Bericht aus Berlin: Gewerbesteuer muß erhalten bleiben!

MdB und MdL


Der Bundestagsabgeordnete Michael Gerdes, unser Mann in Berlin.

Liebe Leserin, lieber Leser,

seit heute Vormittag (Freitag, 12.11.2010) ist es amtlich: Die Regierungskoalition hat die tragenden Säulen der gesetzlichen Krankenversicherung zum Einsturz gebracht. Mit ihren Gesetzen zur Gesundheitsreform bedient sie Lobbyinteressen von Arzneimittelherstellern und Privatkassen, schwächt die Gesetzliche Krankenversicherung und belastet Gering- und Normalverdiener. Die schwarz-gelbe Nettolüge führt in der Gesundheitspolitik zu höheren Abgaben und einseitigen Zusatzbeiträgen für die Versicherten – der Einstieg in das System der Kopfpauschale. Am Ende stehen soziale Spaltung bei Gesundheit und Dreiklassenzugang zur Medizin in Deutschland wie sie aus anderen Ländern ohne solidarischen Ausgleich bekannt ist. Wir wollen eine andere Gesundheitspolitik. Mit der solidarischen Bürgerversicherung sollen sich alle Bürgerinnen und Bürger an der Finanzierung des Gesundheitswesens nach ihrer Leistungsfähigkeit beteiligen. Wohlhabende sollen nicht aussteigen, sondern zur solidarischen Krankenversicherung beitragen.

In allen politischen Bereichen treibt die schwarz-gelbe Regierung die soziale Spaltung weiter voran. Alles was sie interessiert, ist ihre Klientel. Wenn sie etwas tut, setzt sie falsche Akzente. Damit gefährdet sie zunehmend den inneren Frieden in diesem Land und regiert an der Mehrheit in Deutschland vorbei. Dies wird auch im Jahresgutachten der Wirtschaftsweisen angemahnt: Statt sich auf fremden Lorbeeren auszuruhen, sollte die Regierung lieber handeln. Es reicht nicht, die Früchte der Reformpolitik der Vorgängerregierung zu ernten, eigene Initiativen sind gefragt. Doch die Liste der Versäumnisse dieser Bundesregierung ist lang: Es gibt keine langfristige Wachstumsstrategie, keine Bildungsoffensive, keine Fachkräftestrategie und keine Innovationspolitik, die Anreize für Investitionen setzt. Anstatt auf die - auch von den Sachverständigen geforderte - steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung zu setzen, werden aus der Koalition wieder die Rufe nach Steuersenkungen laut.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin

