Bericht aus Berlin: Abgemacht ist abgemacht - Berechtigte Forderung der Kumpels

MdB und MdL


Michael Gerdes - Dorstens Bundestagsabgeordneter.

Liebe Leserin, lieber Leser,

diese Woche hatte es thematisch in sich. Angefangen haben wir bereits am Sonntag (26.09.) mit dem Außerordentlichen Parteitag. Dort haben wir unsere Forderung nach der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns bekräftigt, außerdem wollen wir die Leiharbeit begrenzen. Peer Steinbrück begründete die Notwendigkeit, für einen handlungsfähigen Staat den Spitzensteuersatz auf sehr hohe Einkommen zu erhöhen. Ein für unsere Region sehr wichtiges Signal haben wir als SPD mit dem Beschluss zur Steinkohle gesetzt. Wir wollen, dass das Steinkohlefinanzierungsgesetz von 2007 eingehalten wird. Wir wenden uns entschieden gegen den Vorschlag der EU-Kommission ab Januar 2011 Betriebsbeihilfen nur noch für Steinkohlebergwerke zu erlauben, die bis Oktober 2014 stillgelegt werden. Der Kohle-Aktionstag der IGBCE am Mittwoch hat gezeigt, was die Bergleute erwarten: „Abgemacht ist abgemacht“, lautet die Botschaft aus den Betriebsversammlungen. Gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen aus den Steinkohlebetrieben kämpfe ich politisch für das geltende Gesetz. Vier Punkte sind darin festgehalten: 1. Der deutsche Steinkohlenbergbau soll 2018 auslaufen 2. 2012 wird der Bundestag überprüfen, ob es bei dieser Entscheidung bleibt 3. Die Anpassung erfolgt sozialverträglich, keiner fällt ins Bergfreie 4. Die RAG-Stiftung organisiert den Börsengang des weißen Bereichs, der heutigen Evonik. Aus den Erlösen werden die Ewigkeitskosten des Bergbaus finanziert. Bei diesen Regelungen muss es bleiben. Bis zur Entscheidung am 10. Dezember in Brüssel werden wir Druck machen und zwar auf Merkels Regierung und die EU-Kommission.
Apropos Regierung. So langsam fängt sie an zu regieren. Aber sie regiert sehr einseitig: Seit dem Sommer forciert Angela Merkel die Bedienung der eigenen Klientel. Ob Haushalts-, Sozial-, Gesundheits- oder Energiepolitik, mit den Beschlüssen der Koalition wird soziale Ungerechtigkeit verschärft, werden neue Privilegien und Begünstigungen eingeführt und Zukunftschancen blockiert.
Zu Beginn der heutigen Plenardebatte haben wir versucht, mit der Regierung über die Gewalt und Eskalation an der Baustelle für den unterirdischen Bahnhof in Stuttgart zu debattieren. Dieser Abweichung von der Tagesordnung hat Schwarz-Gelb nicht zugestimmt. Die Geschehnisse rund um Stuttgart 21 müssen aber aufgearbeitet werden. Die SPD schlägt eine Volksabstimmung über Stuttgart 21 vor.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
Michael Gerdes

