Ein Erfolg für die Menschen: Die Spitzen von SPD und Union haben sich am Mittwoch auf die Einführung des von der SPD im Koalitionsvertrag verankerten, flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro geeinigt. SPD-Chef Sigmar Gabriel: „Der gesetzliche Mindestlohn ist ein Meilenstein für eine wirklich soziale Marktwirtschaft.“
Der Mindestlohn kommt: „Kein Arbeitnehmer in Deutschland wird weniger als 8,50 Euro verdienen – das betrifft vier Millionen Menschen“, betonte Gabriel am Mittwoch in Berlin.
Mindestlohngesetz ein gemeinsamer Erfolg
SPD, CDU und CSU hatten sich in einem Spitzentreffen am Dienstagabend auf den flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn geeinigt. „Dass der Mindestlohn bald im Gesetzblatt steht, ist ein gemeinsamer Erfolg der SPD, der Gewerkschaften und auch der Union“, stellte Gabriel fest.
Der einheitliche Mindestlohn gebe der „Arbeit ihre Würde zurück“, sagte der Vizekanzler. „Ein gerechter Lohn betrifft die Würde des Menschen. Und diese Würde ist nicht regional und auch nicht nach Branchen teilbar.“
Mindestlohn gut für die Menschen und die Wirtschaft
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) setze nun um, „was vereinbart wurde“, so der 54-Jährige. Das von ihr ausgearbeitete Gesetz sei „gut für die Wirtschaft“. Die „vielen anständigen Arbeitgeber“ würden „endlich vom unfairen Wettbewerb durch Dumpinglöhne befreit“.
Keine Nachteile für Langzeitarbeitslose
Jüngere unter 18 Jahren, Ehrenamtliche und Langzeitarbeitslose werden von dem Mindestlohngesetz nicht erfasst. Das teilte Ministerin Nahles am Mittwoch in Berlin mit, nachdem sie den Entwurf in die Ressortabstimmung gegeben hatte.
Langzeitarbeitslose seien für ein halbes Jahr vom Mindestlohn ausgenommen, wenn sie einen neuen Job annehmen. Für sie sollen Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse erhalten. „Wir wollen, dass Langzeitarbeitslose keine Nachteile haben“, sagte Nahles. Teile der Union hatten auf ein höheres Startalter für den Mindestlohn als 18 Jahre gepocht.
Mindestlohn am 2. April im Kabinett
Am 2. April soll das Kabinett das Mindestlohngesetz beschließen, bevor sich Bundestag und Bundesrat damit befassen. Er soll ab 2015 gelten, mit der Einschränkung, dass tarifvertragliche Regelungen die Marke von 8,50 Euro bis Ende 2016 unterschreiten können. Ab Anfang 2017 sollen dann flächendeckend 8,50 Euro pro Stunde gelten.
(entnommen: www.spd.de mit dpa)