Michael Gerdes

Aufkündigung des Solidarsystems: SPD fordert Gesundheit ohne Klassenschranken

Schwarz-Gelb hat diese Woche die tragenden Säulen der gesetzlichen Krankenversicherung zerstört: die einkommensabhängigen Beiträge, das Sachleistungsprinzip und den gleichen Zugang zu einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung. Union und FDP brechen mit einem gesellschaftlichen Grundprinzip: der Solidarität im Gesundheitswesen. Die SPD fordert Gesundheit ohne Klassenschranken.
Der Bundestag hat in dieser Woche über die schwarz-gelben Gesetzesvorlagen zur Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung und zur Arzneimittelneuordnung entschieden. Die Vorhaben von Union und FDP bedeuten eine Richtungsentscheidung: Schwarz-Gelb bedient die Lobbyinteressen von Arzneimittelherstellern und Privatkassen, schwächt die Gesetzliche Krankenversicherung und belastet Gering- und Normalverdiener. Die schwarz-gelbe Nettolüge führt in der Gesundheitspolitik zu höheren Abgaben und einseitigen Zusatzbeiträgen für die Versicherten – der Einstieg in das System der Kopfpauschale. Am Ende stehen soziale Spaltung bei Gesundheit und Dreiklassenmedizin in Deutschland wie sie aus anderen Ländern ohne solidarischen Ausgleich bekannt ist. Damit wird in Zukunft vor einer guten Versorgung im Krankheits- und Versorgungsfall gefragt: „Kannst du es bezahlen?“
Zum Arzneimittelneuordnungsgesetz (ANMOG) und zum GKV-Finanzierungsgesetz haben die Sozialdemokraten Entschließungsanträge (Drs. 17/3703, 17/3707) vorgelegt. Zum ANMOG wurde zusätzlich ein Änderungsantrag (Drs. 17/3702) eingebracht.
GKV-Finanzierungsgesetz: Einstieg in die Entsolidarisierung
Die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung werden ab 2011 von 14,9 Prozent auf 15,5 Prozent ansteigen. Davon entfallen 8,2 Prozent auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Arbeitgeber zahlen 7,3 Prozent, und dieser Anteil soll eingefroren werden. Alle Kostensteigerungen im Gesundheitssystem werden in Zukunft einseitig auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie auf Rentnerinnen und Rentner abgewälzt. Für sie steigen die Beiträge künftig doppelt so stark, weil die Arbeitgeberbeiträge eingefroren und ungedeckelte Zusatzbeiträge ohne Rücksicht auf das Einkommen erhoben werden.
Geringverdiener werden künftig am stärksten belastet und haben kaum Aussicht auf sozialen Ausgleich. Das sind die Einführung der unsozialen Kopfpauschale und der Ausstieg aus der paritätischen Finanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Wartezeit für einen Wechsel von der Gesetzlichen zur Privaten Krankenversicherung soll von drei Jahren auf ein Jahr verkürzt werden. Die Regelung soll noch in diesem Jahr in Kraft treten, damit alle, die mit ihrem Jahreseinkommen aus 2010 die Versicherungspflichtgrenze überschreiten, zum 1. Januar 2011 bereits die Option zum Wechsel in die PKV erhalten. Junge, gesunde Mitglieder werden vermehrt von der gesetzlichen zur Privatversicherung abwandern und Einnahmeverluste für die GKV von 500 Millionen Euro im ersten Jahr verursachen.

Arzneimittelneuordnungsgesetz: Profitgarantie für die Pharmaindustrie
Schwarz-Gelb will es der Pharma-Industrie ermöglichen, die Arzneimittelpreise für neue Arzneimittel im ersten Jahr festzusetzen – verbunden mit einer sofortigen Erstattung durch die Gesetzlichen Krankenkassen. Ab dem zweiten Jahr gilt der zwischen den GKV und den Herstellern verhandelte Erstattungspreis nach einer Nutzen-Bewertung. Die Hersteller werden folglich das erste Jahr nutzen, um mit maßlosen Preisen vorab so viel Gewinn wie möglich abzuschöpfen, bevor der Verhandlungspreis festgesetzt wird. Außerdem sollen nutzlose Arzneien leichter verkauft werden können. Die in der neuen Rechtsverordnung hierfür aufgeführten aufgeweichten Kriterien hat der Verband forschender Arzneimittelhersteller vorformuliert. Lobbyverbände schreiben sich ihre Verordnung selbst. Bei vergaberechtlichen Streitigkeiten wird die Zuständigkeit von den Sozial- zu den Zivilgerichten übertragen. Mit dem Zuständigkeitswechsel steigen die Erfolgsaussichten der Pharmaunternehmen bei Klagen gegen Ausschreibungen und Rabattverträge.

Für die GKV wird das Kartellrecht eingeführt. Damit werden Arzneimittel-Rabattverträge zwischen Herstellern und Zusammenschlüssen mehrerer Kassen erschwert bzw. verhindert. Das bedeutet konkret, dass künftig nur noch einzelne Kassen Rabattverträge mit geringerem Marktanteil und folglich höheren Preisen abschließen können. Ergebnis: Mehr Gewinn für die Pharmaindustrie.

Durch die Mehrkostenregelung werden die Rabattverträge weiter ausgehöhlt, da seitens der Krankenkassen keine Mengengarantie mehr erfolgen kann. Bei der Mehrkostenregelung kann der Patient ein Medikament auch dann mit Aufzahlung bekommen, wenn seine Kasse für ein wirkstoffgleiches Medikament einen Rabattvertrag abgeschlossen hat. Bisher musste in diesem Fall das „Wunschmedikament“, wenn für die Verordnung keine medizinische Begründung vorlag, komplett selbst bezahlt werden. Viele Patienten werden künftig freiwillig oder unfreiwillig (auf Anraten eines von Pharmavertretern häufig aufgesuchten Arztes) unter Aufzahlung mehr für ihre Arzneimittel bezahlen, zugunsten der Umsätze der Pharmaindustrie und zu Lasten der Versichertengemeinschaft.

