Bericht aus Berlin: gelbschwarzer Streit geht weiter

MdB und MdL


Unser Mann in Berlin - Dorstens Bundestagsabgeordneter Michael Gerdes.

Liebe Leserin, lieber Leser,

die schwarz-gelbe Regierung hat einen neuen Streit eingeläutet. Wieder einmal diskutiert man über Steuersenkungen. Diese Debatte ist nicht nur haushaltspolitisch verantwortungslos. Schwarz-Gelb streut uns allen Sand in die Augen. Hier geht es nicht darum, dass wir am Ende des Monats mehr Geld auf dem Konto haben, es geht nur darum, mit einem Milliardenversprechen die dahinsiechende FDP zu stabilisieren. Das ist keine Steuerreform, sondern dreiste Wahlhilfe mit Steuergeld. Zu Recht erntet Angela Merkel dafür Kritik von allen Seiten. Haushaltsrisiken wie ein Nachlassen der Wirtschaftsdynamik, die angedrohte Klage gegen die Brennelementesteuer, die Schuldenkrise im Euro-Raum, die Bundeswehrreform oder steigende Zinsen werden von Schwarz-Gelb einfach ignoriert. Die Haushaltslage der Länder und Kommunen bleibt angespannt. Nichts ist so unseriös, wie in dieser Lage schuldenfinanzierte Steuersenkungen anzukündigen.

Am Donnerstag (30.06.) haben wir das große Gesetzespaket zum Atomausstieg und zur Energiepolitik im Bundestag abschließend behandelt. Wir haben dem Gesetz zum Atomausstieg zugestimmt, auch wenn es bei einigen Punkten Kritik von unserer Seite gibt. SPD und Grüne haben 2001 mit dem Atomausstieg und 2000 mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz die Rahmenbedingungen geschaffen, die die Investitionen in die Energiewende überhaupt erst ermöglicht haben. Mehr als zehn Jahre haben Angela Merkel, Union und FDP gegen die Energiewende in Deutschland gekämpft. Die Gesellschaft war schon lange weiter als Schwarz-Gelb. Wenn Union und FDP jetzt den richtigen Kurs finden, ist das gut. Wenn sie behaupten, die Energiewende erfunden zu haben, ist das auf dreiste Art verlogen. Das Ausmaß der Verunsicherung, das die schwarz-gelben Kehrtwenden in der Energiepolitik hinterlassen, ist noch nicht absehbar.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin

Michael Gerdes.

Atomausstieg und Energiewende richtig anpacken
Am 30. Juni 20011 hat der Deutsche Bundestag über den Atomausstieg und die Gesetze zur Energiewende entschieden. Angesichts der Tatsache, dass die SPD seit mehr als 25 Jahren für das Ende der Atomkraft gearbeitet hat, haben wir dem Ausstiegsbeschluss zugestimmt. Mit der Vorlage des Energiepakets haben die Bundesregierung und die sie tragende Koalition eine Kehrtwende in der Energiepolitik vollzogen. Schwarz-Gelb kehrt mit geringfügigen Änderungen zurück zum rot-grünen Atomausstieg aus dem Jahr 2000. Wir beglückwünschen Union und FDP dazu, dass sie jetzt endlich auf dem energiepolitischen Stand von vor elf Jahren sind.

Die Bundesregierung muss sich an der damaligen Umsetzung des Ausstiegs messen lassen: Der von SPD und Grünen umgesetzte Atomausstieg war rechtssicher, verfassungsfest, frei von Entschädigungsleistungen und wurde nicht beklagt. Zudem folgte er dem überwiegenden Willen in der deutschen Bevölkerung.

