deutschen Belehrungen folgen, dann werde das schon wieder. Steinmeier: „Die Personen auf der Regierungsbank haben keinen Anteil daran, dass es uns besser geht als anderen Ländern.“ Außerdem sei Deutschland mit einer Wachstumsprognose von unter einem Prozent kaum als europäische Lokomotive zu bezeichnen. Auch in Europa seien wir „auf dem Weg“, aber von günstigen Aussichten könne keine Rede sein, so Steinmeier. Nicht zuletzt die Verlängerungen der Kreditlinien für Portugal und Irland belegen Steinmeiers Aussage. Steinmeier schloss seinen Debattenbeitrag mit der Feststellung: „Dieses Land wird unter seinen Möglichkeiten regiert. Ihre Chance wird in 157 Tagen nicht wiederkommen.“ Der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Carsten Schneider präzisierte in der Debatte noch einmal die Situation in der Eurozone: „Wir haben keine Krise desWährungssystems, sondern eine Krise des Bankensystems.“ Schneider stellte auch noch einmal unmissverständlich klar, dass die SPD nicht für eine gesamtschuldnerische Haftung für andere Länder sei – was schon das deutsche Grundgesetz verbiete. „Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind aber sehr wohl für eine stärkere Vereinheitlichung der Steuerpolitik.“ Er erklärte, dass zu einer europäischen Bankenaufsicht nach Meinung der SPD ein gemeinsamer Fonds gehöre, in den die Aktionäre der Banken, also die Banken selbst, einzahlen. Vor allem mit diesem Geld sollen die Banken stabilisiert werden und nicht mit dem Geld der Steuerzahler. Die Anträge über das Ob und Wie der Zypern-Rettung in Höhe von 10 Milliarden Euro des ESM wurden am Donnerstagmittag mit großer Mehrheit vom Deutschen Bundestag angenommen. Gleiches gilt für die Verlängerung der maximalen durchschnittlichen Laufzeit der Darlehen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF), des vorläufigen Euro-Rettungsschirms, für Irland und für Portugal.