Bisher gilt bei der gesetzlichen Krankenversicherung das Sachleistungsprinzip: Jeder Praxisbesuch wird nach einheitlichen Sätzen von der Kasse vergütet. Die Patienten müssen sich darum nicht kümmern. Das Sachleistungsprinzip ist der Grundpfeiler unserer solidarischen Krankenversicherung. Es garantiert, dass Menschen zum Arzt gehen können, ohne vorher fragen zu müssen, ob ihr Geld dazu reicht. Schwarz-Gelb plant jetzt jedoch eine drastische Ausweitung der Kostenerstattungsregelungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Wer genug Geld im Portemonnaie hat, um seine Arztrechnung per Vorkasse zahlen zu können, wird in Zukunft bevorzugt behandelt werden.
Damit werden nach der PKV und der Pharmaindustrie die niedergelassenen Fachärzte beschenkt. Ziel der Fachärzte ist es, sich den Verträgen, Qualitätsanforderungen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen der Krankenkassen zu entziehen. Vor allem aber lockt die Chance, den Patientinnen und Patienten mit einer Privatrechnung direkt ins Portemonnaie zu greifen. Das Resultat wird eine Drei-Klassen-Medizin sein, bei der Privatversicherte Patienten Erster-Klasse sind, gefolgt von allen gesetzlich Krankenversicherten, die es sich leisten können, Vorkasse zu zahlen. Am Ende stehen dann die normalen gesetzlich Krankenversicherten, die das geringste Honorar versprechen und deshalb z. B. mit längeren Wartezeiten rechnen müssen.
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert eine andere Gesundheitspolitik – ohne Klassenschranken. Das sozialdemokratische Modell: die solidarische Bürgerversicherung. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen sich an der Finanzierung des Gesundheitswesens nach ihrer Leistungsfähigkeit beteiligen. Wohlhabende sollen nicht aussteigen, sondern zur solidarischen Krankenversicherung beitragen. Eine Finanzierung über angemessene Beiträge und über Steuern sorgt auf Dauer für eine gerechte und stabile Finanzierung. Ob gesetzlich oder privat: Alle Versicherten sollen in den Risikoausgleich einbezogen werden. Das sollte schrittweise erfolgen, denn die erworbenen Rechte der privat Versicherten sollen beachtet werden. Voraussetzung für ein solidarisches System sind vergleichbare Spielregeln und fairer Wettbewerb für alle Krankenkassen und Versicherungsunternehmen. Auch die privaten Kassen müssen Verantwortung für die Qualität und die Preise der medizinischen Leistungen übernehmen, so wie das die Gesetzliche Krankenversicherung bereits macht. Notwendig ist eine echte Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln, damit die Therapien bezahlt werden, die wirklich wirken. Das Gesundheitssystem muss wieder voll paritätisch finanziert werden. Nur ein einheitliches Sozialversicherungssystem, dass den Bürgerinnen und Bürgern soziale Sicherheit unabhängig von ihrem Erwerbsstatus bietet, wird dem Anspruch nach sozialer Sicherheit in einer von vielfältigen Lebensmodellen geprägten, modernen Gesellschaft heute und in Zukunft gerecht.

Streit um Gewerbesteuer

Schäuble und Merkel betonen bei jeder Gelegenheit, dass den Kommunen finanziell geholfen werden muss. Da haben sie natürlich recht. Doch auch hier gilt wieder: die Worte widersprechen dem Handeln. Statt Soforthilfen für die Kommunen zur Verfügung zu stellen, weil ihre Defizite in der Krise hochgeschnellt sind, werden den Städten und Gemeinden über ihre bisherigen Steuergesetze Milliarden entzogen.