Pro Atomkonzerne, contra Bevölkerung
Die energiepolitischen Beschlüsse der Regierung, die am 1. Oktober im Bundestag eingebracht wurden, bedienen vor allem die vier großen AKW-Betreiber und sollen – da es im Bundesrat keine Mehrheit gibt – unter Umgehung der Länder durchgesetzt werden. Das Vorhaben, die Laufzeiten aller deutschen Atomkraftwerke deutlich zu verlängern, ist ein weiteres Beispiel für die Klientelpolitik der schwarz-gelben Bundesregierung. Sie hält sich stur an den Deal, den sie allein mit den vier großen, mächtigen Energieunternehmen ausgehandelt hat.
Die Proteste von breiten Teilen der Bevölkerung, die berechtigten Sorgen von mittelständischen Unternehmen und die wissenschaftlichen Warnungen von Fachexperten, selbst aus dem eigenen Hause, haben die Bundesregierung kalt gelassen. Genau wie im Finanz- und Gesundheitsbereich zeigt sich hier ein besorgniserregendes Verständnis von Politik: Nicht die Interessen der Bevölkerung stehen im Mittelpunkt, sondern die Wünsche mächtiger Konzerne. Diese Politik dann auch noch als revolutionär zu verkaufen, ist ein Hohn. Revolutionär ist daran höchstens die Scheinheiligkeit, mit der man seine Klientelpolitik schönredet.
Merkel will, dass die 17 Atommeiler bis zu 14 Jahre länger laufen. Weil die zunehmende Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren nicht ausreichend berücksichtigt wird, können die AKW ihre zugeteilten Strommengen pro Jahr nicht voll ausschöpfen. Einzelne Meiler werden somit bis 2040 laufen. Damit verheißt Merkel den vier Energiemonopolisten, selbst nach zurückhaltenden Berechnungen (mit konstantem Strompreis) Zusatzgewinne von rund 60 Milliarden Euro. Berechnungen des Öko-Instituts, die eine realistische Anhebung der Strompreise einkalkulieren, kommen auf noch wesentlich höhere Zusatzgewinne.
Alle Umfragen zeigen: Die Bevölkerung will sich keine Sorgen um zusätzlichen Atommüll und unsichere Altreaktoren machen. Sie will den verstärkten Ausbau der Erneuerbaren Energien und damit die Schaffung von tausenden neuen Arbeitsplätzen. All diese Wünsche werden den Menschen von der Bundesregierung verwehrt. Die SPD-Bundestagsfraktion wird diese einseitige Bevorzugung von vier Unternehmen gegen die Interessen der Bevölkerung nicht hinnehmen und so lange gegen den „Atomdeal" kämpfen, bis er zurückgenommen wird. Wir begrüßen und unterstützen auch die Vielzahl an Aktionen, die derzeit von vielen engagierten Bürgerinnen und Bürger initiiert werden, um auf die Gefahren von Laufzeitverlängerungen hinzuweisen.
Rückwärtsgewandtes Energiekonzept
Kern des Entwurfs der Regierung für ein Energiekonzept, das ebenfalls am 1. Oktober Thema im Bundestag war, ist: die Atomkraft erhalten. Damit stellt die Koalition das Prinzip der Zukunftsplanung auf den Kopf. Wo will man hin und welche Mittel führen zum Ziel? Diese Fragen müsste ein seriöses Zukunftskonzept beantworten können. Das so genannte Energiekonzept der schwarz-gelben Bundesregierung ist rückwärtsgewandt und bleibt jenseits der Atompolitik unkonkret und unglaubwürdig.
Die wesentlichen Inhalte:
• Das Energiekonzept wird um verlängerte Laufzeiten herum aufgebaut. Das Mittel ist zum Zweck geworden.
• Die energie- und klimapolitischen Ziele geben die bereits in der vergangenen Legislaturperiode formulierten Ziele wieder. Die beschriebenen Maßnahmen führen aber nicht dahin. Es fehlt eine gesetzliche Verankerung der mittel- und langfristigen Klimaschutzziele.
• Die vier großen Unternehmen im Energiemarkt werden strukturell und finanziell erheblich gestärkt, denn der Wettbewerb wird zurück geworfen, die Erneuerung des Kraftwerksparks behindert und damit die Versorgungssicherheit verringert.
• Der Vorrang und Ausbau der erneuerbaren Energien ist in naher Zukunft bedroht, da deren Zuwachs mit dem Weiterbetrieb von Atomkraftwerken bald nicht mehr vereinbar ist. Die schwarz-gelbe Koalition scheint sich – trotz anders lautender Bekundungen – vom Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verabschieden zu wollen.
• Schwarz-Gelb schaut bei der Erneuerbaren-Förderung nur auf kurzfristige Kosteneffizienz und verspielt dadurch Potenziale, die später wesentlich teurer entwickelt werden müssen. Gerade bei der Grundlastfähigkeit und Marktintegration der Erneuerbaren fehlen zielführende Maßnahmen.
• Bei Energieeffizienz, Gebäudesanierung und Netzausbau stehen die angekündigten Maßnahmen im Widerspruch zum konkreten Handeln von Schwarz-Gelb: der Politik des Kürzens und Streichens von Förderprogrammen.

