Bericht aus Berlin:

MdB und MdL


Michael Gerdes, unser Mann im Deutschen Bundestag.

Liebe Leserin, lieber Leser,

in dieser Woche hatten wir als Abgeordnete des Bundestages eine sehr schwierige Entscheidung zu treffen: Soll die genetische Untersuchung von Embryonen aus künstlicher Befruchtung vor der Übertragung in den Mutterleib in Ausnahmesituationen erlaubt werden oder nicht? Am Ende einer sehr intensiven und respektvoll geführten Debatte habe ich für die Zulassung der PID gestimmt. Ich sehe die PID nicht als genetische Qualitätskontrolle, sondern als Entscheidungshilfe für Paare mit schweren Erbkrankheiten, die aus Angst vor Fehlgeburten oder stark erkrankten Kindern ihren Kinderwunsch unterdrücken würden. Und es geht um Eltern, die bereits Erfahrungen mit erkrankten und verstorbenen Kindern gemacht haben. Diesen Paaren wollen wir die Möglichkeit geben, ein Kind zu bekommen, das eine gewisse Chance auf Leben hat. Ich glaube nicht, dass die PID den Weg zum Musterbaby frei macht, weil diese aufwändige Untersuchung nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen möglich ist. Betroffene Paare werden zunächst psychologisch und medizinisch beraten, anschließend entscheidet eine Ethikkommission von Fall zu Fall. Das macht einen verantwortlichen Umgang mit der PID möglich.

Selbstverständlich standen noch viele andere Themen auf der Tagesordnung dieser Plenarwoche, z.B. die Arbeitsmarktpolitik. Hier verspielt Schwarz-Gelb mit dem Kahlschlag bei der Arbeitsförderung die Chancen, die der gegenwärtige Aufschwung bietet. Auf der einen Seite lässt sich die Koalition für die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt feiern, auf der anderen Seite setzt sie die Axt an und spaltet den Arbeitsmarkt. Wir werden das so nicht hinnehmen und haben in dieser Woche in einer Debatte deutlich gemacht, welche Maßnahmen aus unserer Sicht notwendig sind, um die Arbeitslosigkeit wirklich zu überwinden.

Heute war der letzte Plenartag vor der parlamentarischen Sommerpause. Das heißt, Sie werden mich in den nächsten Wochen verstärkt in Bottrop, Gladbeck oder Dorsten finden.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Gerdes