In einer Aktuellen Stunde hat die SPD-Bundestagsfraktion die Zerstrittenheit innerhalb der Koalition zum Thema Gewerbesteuer thematisiert. Der Bundesfinanzminister hat jüngst den kommunalen Spitzenverbänden Bestandsschutz für die Gewerbesteuer zugesichert. Auch die Kanzlerin hat gegenüber den Kommunen den Fortbestand der Gewerbesteuer zugesichert. Gut wäre es, wenn die kolportierte Zusage von Bundesfinanzminister Schäuble an die kommunalen Spitzenverbände, die Gewerbesteuer gegen ihren Willen weder anzutasten noch abzuschaffen, auch ernst zu nehmen wäre. Die bisherige Politik von Schwarz-Gelb und Schäubles Positionierung und Verhalten selbst in der Vergangenheit sprechen allerdings eine ganz andere Sprache: Sie zielten klar auf die Aushöhlung und letztendliche Abschaffung der Gewerbesteuer. Es ist völlig unklar, ob - selbst, wenn Schäuble es ernst meinen sollte, - der erklärte Bestandsschutz für die Gewerbesteuer in der schwarz-gelben Koalition hält. In ihren ersten Reaktionen hat die FDP dem Bundesfinanzminister vehement widersprochen. Sie fühlt sich übergangen und sieht ihre Pläne, die Gewerbesteuer abzuschaffen, durchkreuzt.

Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Joachim Poß fragt deshalb in seiner Rede: „Was gilt das Wort von beiden in der zerstrittenen und unübersichtlichen schwarz-gelben Koalition überhaupt noch?“ So wie Schwarz-Gelb bisher agiert hat, ist nicht ausgeschlossen, dass auch jetzt wieder taktiert wird mit dem Ziel, die Gewerbesteuer durch ein kommunales Zuschlagsrecht auf die Einkommensteuer nicht zu ergänzen, sondern doch zu ersetzen. Das würde jedoch unter anderem bedeuten: erhebliche Zusatzbelastungen für Bürgerinnen und Bürger bei erheblichen Entlastungen für Gewerbe und Unternehmen. Und das Auseinanderdriften der Städte in Arm und Reich würde verstärkt.

Auch das zweite Element des Schäuble-Vorschlags gegenüber den kommunalen Spitzenverbänden, ein kommunales Zuschlagsrecht auf die Einkommensteuer, führt nicht weiter. Joachim Poß führt dazu in seiner Rede aus: „Alle Untersuchungen und Überlegungen – immer zusammen mit den Ländern – in den letzten 40 Jahren haben das ergeben. Warum das alles jetzt noch einmal? Durch das Zuschlagsrecht wird die Kluft zwischen strukturschwachen und stärkeren Kommunen vertieft. Dieser Vorschlag ist ein Spaltervorschlag.“ Das alles wird die SPD nicht mitmachen. Wir wollen die Gewerbesteuer erhalten und weiter stärken und stabilisieren. Die Gewerbesteuer ist und bleibt die dynamische Finanzquelle der Kommunen. Die Kommunen selbst betonen bei jeder sich bietender Gelegenheit: Es gibt - das ist hin und her gerechnet worden - zur Gewerbesteuer keine ernsthafte Alternative. Wir fordern: Die Gewerbesteuer darf als verlässliche und ertragreiche kommunale Finanzierungsquelle nicht abgeschafft oder ausgehöhlt werden; sie muss im Gegenteil durch geeignete Maßnahmen stabilisiert werden. Bei den Sozialausgaben, die die Kommunen für die gesamtstaatliche Gemeinschaft tragen, muss es zu nachhaltigen Entlastungen der Kommunalhaushalte kommen. Die kommunalfeindlichen Pläne von Schwarz-Gelb müssen verhindert werden. Die SPD will die Bundeskanzlerin, die täglich in Interviews finanzielle Entlastungen für die Kommunen ankündigt, auch bei den Abschlussberatungen zum Bundeshaushalt 2011 stellen: Die SPD wird gegenfinanzierte Anträge stellen, die für die Kommunen eine gute und schnell wirkende finanzielle Hilfe wären - wenn die Koalition ihnen zustimmt.