Gesundheit wird teurer
Ein Jahr FDP in der Bundesregierung bedeutet: Gesundheit wird teurer, die Versorgung aber nicht besser. Der Beitragssatz wird von 14,9 Prozent auf 15,5 Prozent angehoben. Zudem sollen die Beitragssätze der Arbeitgeber festgeschrieben werden. In Zukunft werden steigende Gesundheitskosten über den Zusatzbeitrag alleinig von den Arbeitnehmern getragen. Die paritätische Finanzierung der Gesundheitskosten wird damit zu Grabe getragen, der Einstieg in die unsolidarische Kopfpauschale durch die Hintertür vollzogen. Nicht zuletzt: Merkel und Westerwelle sind der Wahllüge überführt. Sie haben „mehr Netto“ versprochen. Stattdessen müssen alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen mehr zahlen.
Auf der anderen Seite werden die Wahlgeschenke an die privaten Krankenversicherungen umgesetzt: Der Wechsel aus der Gesetzlichen in die Private Krankenversicherung wird erleichtert. Schon im ersten Jahr können leistungsstarke Versicherte, die mehr als 4.162 Euro verdienen, in die PKV wechseln. Bislang war dies erst nach drei Jahren über der Verdienstgrenze möglich. Die GKV fürchten nun, dass sie dadurch schon bereits im nächsten Jahr bis zu 500 Millionen Euro Beitragseinnahmen verlieren werden. Außerdem sollen die Rabatte, die die GKV mit den Pharmaherstellern immer wieder langwierig aushandelt, auch für die PKV gelten. Die Wahlfreiheit der GKV-Versicherten soll massiv eingeschränkt werden. Die GKV darf in Zukunft keine Wahlleistungen mehr zusätzlich anbieten, dies soll der PKV vorbehalten sein. Röslers Gesundheitspolitik übernimmt so Kundenaquise und Vertrieb für die PKV. Der Wechsel des PKV-Lobbyisten Weber ins Gesundheitsministerium hat sich sehr schnell bezahlt gemacht.
Geschenke für die Pharmahersteller
Das nächste Lobbygeschenk geht an die Pharmaindustrie. Noch nie wurde auf dem Rücken der gesetzlich Krankenversicherten so offenkundig die Pharmaindustrie beschenkt. Rösler selbst hat zwar großmundig Einsparungen im Arzneimittelbereich als oberstes Ziel ausgegeben. Die zwei Milliarden Euro, die er mit dem neuen Modell der Nutzenbewertung einsparen will, sind aber eine reine Phantasiesumme. Denn im ersten Jahr nach der Zulassung können die pharmazeutischen Hersteller die Preise für Arzneimittel mit nachgewiesenem Zusatznutzen weiter völlig frei festsetzen. Auf der Grundlage dieser Mondpreise sollen dann Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband über einen Erstattungspreis stattfinden. Die Hersteller wären dumm, wenn sie ihren Aufwand für zusätzliche Studien, die für die Nutzenbewertung nötig sind, und die zu erwartenden Rabatte nicht im Einstiegspreis berücksichtigen würden. Damit steigen die Preise im ersten Jahr sogar. Am Ende aller Verhandlungen wird dann im günstigsten Fall ein heute bereits üblicher Preis stehen. Billiger werden neue Arzneimittel so jedenfalls nicht.
Patienten müssen mehr zahlen
Völlig inakzeptabel ist die Einführung einer Mehrkostenregelung bei den Rabattverträgen. Damit sollen Patienten andere Arzneimittel wählen können als jene, über die ihre Krankenkasse Rabattverträge geschlossen hat. Die Mehrkosten müssen die Patienten selbst zahlen. Diese Regelung suggeriert, rabattierte Arzneimittel seien schlechter als andere - was nicht zutrifft. Die Regelung bestellt das Feld für ein anderes Vorhaben der Regierung: die generelle Einführung von Mehrkostenregelungen. Dies wäre der Einstieg in ein System von Grund- und Wahlleistungen, mit dem sowohl das Solidar- und Bedarfsprinzip als auch das Sachleistungsprinzip ausgehebelt würden. Außerdem wird mit der Mehrkostenregelung die Grundlage für die Rabattverträge zerstört. Die Kassen können den Pharmaunternehmen keine Absatzmengen mehr garantieren, weil sie nicht wissen können, ob sich die Patienten für die rabattierten Arzneimittel entscheiden oder andere wählen. Damit werden auch die Einsparungen durch die Rabattverträge aufs Spiel gesetzt.