Umfallerinnen verhindern Frauenquote

Eine Frauenquote bei der Besetzung von Aufsichtsgremien in Unternehmen hat mittlerweile eine Reihe von Staaten in Europa eingeführt. Dazu zählen u. a. Norwegen, Belgien und Spanien. In Deutschland steht die schwarz-gelbe Koalition auf der Bremse. Aus Angst, dass 21 Abweichlerinnen aus den eigenen Reihen dem Gesetzentwurf von SPD und Grünen zustimmen, hat die CDU an am 15. April einen halbherzigen Beschluss zur Quote gefasst: Nun soll im Wahlprogramm von CDU/CSU eine Frauenquote von 30 Prozent von 2020 an stehen. Doch wirklich hinter der Frauenquote stehen weder die Kanzlerin noch der Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Volker Kauder. Ganz im Gegenteil: Es formiert sich der Widerstand in der Unionsfraktion gegen Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), die bis zum 15. April an der Spitze der Abweichler/innen stand. Doch sie, weitere Unionsfrauen, einige -männer und wenige Frauen aus der FDP fielen um und stimmten gegen die Einführung einer Frauenquote in Aufsichtsräten von zunächst 20 Prozent bis 2018 und 40 Prozent bis 2023. SPD-Fraktionschef Frank- Walter Steinmeier sprach in der Debatte von „Volksverdummung“ und einem „billigen Kompromiss“, auf den die Quotenbefürworter/innen in der Koalition hereingefallen seien. Denn er speise die Frauen mit einer vagen Ankündigung im Wahlprogramm ab. Zumal die Union behaupte, diese Frauenquote gemeinsam mit der FDP umsetzen zu wollen, wo doch alle wüssten, dass eine Quote mit der FDP nicht zu machen sei. Damit führe die Union „die Menschen hinter die Fichte“, sagte Steinmeier. Zeit für eine gesetzliche Frauenquote für Führungspositionen Steinmeier sagte, dass es einem bei der Rede des Fraktionsvorsitzenden der Union, Volker Kauder, schwindelig werden könne, weil dieser gleichzeitig für und gegen die Frauenquote geredet habe. Die von der Koalition und Frauenministerin Schröder (CDU) immer wieder propagierte freiwillige Selbstverpflichtung von Unternehmen sei nichts neues, stellte der SPD-Fraktionschef klar. Doch sie habe fast nichts gebracht. Es müsse nun Schluss sein mit Reden und Lamentieren. Nun müssten Taten folgen und „nicht der Flexiquotenquatsch“ von Ministerin Schröder, damit „Frauen nicht in den Startlöchern stecken bleiben“. Freiwillige Selbstverpflichtungen bringen Frauen nichts Seit der freiwilligen Selbstverpflichtung der Wirtschaft im Jahr 2001 unter Rot-Grün werden Frauen bei der Besetzung der Aufsichtsgremien in Unternehmen nach wie vor benachteiligt. Nur 13 Prozent der Aufsichtsratsposten sind im Jahr 2013 mit Frauen besetzt, und in den Vorständen sind es sogar nur vier Prozent. „Wenn das in dem Tempo so weitergeht, dauert es bis zur Mitte des Jahrhunderts, bis 40 Prozent Frauen in den Aufsichtsräten erreicht worden sind“, warf Steinmeier Schwarz-Gelb vor. Er appellierte an die Vernunft der Quotenbefürworter/innen in den Reihen der Koalition, die Frauen nicht im Regen stehen zu lassen, sondern dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Die Rechtspolitikerin der SPD-Fraktion, Eva Högl, verwies in der Debatte auf das widersprüchliche Agieren der Kanzlerin, die Anfang 2013 in einer Rede vor Wirtschaftsvertretern die niedrige Anzahl von Frauen in Führungspositionen bedauert habe, aber die Frauenquote auf EU-Ebene ausbremse. Die Frauenquote in den Führungsetagen von Unternehmen müsse gesetzlich geregelt werden, denn es habe nichts mit Qualifikation zu tun, wenn die Posten in den Vorständen zu 96 Prozent mit Männern besetzt seien. Die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Caren Marks, sprach mit Blick auf den Kompromiss von Kanzlerin Merkel, im Wahlprogramm der CDU eine Frauenquote von 30 Prozent in den Aufsichtsräten von Unternehmen ab 2020 aufzunehmen, von einem Täuschungsmanöver. Weil die Koalition trotz Quotenbefürworter/innen geschlossen gegen die Frauenquote stimmen werde, habe der Fortschritt in unserem Land verloren.

