Michael Gerdes, unser Mann im Deutschen Bundestag. Liebe Leserin, lieber Leser,
in dieser Woche hat mich besonders die Plenardebatte zur Gesundheitsforschung am Donnerstagvormittag beschäftigt. Unser Gesundheitssystem steht aufgrund der alternden Gesellschaft vor großen Herausforderungen. Die dringenden Fragen zur Qualität und Finanzierbarkeit der medizinischen Versorgung in Deutschland müssen wissenschaftlich untersucht werden. Deshalb hat die Bundesregierung ein Forschungsprogramm vorgelegt. In meiner Rede zu diesem Thema habe ich die Eindrücke von meinen Praxistagen in der Seniorenpflege und im Krankenhaus geschildert. Ich denke, Gesundheitsforschung darf sich nicht nur mit neuen Untersuchungsmethoden und innovativen Medikamenten beschäftigen. Es muss auch erforscht werden, welche Probleme Patienten und Beschäftigte mit dem Gesundheitssystem haben. Während meines Tags im Knappschaftskrankenhaus in Bottrop wurden mir viele verschiedene Abteilungen gezeigt. Ich konnte mir ein Bild davon machen, welche Arbeit zu leisten ist und dass Ärzte und Pflegepersonal oftmals am Rande ihrer Leistungsgrenze stehen. Hier muss etwas getan werden. Der Patient muss sich im System sicher fühlen. Aber auch die Anreize für das Personal müssen verbessert werden, da nur so ein qualitatives System funktionieren kann. Den Aspekt „Menschen im System“ bedenkt die schwarz-gelbe Bundesregierung in ihrem Forschungsprogramm aber so gut wie gar nicht. Ihr Konzept richtet sich an die Vertreter der Gesundheitswirtschaft.
Kurz nach meiner Rede ging es im Plenum spannend weiter. Der nächste Punkt auf der Tagesordnung war die Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen. Ein wichtiges Thema, das uns als SPD-Fraktion sehr am Herzen liegt. Leider scheint dieses Thema nicht alle so sehr zu interessieren. Frauenministerin Kristina Schröder hat es nicht für nötig befunden bei diesem zentralen Thema anwesend zu sein. Da die Opposition dies aber als unerlässlich für die weitere Diskussion erachtete, kam es zum Hammelsprung. Leider vergebens, Schwarz-Gelb stimmte gegen das Kommen der Ministerin.
Ansonsten wurde in dieser Woche natürlich viel über die FDP und ihr Personal gesprochen. Die ersten Posten wurden geräumt, Guido Westerwelle hat Konsequenzen aus der Kritik an seiner Person gezogen. Doch die schlechten Wahlergebnisse sind nicht allein dem Personal der FDP geschuldet. Sie sind die Quittung für ihre jahrelange Klientelpolitik.
In wenigen Tagen jährt sich ein trauriges Ereignis. Die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl ist 25 Jahre her. Die Ereignisse in Tschernobyl und auch solche in Japan müssen für uns ein trauriges Mahnmal sein. Wir dürfen die Folgen solcher Katastrophen nicht in Vergessenheit geraten lassen, sondern müssen aus ihnen lernen und unsere Schlüsse daraus ziehen. Deshalb treiben wir als SPD-Fraktion die Debatte über die zukünftige Energieversorgung voran. Dazu werden wir die Einsetzung eines Sonderausschusses „Energiekonsens“ beantragen.
Michael Gerdes
Gesetz zur Lohngleichheit – Frauen verdienen das Gleiche!
Frauen bekommen in Deutschland durchschnittlich 23 Prozent weniger Lohn als Männer. Die SPD-Fraktion hat im Bundestag einen Antrag (Drs. 17/5038) vorgelegt, um diese Diskriminierung von Frauen zu beenden. Kernforderung: ein Gesetz zur Durchsetzung von gleichem Lohn für Frauen und Männer. Eine Frau zeigte besonders wenig Interesse an dem Thema: Frauenministerin Schröder (CDU). Bei der Debatte im Bundestag glänzte sie durch Abwesenheit.
Ungleiche Bezahlung von Frauen und Männern ist ein Skandal. Seit Mitte der 90er Jahre ist der Lohnunterschied auf rund 23 Prozent angewachsen und verharrt nun auf diesem hohen Niveau. Trotz guter Bildungsabschlüsse haben Frauen schlechtere Chancen in der Arbeitswelt. Selbst bei gleicher Qualifikation und gleicher Tätigkeit bekommen Frauen acht bis zwölf Prozent weniger Lohn als ihre männlichen.