Armut umfassend bekämpfen statt Tricksereien
Die SPD hat im Bundestag im Rahmen der Diskussion um die Bemessung der Regelsätze ein Gesamtpaket gefordert, um Armut wirksam zu bekämpfen und Kinder besser zu fördern. Die Fraktion fordert einen gesetzlichen Mindestlohn und ein Infrastrukturprogramm für mehr Kitas und Ganztagsschulen. Das „Bildungspäckchen“ der Regierung ist unausgereift und reicht nicht aus, um die Chancen von Kindern auf Bildung und Teilhabe zu verbessern.
Das Bundesverfassungsgericht hatte klargestellt, dass die Regelsätze für Langzeitarbeitslose den erforderlichen Bedarf für ein menschenwürdiges Existenzminimum abdecken müssen. Dieser Bedarf muss nachvollziehbar und transparent berechnet werden. Die SPD-Bundestagsfraktion wirft der Bundesregierung vor, die Regelsätze politisch ausgekungelt und nach Kassenlage berechnet zu haben. Frau von der Leyen hat sich bei der Berechnung der Regelsätze nicht am erforderlichen Existenzminimum, sondern an den politischen Vorgaben von FDP-Chef Westerwelle und der Haushaltspolitiker orientiert. Herausgekommen sei ein nicht nachvollziehbares Zahlenwirrwarr, das alles andere als eine „transparente Berechnung“ ist.
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung auf, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ernst zu nehmen. Sie hat bereits im März 2010 dazu einen Antrag vorgelegt, („Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Bemessung der Regelsätze umsetzen – die Ursache von Armut bekämpfen, Drs. 17/880). Zahlreiche Indizien sprechen jetzt dafür, dass Union und FDP die klaren Maßstäbe des Verfassungsgerichts verletzen. So wurden bislang, bezogen auf die Einkommensverteilung, die unteren 20 Prozent der Haushalte zugrunde gelegt, um zu errechnen, was man für ein menschenwürdiges Leben braucht. Frau von der Leyen hat diese Bezugsgruppe ohne weitere Begründung auf die untersten 15 Prozent verkleinert, um den Regelsatz für Ein-Personen-Haushalte festzulegen. Da die neue Bezugsgruppe weniger Einkommen hat, wird auf diese Weise auch der Grundsicherungsbedarf herunter gerechnet. Das sieht nach Willkür und Manipulation aus. Hinzu kommt, dass in der Vergleichsgruppe beispielsweise auch die sogenannten Aufstocker enthalten sind, die ihr geringes Erwerbseinkommen durch Sozialleistungen aufstocken. Ergebnis ist ein unzulässiger Zirkelschluss, bei dem die Höhe künftiger Sozialleistungen an der Höhe bestehender Sozialleistungen bemessen wird.
Kampf gegen Armut braucht gesetzlichen Mindestlohn
Die schwarz-gelbe Koalition löst mit ihrem Vorschlag nicht die Grundprobleme von Menschen die bedürftig sind: nämlich Arbeitslosigkeit sowie Armut trotz Arbeit. Schwarz-Gelb weigert sich, flächendeckende Mindestlöhne einzuführen, und kürzt die Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik.
Union und FDP argumentieren, die Regelsätze dürfen nicht steigen, weil das sogenannte Lohnabstandgebot eingehalten werden muss. Richtig ist: Wer arbeitet, muss mehr Geld haben als derjenige, der nicht arbeitet. Deswegen stehen Dumpinglöhne und der Regelsatz in einem engen Zusammenhang. Aber der schwarz-gelbe Weg lautet: Dumpinglöhne akzeptieren, Regelsatz herunter rechnen. Die richtige Lösung wäre: Mindestlöhne einführen, Regelsatz existenzsichernd ausgestalten. Stattdessen versuchen Union und FDP, Arbeitslose und Geringverdiener gegeneinander auszuspielen.
Bildungspäckchen ungenügend
Auch die schwarz-gelben Pläne zur Förderung der Bildung und Teilhabe von Kindern sind vollkommen ungenügend:
• Die Regelsätze für Kinder bleiben unverändert. Frau von der Leyen behauptet sogar, dass die Kindersätze eigentlich sinken müssten. Deshalb plant sie in den kommenden Jahren weitere Nullrunden für bedürftige Kinder.
• Der von der SPD geforderte und jetzt geplante Zuschuss für ein warmes Mittagessen an der Schule kann nur dort helfen, wo es auch Essensangebote gibt. Solche Angebote gibt es aber bundesweit gerade einmal für 20 Prozent der Kinder.
• Die vorgesehenen Leistungen zur Bildung und sozialen Teilhabe von Kindern wurden von Schwarz-Gelb weder berechnet noch begründet. Abzüglich des bereits bestehenden Schulbedarfspakets stehen jedem Kind für die soziale und kulturelle Teilhabe gerade mal 12,50 Euro pro Monat für Musikunterricht, Freizeit und Sportverein zusätzlich zur Verfügung.