Wirtschaftskriminalität bekämpfen

Wirtschaftskriminalität ist eines der größten und meistunterschätzten Delikte, es ist ein weltweites Phänomen, das alle Bereiche der Wirtschaft trifft: Unternehmen und Kreditinstitute, öffentliche Hand und Sozialversicherungssysteme, Anlegerinnen und Anleger, Sparerinnen und Sparer, Verbraucherinnen und Verbraucher. In den Fokus rücken neben Schmiergeldskandalen vermehrt auch Lebensmittelskandale mit falsch deklariertem Fleisch und Steuerbetrug. Die SPD-Bundestagsfraktion willWirtschaftskriminalität effektiv bekämpfen. Die Bilanz ist erschreckend: Jedes zweite der im Rahmen einer Studie befragten Unternehmen (52 Prozent) war im Jahr 2011 in Bezug auf Wirtschaftskriminalität von mindestens einem Schadensfall betroffen. Durch so etwas verlieren Menschen ihren Arbeitsplatz, wird der Wettbewerb verzerrt. Vor allem aber sinke das Vertrauen in unser Wirtschaftssystem und die Menschen und bei vielen entstehe der fatale Eindruck, man hänge die Kleinen und ließe die Großen laufen, wie SPD-Fraktionsvize Christine Lambrecht an diesem Freitag im Bundestag erklärte. „Deshalb müssen wir die Einführung eines Unternehmensstrafrechtes prüfen.“ Wenn der Staat nicht entschieden gegen Millionengaunereien vorgeht, entsteht eine kaum zu schließende Gerechtigkeitslücke. Gelder, die dem Staat verschleiert werden, fehlen vor allem auch in der Finanzierung der öffentlichen Haushalte – was wiederum die normalen Bürgerinnen und Bürger am härtesten spüren. Wirtschaftskriminelle leben auf Kosten der Kleinen. „Während eine Kassiererin wegen unerlaubt eingelöster Pfandbons im Wert von wenigen Cents fristlos gekündigt wird, erwirtschaften große Unternehmen hingegen Millionen- und Milliardenbeträge durch kriminelle Handlungen“, sagt Lambrecht. Wie erfahre man von Gammelfleisch oder inakzeptablen Zuständen in Altenheimen?, fragte sie im Plenum. Über die Umetikettierung habe ein couragierter LKW-Fahrer berichtet. Eine Pflegerin hatte sich über die unhaltbaren Bedingungen für die Bewohner in einem Altenheim beschwert. Die mutigen Mitarbeiter seien oftmals Mobbing ausgesetzt oder bekämen die Kündigung. Christine Lambrecht fordert deshalb einen besseren Schutz für Hinweisgeber. Diesen habe die Regierung bereits angekündigt, doch passiere einfach nichts. Außerdem erinnerte die SPD-Politikerin abermals an die Ausweitung eine Korruptionsregisters, in dem Unternehmen, die bereits aufgefallen sind, notiert sind. Darauf können Städte, Kommunen und Länder zugreifen, um öffentliche Aufträge an seriöse Unternehmen zu vergeben – denn zu oft bekämen Querulanten Aufträge der öffentlichen Hand. Dunkelziffer von Steuersündern zu hoch Die ehrlichen Steuerzahlerinner und -zahler sehen, dass der Staat nicht gleichmäßig gegen Steuerhinterzieher oder kriminelle Unternehmen vorgeht. Im Jahr 2010 beträgt der Schaden durch wirtschaftskriminelle Machenschaften laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) rund 4,66 Milliarden Euro, mehr als die Hälfte des Gesamtschadens, der durch aufgeklärte Delikte entstanden ist. Wirtschaftskriminalität hatte aber nur einen Anteil von 1,7 Prozent aller Straftaten, die 2010 in Deutschland begangen worden waren (Bundeskriminalamt (Hrsg.): Polizeiliche Kriminalstatistik Bundesrepublik Deutschland, Berichtsjahr 2011). Ein erhebliches Dunkelfeld sei aber zu vermuten, heißt es von Seiten der SPD. Vor allem fehlen die Milliarden, die in Steueroasen geschafft wurden. Deshalb müsse man grenzüberschreitend mit anderen Behörden zusammenarbeiten. Der Austausch von Daten von potenziellen Steuerbetrügern zwischen Staaten solle deshalb endlich rechtlich geklärt werden. SPD-Finanzexperte Lothar Binding sagte dazu: „Wenn die Regierung die Steuerhinterziehung wirklich bekämpfen wollen würde, dann müsste sie sich in der G8-Runde und der EU stärker für ein Online-Register für Steueroasen einsetzen.“ Die SPD fordert in ihrem Antrag „Wirtschaftskriminalität effektiv bekämpfen“ (Drs. 17/13087) die Bundesregierung auf, ein schlüssiges Konzept zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität in Deutschland zu erstellen. Die Verfahren für die Strafverfolgung müssen erheblich verbessert werden, damit Steuerhinterziehung und Korruption der Großen nicht die Lasten der Kleinen bleiben. Der Tatort „Internet“ muss besser überwacht werden. Dafür soll die Gruppe für die Bekämpfung von „Cybercrime“ des Bundeskriminalamts (BKA) besser ausgestattet werden. Die SPD möchte eine transparente Zusammenarbeit von Bund und Ländern, um vorbeugend gegen Geldwäsche vorgehen zu können.