Allein mit einem Ausstieg aus der Atomenergie ist die Energiewende noch lange nicht erreicht. Vielmehr wäre es jetzt notwendig, in vielen Bereichen den von SPD und Grünen eingeleiteten Umbau unseres Energiesystems hin zu einem sicheren, bezahlbaren und nachhaltigen Energiedienstleistungssystem fortzusetzen. Doch mit der Verabschiedung des Gesetzespakets haben die Regierungsfraktionen den entgegengesetzten und damit falschen Weg eingeschlagen. Der Novelle des Erneuerbare Energiengesetzes (EEG) haben wir deshalb nicht zugestimmt. Bei der Abstimmung zum Energiewirtschaftsgesetz haben wir uns enthalten.
Schwarz-Gelb hat bewusst darauf verzichtet, in einem breiten Konsens fraktionsübergreifend die Eckpunkte für den Schlüsselsektor Energie festzulegen. Ein politischer und gesellschaftlicher Energiekonsens wurde damit verhindert. Dabei wäre ein solcher Konsens ein wichtiger Schritt, die Akzeptanz bei den Menschen für wichtige Infrastrukturprojekte wie Stromnetze, Speicher oder Erneuerbare-Energien-Anlagen zu erhöhen. Hierdurch besteht die Gefahr, dass die mit dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz angestrebte Beschleunigung des Stromnetzausbaus verfehlt wird.

Positionen der SPD in einem Antrag zusammengefasst
In dem Antrag „Energiewende zukunftsfähig gestalten“ (Drs. 17/6292) macht die SPD-Bundestagsfraktion deutlich, welche Bereiche die schwarz-gelbe Bundesregierung in ihren Gesetzesvorlagen nicht erfolgversprechend oder nicht ausreichend berücksichtigt hat. Der Antrag stellt auch dar, welche Maßnahmen eine SPD-geführte Bundesregierung ab 2013 ergreifen wird, um den unter Rot-Grün begonnenen Umbau unseres Energiesystems konsequent fortzusetzen. Darüber hinaus werden unsere Gesetzentwürfe und Anträge der vergangenen Monate debattiert. Damit haben wir die Bundesregierung immer wieder aufgefordert, den Ausstieg aus der Atomenergie unumkehrbar und so schnell wie möglich zu vollziehen. Wir haben früh klar gemacht, dass dabei die richtige Weichenstellung für eine moderne Energieversorgung durch erneuerbare Energien besonders wichtig ist.

Die Energiewende zukunftsfähig gestalten
Für die SPD-Bundestagsfraktion bedeutet der Beschluss nicht, dass ein endgültiger Ausstieg tatsächlich erst im Jahre 2022 erfolgen muss. Vielmehr werden wir in den nächsten Monaten und Jahren unter Berücksichtigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien, der Sicherheit und der Stromversorgung weiterhin an einem schnellstmöglichen Ausstieg aus der Atomkraft arbeiten. Unsere Forderung eines strikten Monitoring der Energiewende haben wir auch in unserem Antrag festgehalten. Im Weiteren haben wir dort festgehalten, dass das aktualisierte kerntechnische Regelwerk unverzüglich in Kraft treten muss, um für maximale Sicherheit in den weiter laufenden Kraftwerken zu sorgen. Die Bundesregierung hat die Absicht erklärt, das noch in diesem Jahr zu tun. Außerdem fordern wir eine rasche gesetzliche Regelung der ergebnisoffenen Endlagersuche. Zu einer guten Energiewende gehört nicht nur, den falschen Weg der Atomenergie zu verlassen, sondern auch, den richtigen Weg der erneuerbaren Energien einzuschlagen. Die Novelle des Erneuerbare Energiengesetzes (EEG) der Bundesregierung wird dem nicht gerecht. Die Förderung erneuerbarer Energien wird schlechter und teurer, da die enthaltenen Mechanismen den Marktbedürfnissen nicht entsprechen. Insbesondere wird das Grünstromprivileg außer Kraft gesetzt. Beim Grünstromprivileg erhalten Erzeuger von erneuerbaren Energien durch Umlagezahlungen einen Anreiz zur Wirtschaftlichkeit. Wir fordern von der Regierung, dieses Prinzip beizubehalten.

Ausbau der erneuerbaren Energien stärker beschleunigen
Insgesamt geht der Regierungsvorschlag bei der EEG-Novelle nicht weit genug. Die Zielsetzung muss 45 Prozent statt 35 Prozent aus erneuerbaren Energien bis 2020 lauten. Darüber hinaus ergreift die Bundesregierung in der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes unzureichende Maßnahmen, um den stromintensiven Industrien auch in den nächsten Jahren eine sichere und bezahlbare Energieversorgung zu ermöglichen. Diese Branchen sind Grundlage für den Erhalt der gesamten Wertschöpfungskette in Deutschland. Sie sind Garant für viele Arbeitsplätze. Sie müssen international wettbewerbsfähig sein. Wir brauchen deshalb Lösungsmöglichkeiten wie eine angemessene Vergütung der durch stromintensive Industrien bereitgestellten und von den Netzbetreibern genutzten zu- und abschaltbaren Lasten und ein bezahlbares Angebot für Betriebe, die auf Grundlaststrom angewiesen sind, ermöglicht wird.