Die Frage bleibt offen, wie die veranschlagten Mittel ausreichen und wie die Leistungen überhaupt bei den Kindern ankommen sollen. Die Bundesregierung ist bei der Umsetzung auf die Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen angewiesen. Frau von der Leyen aber hat in den acht Monaten seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nur ein einziges Mal mit den Ländern gesprochen.
Bildungsteilhabe braucht mehr Kitas und Ganztagsschulen
Bildungsteilhabe braucht starke und gut ausgestattete Kitas und Schulen mit mehr Ganztagsangeboten. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert einen Rechtsanspruch für alle Kinder auf Zugang zu Ganztagseinrichtungen, zu einem warmen, gesunden Mittagessen und auf Teilhabe an Sport und Kultur. Dafür brauchen wir dringend einen neuen Bund-Länder-Pakt für Bildungsinvestitionen und Infrastrukturausbau. Das öffnet den Weg zu gleichen Bildungschancen, auf dem auch Kinder aus armen Familien eine gute Zukunft finden können.

Fairness in der Leiharbeit
Mit unserem in 2./3. Lesung beratenen Antrag „Fairness in der Leiharbeit“ (Drs. 17/880) fordern wir „Gleichen Lohn für gleiche Arbeit“. Der Schutz der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch mehr Mitbestimmung und durch die Festlegung von Mindeststandards muss durch klare Regelungen gewährleistet sein.
Vorrangiges Ziel unseres Antrags ist die Schaffung von festen Normalarbeitsverhältnissen. Nur so macht Leiharbeit als arbeitsmarktpolitisches Instrument Sinn. Leiharbeit sollte ein Sprungbrett in den Arbeitsmarkt darstellen. Dieses Ziel wurde mit den bisherigen Regelungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) nicht erreicht. Nur ein geringer Teil von ca. 15 Prozent der Leiharbeitskräfte wird von der entleihenden Firma in ein Festanstellungsverhältnis übernommen. Jetzt müssen wir sicherstellen, dass die Beschäftigungsverhältnisse in der Leiharbeit besser abgesichert werden.
Ferner müssen Regelungen gesetzlich festgeschrieben werden, um den Missbrauch in der Leiharbeit, insbesondere durch nationales und grenzüberschreitendes Lohn- und Sozialdumping zu unterbinden. Zurzeit führt Leiharbeit mehr und mehr zur Umgehung von Normalarbeitsverhältnissen. Diese Entwicklung müssen wir stoppen. Im Hinblick auf die EU-Erweiterung und die zu erwartende Zunahme grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassungsverhältnisse muss der nationale Arbeitsmarkt durch einen Mindestlohn geschützt werden. Flexibilität soll weiter gewährleistet bleiben, Lohndumping und Einschnitte in Arbeitnehmerrechte müssen klar verhindert werden. Dazu gehört auch die Festschreibung des Grundsatzes der gleichen Bezahlung sowie der gleichen Arbeitsbedingungen wie für vergleichbare Festangestellte.
Missstände zurückdrängen
Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung ist seit 1972 erlaubt. Die im Zuge der Arbeitsmarkt-Reformen 2002 erfolgten Änderungen des AÜG sollten den Einsatz von Leiharbeit erleichtern. Ziel der Reform war, Leiharbeit stärker als bisher als Instrument für die Eingliederung Arbeitsloser in den ersten Arbeitsmarkt zu nutzen. Der Grundsatz „Gleiche Arbeit – gleicher Lohn“ (equal pay), von dem durch Tarifverträge abgewichen werden kann, wurde erstmals festgeschrieben. Dafür wurde eine unbegrenzte Überlassungsdauer ermöglicht, das Wiedereinstellungsverbot aufgehoben, und das Synchronisationsverbot gestrichen. Letzteres untersagte, den Arbeitsvertrag auf die Dauer des ersten Einsatzes zu befristen. Diese Änderungen in AÜG wurden mit den Sozialpartnern abgestimmt. Die Möglichkeit, Stammarbeitsplätze - durch zum Teil hauseigene Verleihfirmen - in Leiharbeit umzuwandeln, war nicht Ziel der Reform.
Uns liegt weiter daran, die Beschäftigungschancen der Leiharbeit zu nutzen, aber wir müssen gleichzeitig Missstände durch geeignete Maßnahmen zurückdrängen und den Schutz der Arbeitnehmer verbessern. Dies ist machbar, ohne der Leiharbeit die Beschäftigungswirkung zu nehmen. Leiharbeit soll als Instrument zur Abdeckung kurzfristiger Auftragsspitzen oder als Einstieg in reguläre Beschäftigung erhalten werden und nicht zu Tarifflucht und Lohndumping genutzt werden.