Energieversorgung in kommunaler Hand

Energie ist Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Sie sichert regionale Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Investitionen in der Region. Sie stärkt den Wirtschaftsstandort und die Lebensqualität. Darüber hinaus können weitere positive Effekte für den kommunalen Finanzhaushalt durch die Zahlung von Gewerbesteuer sowie aus der Gewinnabführung bzw. der Gewinnausschüttung aus den gesamten energiewirtschaftlichen Aktivitäten generiert werden.
Kommunalwirtschaftliche Unternehmen sind zur Zielerreichung ein unabdingbares Element. Die Übernahme der Gas- und Stromnetze bedeutet die Rückgewinnung der kommunalen Selbstbestimmung über die Entwicklung einer nachhaltigen, lokalen Energieversorgungsstruktur als einem wesentlichen Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Gemeinwohlinteressen bekommen Vorrang vor Gewinnmaximierungsstrategien. Die kommunalen Unternehmen haben in der Vergangenheit bewiesen, dass sie kundenorientierte Energiedienstleistungen mit innovativen Konzepten voranbringen können. Damit schaffen sie die Voraussetzungen für mehr Energieeffizienz auf der Angebots- und auf der Nachfrageseite. Mit unserem Antrag „Die Energieversorgung in kommunaler Hand“ (Drs. 17/3649) fordern wir die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen sowie Netzzugangs- bzw. Netzentgeltverordnungen bei Strom und Gas so zu novellieren, dass Kommunen in die Lage sind, besser und zielgerichteter am Markt zu agieren.

Besserer Schutz vor „feindlicher Übernahme“

Die komplette Tatenlosigkeit der Regierung bei Hochtief ist ein Skandal. Union und FDP sagen, sie seien im Prinzip bereit zur Änderung des Übernahmerechts, nur nicht jetzt. Sie wollen das Unternehmen erst aus Prinzip opfern und erst dann handeln. Das ist entweder Arbeitsverweigerung oder zynisch. Die SPD-Bundestagsfraktion hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Übernahmegesetzes (Drs. 17/3481) eingebracht, mit dem die Schutzvorschriften bei Unternehmensübernahmen dem europäischen Standard angeglichen werden sollen.
Mit der Änderung des Gesetzes wird es ausländischen Interessenten zumindest erschwert, sich an feindliche Übernahmen „heranzuschleichen“. Eine solche Neuregelung könnte auch noch dem gesunden deutschen Baukonzern Hochtief zugute kommen, den der angeschlagene spanische Konzern ACS übernehmen will. ACS geht dabei nach der Methode des „Anschleichens“ vor. Beabsichtigt ist zunächst nur der Kauf eines Aktienanteils von etwas mehr als 30 Prozent (Kontrollmehrheit), um in der Folge zu günstigen Konditionen weitere Anteile zu erwerben. Die SPD schlägt deshalb vor, dass ausländische Firmen, die bereits 30 Prozent an deutschen Unternehmen halten, verpflichtet werden, ein neues Angebot an die Aktionäre abzugeben, wenn sie ihre Anteile weiter erhöhen. Bisher können sich potenzielle Käufer des Zwangs zu einem Pflichtangebot entledigen, indem sie ein freiwilliges Angebot abgeben, bevor sie die 30-Prozent-Schwelle überschreiten. Dieses Angebot bemisst sich am Dreimonatsschnitt der Aktie des Kaufobjekts und kann somit auch unter dem aktuellen Börsenwert liegen.
Das Übernahmerecht fast aller europäischer Staaten enthält Regelungen, mit denen die Aktionäre auch dann wirksam geschützt bleiben, wenn der Käufer 30 Prozent der Stimmrechte erworben hat und diese Beteiligung weiter erhöht. Auch wenn diese Regelungen sich im Detail unterscheiden, haben sie gemein, dass der Bieter den übrigen Aktionären bei einem Ausbau seiner Beteiligung erneut anbieten muss, ihre Anteile zu einem angemessenen Preis zu kaufen (Pflichtangebot).
Auch im Interesse gleicher Wettbewerbsbedingungen in Europa wollen wir mit unserem Gesetzentwurf erreichen, dass das deutsche Übernahmerecht nicht hinter den Regeln anderer europäischer Staaten zurückbleibt. Die Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe von Pflichtangeboten muss auch gelten, wenn der Erwerber seine qualifizierte Beteiligung ausbaut.

 

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Termine

SPD Ortsverein Altendorf-Ulfkotte

OV Vorsitzende

Nina Horbelt

Nina.Horbet@spd-dorsten.de

 

Stadtverband

Stephan Erbe                                                                                                                    komm. Stadtverbandsvorsitzender

stephan.erbe@spd-dorsten.de

Friedhelm Fragemann
Fraktionsvorsitzender

fraktion@spd-dorsten.de

Michael Hübner
Landtagsabgeordneter

andreas.dunkel@landtag.nrw.de

Michael Gerdes
Bundestagsabgeordneter

michael.gerdes(at)bundestag.de

 

 

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