Bürger frühzeitig in Netzausbau einbeziehen
Beim Thema Netzausbau scheitert die Bundesregierung an ihrem Ziel eines beschleunigten Ausbaus. Wir fordern, dass in Abstimmung mit den Ländern eine frühzeitige und transparente Bürgerbeteiligung stattfindet. Die Diskussion um Stuttgart 21 zeigt: Transparenz und Beteiligung bei konkreten Leitungsbauprojekten steigert die Akzeptanz bei den Bürgern, verhindert Widerstand und führt deshalb letztlich zu besseren und schnelleren Ergebnissen. Nur bei Einbeziehung der Länder können grenzüberschreitenden Projekte effektiv koordiniert werden.

Förderung von Energieeffizienz und neuer Technologien ausreichend finanzieren
Die Bundesregierung will Veränderungen am Energie- und Klimafonds vornehmen. Die Förderung von Elektromobilität, energetischer Gebäudesanierung und die Förderung energieintensiver Unternehmen soll durch den Fonds bedient werden. Der Fonds wird dabei zur Alibimaßnahme der Regierung und wird durch seine Unterfinanzierung und falsche Ausgestaltung keines seiner Ziele erreichen. Wir fordern, die genannten Förderungen in angemessener Höhe zu finanzieren. In punkto energetische Sanierung von Wohngebäuden fordern wir eine Verstetigung der Förderung in Höhe von mindestens 2 Milliarden Euro, um eine Steigerung der Sanierungsquote zu erreichen. Es darf außerdem keine übermäßige Kostenbelastung der Mieter geben.

Prävention und Gesundheitsförderung
Das Gesundheitssystem steht in Anbetracht einer stetig alternden Gesellschaft und steigender Zahlen chronischer und psychischer Erkrankungen vor neuen Herausforderungen. Das System muss einerseits langfristig finanziell stabilisiert werden und andererseits die Qualität der Gesundheitsversorgung garantieren. Diese Ziele können nur durch einen grundlegenden Ausbau präventiver Maßnahmen erreicht werden. Gesundheit zu erhalten anstatt Krankheit zu behandeln, ist nicht nur kostengünstiger sondern erhöht auch die Lebensqualität der Menschen. Prävention muss deshalb im Zentrum einer modernen Gesundheitspolitik stehen.
In der Großen Koalition hat die Union den damaligen Präventionsgesetzentwurf scheitern lassen. Die Umsetzung der im schwarz-gelben Koalitionsvertrag definierten Ziele ist bislang nicht erkennbar. Wir fordern deshalb die Regierung in einem Antrag (Drs. 17/5384) auf, eine umfassende Präventionsstrategie zu formulieren. Prävention muss eine entscheidende Rolle im Gesundheitswesen einnehmen. Es müssen klare Präventionsziele definiert und deren Erreichung kontrolliert werden. Dafür soll eine Stiftung für Prävention und Gesundheitsförderung errichtet werden, der ein Nationales Institut für Prävention untergeordnet sein soll. Diese sollen Projekte koordinieren, betreuen und als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. In einem Präventionsgesetzentwurf muss die Institutionen- und Länderübergreifende Zusammenarbeit verbessert werden. Erfolgreiche Projekte zur gesundheitlichen Aufklärung müssen intensiviert werden. Außerdem soll für Krankenkassen ein Mindestausgabenrichtwert von 10 Euro pro Patienten für Präventionsmaßnahmen festgelegt werden.