20 Jahre deutsche Einheit
Die friedliche Revolution des Jahres 1989 war eine Sternstunde der deutschen und auch europäischen Freiheits- und Demokratiegeschichte. Der Ausgangspunkt für unser heutiges Leben in Freiheit und Demokratie sowie für die am 3. Oktober 1990 vollzogene deutsche Einheit war das mutige Handeln vieler Menschen in Ostdeutschland. Dazu gehörten ihre Friedensgebete, Montagsdemonstrationen und ihr tatkräftiges Eintreten für Veränderungen und Reformen eines undemokratischen Systems.
Die SPD-Bundestagsabgeordneten haben in ihrer Fraktionssitzung am 28. September 2010 gemeinsam mit Richard Schröder 20 Jahre Einheit Revue passieren lassen und Bilanz gezogen. Richard Schröder war für die sozialdemokratische Partei der DDR (SDP) Mitglied in der ersten freigewählten Volkskammer und ihr Fraktionsvorsitzender. Nach dem 3. Oktober 1990 gehörte Schröder der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag an.
Ehrliche Bilanz ist nötig
Die Menschen in den neuen und die in den alten Bundesländern können 20 Jahre nach der Wiedervereinigung Deutschlands auf das bisher Erreichte stolz sein. Doch in die Freude mischt sich in Ostdeutschland ein bitterer Beigeschmack. Dies nehmen wir sehr ernst, denn unser Ziel ist es, die Einheit auch in den Köpfen voran zu bringen. Deshalb bedarf es einer ehrlichen und aufrichtigen Bilanz. Die Schönfärberei der Bundesregierung in ihrem „Bericht zum Stand der deutschen Einheit”, den der Bundestag am 30. September debattiert hat, vertieft jedoch die Spaltung unserer Gesellschaft. Zur Parlamentsdebatte hat die SPD-Bundestagsfraktion einen Entschließungsantrag eingebracht, mit dem sie die Bundesregierung auffordert, dem Erreichen der „Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse“ oberste Priorität einzuräumen.
Die SPD-Bundestagsfraktion und insbesondere unsere Abgeordneten aus Ostdeutschland stellen nüchtern fest, dass sich viele der damaligen Träume, Hoffnungen und Erwartungen bis heute nicht erfüllt haben. Grund dafür waren die gravierenden Fehleinschätzungen, groben handwerklichen Fehler und verfehlten Zielvorstellungen der damaligen Regierung Kohl bei der Schaffung eines gemeinsamen Staates. Dadurch geriet die Wende für viele Menschen zu einem radikalen und brutalen Umbruch, der allzu viele überforderte und bei nicht wenigen Enttäuschung und Erbitterung auslöste.
Vieles ist erreicht
Selbstverständlich hat es dank der Solidarität der Westdeutschen und vor allem dank des Mutes, des Fleißes und der Anpassungsbereitschaft der Ostdeutschen bereits großartige Fortschritte gegeben. Viele Dörfer und Städte im Osten erstrahlen in neuem Glanz. Die Verkehrsinfrastruktur ist auf einem im wahrsten Sinne des Wortes guten Weg. Zahlreiche Kitas, Schulen und Krankenhäuser sind oder werden gerade modernisiert.