Teilzeit ist gut und schlecht – je nach Lebenslage

Jeder fünfte erwerbstätige Mensch arbeitet in Teilzeit, laut Statistischem Bundesamt. Diese Beschäftigungsform ermöglicht es vielen Arbeitnehmern, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Doch die meisten Erwerbstätigen in Teilzeitjobs arbeiten entweder mehr als gewünscht oder weniger. Die Bundestagsfraktion der SPD hat ein Gesetz entworfen, das den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mehr Zeitsouveränität einräumt. Das wurde am Donnerstag im Deutschen Bundestag vorgestellt (Drs. 17/113084). Viele Teilzeitbeschäftigte, die aus Gründen wie Krankheit, Unfall oder Fortbildung die Verringerung der Arbeitszeit beantragt haben, können meist nicht in die Vollzeitarbeit zurückkehren. Vor allem schwangere Frauen oder Arbeitnehmer, die mehr Zeit für die Pflege ihrer Familienangehörigen benötigen, sind in der „Teilzeitfalle“ gefangen. Mehr als zwei Drittel der Frauen, die ein minderjähriges Kind haben, arbeiten nach Angaben des Statistikamts in Teilzeit. Den Frauen wird dadurch der Weg in die Führungsetagen der deutschen Firmen verbaut. Nach der Babypause sind ihnen fast alle Aufstiegschancen verbaut. Das ist auch ein Grund, warum die Gehaltsspanne zwischen Frauen und Männern noch immer 23 Prozent beträgt, denn Führungspositionen werden fast ausschließlich von Vollzeitbeschäftigten besetzt. Viele Menschen in einer Teilzeitbeschäftigung arbeiten weniger als 32 Stunden, weil sie keine Vollzeitbeschäftigung finden (20,6% der Teilzeitbeschäftigten würden gerne im Durchschnitt 15,5 Stunden mehr arbeiten, Statistisches Bundesamt 2013, Mikrozensus 2011). Minijobberinnen und Minijobber möchten mehr arbeiten. Mit einer höheren Arbeitszeit können sie von der geringfügigen Beschäftigung zu einer regulär sozialversicherten Beschäftigung gelangen. Rückkehranspruch zu Vollzeit Viele private Verpflichtungen binden die Menschen nicht ihr ganzes Leben, aber zu viele stecken in der „Teilzeitfalle“. Der Gesetzentwurf der SPD sieht deshalb vor, dass jeder die Möglichkeit haben muss, in die befristete Arbeitszeitreduzierung zu wechseln. Die Arbeitnehmer müssen aber auch einen Rückkehranspruch zu Vollzeit haben. Der soll im Teilzeit- und Befristungsgesetz verankert werden. Nicht immer aber ist Teilzeit möglich. Das Gesetz verlangt daher, dass die Betriebe darlegen müssen, dass Teilzeitanstellungen nicht mit ihrer Organisation und dem Arbeitsablauf vereinbar sei. Arbeitnehmer, die die Verringerung ihrer Wochenarbeitszeit beantragen, dürfen demnach nicht ohne gute betriebliche Begründung entlassen werden. In dem Gesetzentwurf werden die wesentlichen Gründe für den Wechsel zu Teilzeit festgehalten. Die lägen vor, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer • mindestens ein Kind unter 14 Jahren hat oder • wenn ein Familienangehöriger oder die Lebensgefährtin oder der Lebensgefährte pflegebedürftig sind und das durch ein ärztliches Gutachten bestätigt wird. Teilzeitarbeit ist nicht per se schlecht oder gut – auf die Lebenslage kommt es an. Weniger Arbeitsaufwand bedeutet mehr Zeit für andere Dinge. Teilzeit sichert Arbeitsplätze und schafft neue. Aber Arbeitnehmer müssen das Recht haben, selbst zu bestimmen, wie viel sie arbeiten möchten.

 

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Michael Gerdes
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