Wichtige Jugendprogramme erhalten
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert in einem Antrag (Drs. 17/6103) den Erhalt der Programme „Schulverweigerung - Die 2. Chance" und "Kompetenzagenturen". Beide Programme sind außergewöhnlich erfolgreich, weil es sich um Programme der aufsuchenden Sozialarbeit handelt. Sie ermöglichen jungen Menschen einen Schulabschluss oder bringen sie in Job oder Ausbildung. Beide Programme haben gemeinsam fast 400 Standorte in Deutschland und erreichen 40.000 junge Menschen.
Die Programme werden nun für September 2011 neu ausgeschrieben. Für die neue Programmphase von 2011-2013 hatte die Bundesregierung zunächst nur noch 40 Millionen Euro, dann 50 Millionen Euro vorgesehen. Nach enormen Protesten stellte die Bundesregierung am 31. Mai 2011 Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) in Höhe von 80 Millionen Euro in Aussicht. Damit scheint sie die geplanten Kürzungen weiter abgemildert zu haben. Dennoch kürzt die Bundesregierung den jahresdurchschnittlichen Fördermittelbetrag für beide Programme damit um insgesamt 13 Millionen Euro pro Jahr, beziehungsweise um 28 Prozent.
In der Konsequenz bedeutet dies, dass entweder die Anzahl der Standorte oder die Qualität der Arbeit vor Ort gefährdet ist. Länder und Kommunen alleine können die drohende Finanzierungslücke nicht auffangen. Die Programme jetzt zu kürzen ist schlichtweg der falsche Weg. Immer noch verlassen jährlich rund 70.000 Schülerinnen und Schüler die Schulen ohne Abschluss und immer noch benötigen viele junge Menschen Hilfe beim Übergang von Schule in den Beruf. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung auf, die geplanten Kürzungen zurückzunehmen und mindestens 112 Millionen Euro aus ESF-Mitteln zur Verfügung zu stellen. Die Anzahl der Standorte soll erhalten bleiben. Eine weitere wichtige Forderung ist, dass die Möglichkeit der Kofinanzierung aus Bundesmitteln des SGB II und des SGB III erhalten bleibt. Die Bundesregierung will diese ab 1. Januar 2012 einstellen.

Barrierefreie Mobilität und barrierefreies Wohnen
Barrierefreie Mobilität und barrierefreies Wohnen sind wichtige Beiträge zur Gleichbehandlung körperlich behinderter Menschen. Obwohl sich ihre Situation in Deutschland in den letzten Jahren verbessert hat, wird ihnen die vollständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben immer noch erschwert. Beispielsweise ist knapp ein Drittel aller Bahnhöfe in Deutschland nicht barrierefrei gestaltet. Flugreisen sind für Menschen mit Behinderung außerordentlich schwierig. Manche Billig-Airlines versuchen immer wieder, ihre Beförderung generell abzulehnen. Nur ein Prozent deutscher Wohnungen ist barrierefrei. Diese Umstände sind diskriminierend. Im Sinne der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung muss Teilhabe und Selbstbestimmung auch in den Bereichen Mobilität und Wohnen garantiert werden.
Wir fordern in unserem Antrag (Drs. 17/6295), dass diese Bereiche im für 2011 angekündigten Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Konvention angemessen berücksichtigt werden. Beispielsweise müssen für Eisenbahnverkehr und öffentlichen Personennahverkehr verbindliche Fristen für die Beseitigung bestehender Barrieren gesetzt werden. Das Luftfahrtbundesamt muss die Einhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderung im Flugverkehr besser überwachen. Längere Ampelschaltungen wären auch für ältere Menschen und Familien mit Kindern eine erhebliche Erleichterung des Alltags. Bei Bau und Umbau von Wohnungen sollen die Baunormen zur Barrierefreiheit unverändert in allen Ländern gelten. Ziel muss es sein, eine diskriminierungsfreie Lebenswelt zu schaffen, die die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderung garantiert

 

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Termine

SPD Ortsverein Altendorf-Ulfkotte

OV Vorsitzende

Nina Horbelt

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Stadtverband

Stephan Erbe                                                                                                                    komm. Stadtverbandsvorsitzender

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Friedhelm Fragemann
Fraktionsvorsitzender

fraktion@spd-dorsten.de

Michael Hübner
Landtagsabgeordneter

andreas.dunkel@landtag.nrw.de

Michael Gerdes
Bundestagsabgeordneter

michael.gerdes(at)bundestag.de

 

 

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