Es fehlt nicht am rechtlichen Anspruch, es hapert bei der Durchsetzung
Das Problem ist lange bekannt. Doch keine rechtliche Verpflichtung zur gleichen Bezahlung von Frauen und Männern hat daran etwas ändern können. Nicht das Grundgesetz, nicht der EU-Vertrag und auch nicht das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Es fehlt also nicht an rechtlichen Ansprüchen. Aber es hapert bei der Durchsetzung. Die Durchsetzung gleicher Bezahlung ist oft deshalb so schwierig, weil sie in der Praxis von jeder einzelnen Frau selbst durchgefochten werden muss. Zum einen fehlt es den Betroffenen oft an Informationen über die Bezahlung in ihrem Unternehmen. „Verdient mein männlicher Kollege wirklich mehr als ich?“ Allein schon an dieser Frage haben sich viele Frauen die Zähne ausgebissen. Denn ein Erfolg vor Gericht ist nur möglich, wenn die Klägerin einen Beleg für ungleiche Bezahlung parat hat. Zum anderen können Betriebsrat, Personalrat oder eine Gewerkschaft Frauen nur bedingt unterstützen und mit ihnen gemeinsam in den Ring steigen. Ein arbeitsrechtliches Verfahren aber allein durchzustehen, sich vor dem Arbeitgeber und den Kolleginnen und Kollegen zu exponieren und die finanziellen Risiken zu tragen, schreckt viele Frauen ab.
Frauen zu ihrem Recht verhelfen
Deshalb will die SPD-Fraktion einen anderen Weg einschlagen. Die Durchsetzung von Entgeltgleichheit soll nicht mehr den Frauen aufgebürdet, sondern zur unternehmerischen und gesellschaftlichen Herausforderung gemacht werden. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sagen: Es wird höchste Zeit für gesetzliche Maßnahmen, die wirklich helfen. Die von der SPD-Fraktion beschlossenen Eckpunkte für ein so genanntes Entgeltgleichheitsgesetz sehen vor, die Verantwortlichen in den Betrieben verbindlich zum Handeln aufzufordern und gegebenenfalls dazu zu zwingen. Dafür soll das Gesetz mit Pflichten, Fristen und Sanktionen ausgestattet werden. Zivilgesellschaftliche Akteure wie die Tarifvertragsparteien, Betriebs- und Personalräte, Beschäftigte und auch Antidiskriminierungsverbände sollen starke Kontroll- und Einwirkungsrechte erhalten.
Vorgesehen sind drei Schritte:
1. Die Unternehmen müssen einen Entgeltbericht erstellen und ihre Entlohnung transparent machen.
2. Bei Entgeltungleichheit haben die Unternehmen die Möglichkeit, selbst für die Beseitigung der Lohndifferenz zu sorgen. Hierfür gibt das Gesetz einen verbindlichen Weg vor.
3. Verweigert sich das Unternehmen, greift der Staat mit Sanktionen ein.
Damit künftig auch alle Tarifverträge diskriminierungsfrei sind, soll hier ein ähnliches Verfahren angewendet werden.
Mindestlohn und gleiche Bezahlung sind zwei Seiten einer Medaille
Neben dem Entgeltgleichheitsgesetz streitet die SPD weiter für einen gesetzlichen Mindestlohn. Denn Frauen und Männer verdienen fair entlohnte Arbeit. 8,50 Euro pro Stunde sind das Mindeste. Davon würden vor allem Frauen profitieren. Sie machen 70 Prozent der Beschäftigten im Niedriglohnbereich aus. Beide gesetzlichen Maßnahmen ergänzen sich. Das Entgeltgleichheitsgesetz beseitigt Entgeltdiskriminierung in Unternehmen und Tarifverträgen, und zwar in niedrigen genauso wie in mittleren und oberen Vergütungsgruppen. Der gesetzliche Mindestlohn sorgt zusätzlich für eine untere Auffanglinie, um Lohndumping wirkungsvoll zu bekämpfen.
Brüderle gegen ein Verbot von Klonfleisch
Wirtschaftsminister Brüderle hat durch seine Stimmabgabe im Vermittlungsverfahren zwischen Europäischem Parlament und EU-Kommission das Verbot und die Kennzeichnung von Fleisch, Milch und anderen Produkten von geklonten Tieren und ihren Nachfahren verhindert. Brüderle hat damit den Interessen der amerikanischen Lebensmittelkonzerne Vorrang gegeben vor den Wünschen der Verbraucherinnen und Verbraucher, der Interessen deutscher Lebensmittelhersteller sowie der hiesigen Bauern, warf ihm der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende in einer von der SPD beantragten Aktuellen Stunde vor. Die SPD ist überzeugt, dass es ein Recht der Verbraucherinnen und Verbraucher ist, zu wissen, woher die Lebensmittel stammen, wie sie produziert wurden, und welche Techniken dabei zum Einsatz gekommen und was die Folgen davon sind. „Die schwarz-gelbe Bundesregierung ist der Meinung, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht wissen dürfen, was auf ihren Tellern ist, damit sie sich nicht gegen bestimmte Produkte entscheiden“, sagte Ulrich Kelber.
