Gefährliches Fracking bleibt verboten!

Umwelt

Die Förderung von Erdgas aus grundwassernahen Gesteinsschichten mit Hilfe von Chemikalien bleibt in Deutschland verboten. Auch Vorhaben zur weiteren wissenschaftlichen Erforschung von Fracking in Deutschland können nur in Ausnahmefällen unter strengsten Regeln zum Schutz des Trinkwassers und der Gesundheit genehmigt werden. Dies legt der Gesetzentwurf zum Fracking fest, den SPD-Umweltministerin Barbara Hendricks vorgelegt hat.

Die wichtigsten Eckpunkte des neuen Fracking-Gesetzes:

  • Das Fracking-Verbot gilt generell für alle Vorhaben oberhalb von 3000 Metern Tiefe im Schiefer- und Kohleflözgestein sowie in sensiblen Bereichen wie Wasserschutz- oder Naturschutzgebieten. Daß heißt: Unkonventionelles Fracking, bei dem wassergefährdende Chemikalien eingesetzt werden, wird verboten. Dieses Verbot ist unbefristet.
  • Oberhalb von 3000 Metern Tiefe können in seltenen Ausnahmefällen Probebohrungen für Forschungszwecke genehmigt werden. Diese Versuche dürfen nur ohne wassergefährdende Stoffe erfolgen. Mit Hilfe der Forschung soll geprüft werden, ob neue unbedenkliche Frackingverfahren, die auf gefährliche Chemikalien verzichten, möglich sind.
  • Alle wissenschaftlichen Versuche mit Fracking müssen von einer Expertenkommission wissenschaftlich begleitet und als für Mensch und Umwelt unbedenklich eingestuft werden. Die Kommission besteht aus sechcs Vertretern renomierter und unabhängiger Umweltbehörden und Forschungseinrichtungen.
  • Bereit seit den 60er Jahren wird in Deutschland eine konventionelle Fracking-Technologie in großen Tiefen eingesetzt. Nach dem neuen Gesetz gelten auch hier die neuen scharfen Umweltbestimmungen.

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