Vieles wurde verloren
Jeder Zweite verlor nach der Wiedervereinigung seinen Arbeitsplatz, viele Menschen sahen und sehen ihre persönliche Biografie und Lebensleistung infrage gestellt und entwertet. Auch komplizierte vermögensrechtliche Regelungen („Rückgabe vor Entschädigung“) haben große Unsicherheiten und Ungerechtigkeiten geschaffen. Angesichts der besonders in Ostdeutschland nach wie vor viel zu hohen Arbeitslosigkeit und des Angewiesenseins auf staatliche Transferleistungen ist das damals entstandene Gefühl der Zweitklassigkeit noch immer weit verbreitet. Die soziale Einheit unseres Landes ist nicht vollendet.
Vieles bleibt zu tun
Die Angleichung der Lebensverhältnisse in Ost und West ist längst noch nicht vollständig gelungen. Der Zusammenbruch ganzer Industrien konnte bis heute nicht annähernd kompensiert werden, Neuinvestitionen und Existenzgründungen waren nicht immer und überall vom notwendigen Erfolg gekrönt. Es gibt zudem einen langen Schatten der Treuhand-Privatisierung, der bis heute anhält. Der zeigt sich vor allem darin, dass die wirtschaftliche Basis im Osten viel zu klein ist. Denn die fehlende bzw. unzureichende Eigenkapitaldecke vieler ostdeutscher Unternehmen ist die eigentliche Ursache dafür, dass unternehmerische Erfolge und ein in der Breite selbsttragender Aufschwung ausbleiben.
Lebensverhältnisse in Ost- und West angleichen
Zu den großen Errungenschaften der Einheit zählt die Eingliederung der Bürgerinnen und Bürger Ostdeutschlands in die Sozialsysteme der Bundesrepublik. Damit wurden die Voraussetzungen für eine solide soziale Sicherung geschaffen. Und dennoch ist die Angleichung der Lebensverhältnisse gerade auf diesem Feld noch nicht vollständig gelungen. Sie bleibt für uns oberste Priorität.

 

Homepage SPD-Stadtverband Dorsten

 

WebsoziCMS 3.9.9 - 003081402 -

Termine

SPD Ortsverein Altendorf-Ulfkotte

OV Vorsitzende

Nina Horbelt

Nina.Horbet@spd-dorsten.de

 

Stadtverband

Stephan Erbe                                                                                                                    komm. Stadtverbandsvorsitzender

stephan.erbe@spd-dorsten.de

Friedhelm Fragemann
Fraktionsvorsitzender

fraktion@spd-dorsten.de

Michael Hübner
Landtagsabgeordneter

andreas.dunkel@landtag.nrw.de

Michael Gerdes
Bundestagsabgeordneter

michael.gerdes(at)bundestag.de

 

 

Counter

Besucher:3081403
Heute:152
Online:2