Das EU-Parlament hatte sich mit entsprechenden Vorschlägen nicht gegen den Widerstand mehrerer EU-Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland, durchsetzen können. Dadurch hat Brüderle die Verhandlungen in Brüssel zur Kennzeichnung von Fleisch und Milch von geklonten Tieren und ihren Nachfahren scheitern lassen.
Europäische Betriebsräte stärken
Die Europäischen Betriebsräte stehen im Zentrum der sozialpolitischen Gesetzgebung der Europäischen Union. Sie gewährleisten eine wirkungsvolle Arbeitnehmerbeteiligung in europaweit agierenden Unternehmen. Nach langen Verhandlungen wurde 2009 die Richtlinie zu Europäischen Betriebsräten neu gefasst. Auch wenn sie die Rechte der Europäischen Betriebsräte stärkt, glauben wir, dass deren Arbeit noch effektiver gemacht werden kann.
Daher fordern wir die Regierung in unserem Antrag (Drs. 17/5184) dazu auf, bei der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht einige zentrale Inhalte aufzunehmen. Zum einen braucht es wirksame und vor allem angemessene Sanktionen, um Verstöße gegen die Richtlinie zu verhindern. Gesetzeswidrige Maßnahmen dürfen nicht vollzogen werden, Europäische Betriebsräte müssen auch gegen sie vor Gericht gehen können. Mitglieder der Europäischen Betriebsräte sowie Ausschussmitglieder müssen zur Unterrichtung von Arbeitnehmervertreterinnen und -vertretern Zugang zu deutschen Betrieben haben. Zudem soll im Europäischen Betriebsräterecht das Recht auf eine nachbereitende Sitzung fest geschrieben werden. Die Gremien der Europäischen Betriebsräte sollen weiterhin ein Recht darauf haben, Sachverständige und Gewerkschaftsbeauftragte zur Beratung hinzuzuziehen.
Gesundheitsforschung am Bedarf der Patienten ausrichten
Am 7. April hat die Bundesregierung ihr Rahmenprogramm zur Gesundheitsforschung dem Bundestag vorgestellt. Das Programm hinterlässt einen enttäuschenden Gesamteindruck. Insgesamt gesehen scheint das Leitmotiv des Programms die „verstärkte Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft“ zu sein. Die ökonomische Verwertung von Erkenntnissen aus der Gesundheitsforschung steht klar im Fokus des Programms. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert deshalb in einem Antrag (Drs. 17/5364) die Überarbeitung des Rahmenprogramms mit dem Ziel einer Neuausrichtung der Forschungsförderung am Bedarf der Patientinnen und Patienten.
Mit dem Rahmenprogramm Gesundheitsforschung trägt die Bundesregierung – ohne diese Tatsache groß zu verschleiern – in erster Linie den Wünschen der in der Pharmaindustrie und Gesundheitswirtschaft aktiven Unternehmen Rechnung. Dabei sollte sich Gesundheitsforschung immer und in erster Linie am Bedarf der hilfebedürftigen Menschen und der Kranken orientieren. Es ist der Bundesregierung trotz langwieriger Beratungen nicht gelungen, ein Programm zu entwickeln, welches von den Menschen und von den medizinischen und pflegerischen Bedarfen her gesehen Forschungsförderung im Bereich Gesundheit darstellt und konzipiert.
Wir als SPD-Bundestagsfraktion setzen uns dafür ein, dass ein Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung von den Menschen her gedacht wird. Neben den Patientinnen und Patienten - hier sind auch die besonderen Belange der Kinder zu berücksichtigen - ist hier insbesondere an die im medizinischen, pflegerischen und klinischen Versorgungsalltag stehenden Personen zu denken. So wichtig die Stärkung der Grundlagenforschung etwa im Bereich der Systembiologie oder der Gesundheitstelematik auch ist, so stellt die Förderung dieser Forschungsprojekte unter dem Aspekt der Gesundheitsforschung keinen Selbstzweck dar, sondern sie muss immer auch im Kontext der Versorgungsrealität gedacht werden. An diesem Punkt jedoch scheitert die Bundesregierung durch ihren einseitigen Fokus auf ökonomische Verwertbarkeit und technikorientierte Lösungsansätze.