Kahlschlag bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik
Union und FPD verspielen mit dem Kahlschlag bei der Arbeitsförderung die Chancen, die der gegenwärtige Aufschwung bietet. Mit den drastischen Mittelkürzungen und den Einschnitten bei den Arbeitsmarktinstrumenten stellt Schwarz-Gelb notwendige Unterstützungsangebote für Arbeitssuchende in Frage. In der Folge droht die Spaltung des Arbeitsmarktes – mit verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit einerseits und strukturellem Fachkräftemangel andererseits. Schwarz-Gelb lässt sich für die Sonnenseite des Arbeitsmarktes feiern und weist den Menschen auf der Schattenseite die kalte Schulter.
Wir haben am 7. Juli einen Antrag „Arbeitsmarktpolitik an den Herausforderungen der Zeit orientieren“ (Drs. 17/6454) vorgelegt, mit dem wir fordern, Weichen für gute Arbeit, Vollbeschäftigung und Fachkräftesicherung zu stellen. Mit unserem Antrag machen wir unsere Position zu den Anforderungen an eine zeitgemäße und zielgerichtete Arbeitsmarktpolitik deutlich, die Langzeitarbeitslosen neue Chancen öffnet, Bildung und Qualifizierung in den Mittelpunkt rückt und die Prekarisierung von Arbeit verhindert.
Koalition macht Arbeitsmarktpolitik zum Steinbruch für Haushaltskürzungen
Gerade jetzt bestünde die Chance, auch jene in Beschäftigung zu bringen, die am Rand stehen. Doch die schwarz-gelbe Koalition hat die Arbeitsmarktpolitik zum Steinbruch für Haushaltskürzungen gemacht. Nachdem das Kabinett im Juni letzten Jahres im Rahmen des so genannten „Sparpakets“ Milliardenkürzungen bei der Arbeitsmarktpolitik beschlossen hat, machen sich Union und FDP jetzt daran, den arbeitsmarktpolitischen Instrumentenkasten zu beschneiden.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem die finanziellen Mittel für die Bundesagentur für Arbeit im Haushaltsposten Arbeit und Soziales für die kommenden Jahre stark zurückgefahren werden. Bereits 2011 werden zwei Milliarden weniger für diese Zwecke zur Verfügung stehen. Die Einschnitte werden in den Folgejahren jeweils um weitere zwei Milliarden vergrößert. Somit stehen ab 2014 jährlich acht Milliarden weniger für die aktive Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung. Außerdem wurden viele Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik gestrichen. Im Hinblick auf die drastischen finanziellen Kürzungen ist vor allem die Umwandlung zahlreicher Pflicht- in Ermessensleistungen kritisch zu betrachten. Durch fehlende Finanzmittel ist der Ermessensspielraum für die Arbeitsvermittler sehr stark eingeschränkt. Diese Maßnahme betrifft unter anderem den zu Zeiten der Großen Koalition 2008 eingeführten Gründungszuschuss für Arbeitslose sowie die gesetzlich festgeschriebene Recht von Schulabbrechern, einen Schulabschluss nachzuholen. Insbesondere dem Problem der hohen Langzeitarbeitslosigkeit – mehr als eine Million Menschen befinden sich seit mehr als zwei Jahren im Leistungsbezug – kann nicht mehr effektiv entgegengewirkt werden.
Die Aufgabe: Politik für Vollbeschäftigung und Fachkräftesicherung
Vollbeschäftigung, gute Arbeit sowie eine starke Fachkräftebasis gehen Hand in Hand. Um die Spaltung des Arbeitsmarktes zu überwinden, ist eine leistungsfähige Arbeitsförderung unverzichtbar. Nicht weniger, sondern zielgerichtete Arbeitsmarktpolitik muss der Anspruch sein.
• Bildung, Ausbildung, Qualifizierung und Weiterbildung ins Zentrum stellen:
Die Arbeitsmarktpolitik muss noch stärker als bisher vorsorgend aktiv werden und Bildung im Berufsverlauf mit organisieren. Erforderlich ist außerdem eine Kultur der zweiten Chance und des sozialen Aufstiegs. Wir fordern einen Rechtsanspruch auf Ausbildung, einen Rechtsanspruch auf Förderung zum Nachholen des Hauptschul- oder eines gleichwertigen Schulabschlusses, den Ausbau und die Stärkung der Berufsberatung, Berufsorientierung und Berufseinstiegsbegleitung sowie weitere Verbesserungen der Maßnahmen am Übergang von der Schule in Ausbildung, bei außerbetrieblicher Ausbildung und ausbildungsbegleitenden Maßnahmen. Wir fordern Ansprüche auf nachholende Qualifizierung im Unternehmen und auf Maßnahmen zur Anpassungsqualifizierung. Perspektivisch ist die Arbeitslosenversicherung zur Arbeitsversicherung weiterzuentwickeln, die der Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit dient und ein Recht auf Bildung und Weiterbildung begründet. Als erster Schritt hierfür ist ein Recht auf umfassende Bildungsberatung durch die Agentur für Arbeit zu realisieren.
• Öffentlich geförderte Beschäftigung ausbauen:
Wir fordern, die öffentlich geförderte Beschäftigung gesetzlich neu zu regeln, die Fördermöglichkeiten im Rahmen der JobPerspektive (Beschäftigungszuschuss) zu erweitern, Arbeitsgelegenheiten in der Regel in der Entgeltvariante durchzuführen und die Möglichkeit der Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in der Arbeitslosenversicherung zu erhalten.
• Zielgruppenspezifische Angebote entwickeln:
Frauen und Alleinerziehende, Menschen mit Migrationshintergrund, Ältere, Jugendliche, Menschen mit Behinderungen sowie Menschen, die gesundheitlich eingeschränkt sind, müssen mindestens in dem Umfang in Maßnahmen der Arbeitsförderung einbezogen werden, die ihrem Anteil an den Arbeitslosen entspricht. Dabei müssen speziell geschulte Fallmanager und Vermittler eingesetzt und die Betreuungsrelation verbessert werden. Neben der Fortsetzung des Programms Perspektive 50Plus fordern wir gesonderte Arbeitsmarktprogramme für Migranten sowie für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen.
• Rechtsansprüche stärken:
Rechtsansprüche gehören zum Förderinstrumentarium. Außerdem entsprechen sie der Beitragsfinanzierung. Vor allem Rechtsansprüche auf Förderung von Bildung und Weiterbildung müssen weiter gestärkt werden. Wir wollen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente daraufhin überprüfen, welche Ermessensleistungen in Pflichtleistungen umgewandelt werden sollten. Der Gründungszuschuss soll wie bisher als Pflichtleistung erhalten bleiben. Parallel dazu soll die Erprobung innovativer Ansätze gemäß SGB III zu einer freien Förderung umgestaltet und die Freie Förderung gemäß SGB II für Langzeitarbeitslose verbessert werden.
• Leistungsfähige Arbeitsvermittlung und ausreichende Finanzausstattung:
Wir fordern die Bundesregierung auf, die Sparbeschlüsse, die sich in den Haushaltsansätzen für 2011 und den Eckwerten für das Jahr 2012 widerspiegeln, zurückzunehmen. Die personelle Ausstattung in den Agenturen für Arbeit muss verbessert werden, um die Kontaktdichte zwischen Fallmanagern und Arbeitssuchenden zu erhöhen und den zielgruppenadäquaten Einsatz der Arbeitsmarktinstrumente zu gewährleisten. Berufsberatung, Berufsvorbereitung und Ausbildungsvermittlung sollen rechtskreisübergreifend im SGB III angesiedelt werden, um eine Stigmatisierung von Jugendlichen und Zuständigkeitswechsel zu vermeiden. Die Qualität von Maßnahmen muss bei der Vergabe eine größere Rolle spielen. Außerdem wollen wir eine angemessene Entlohnung als Kriterium in den Zumutbarkeitsbegriff im SGB II aufnehmen und die Sanktionsregelungen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende entschärfen.
• Gute Arbeit fördern und Arbeitgeberzuschüsse auf eine neue Basis stellen:
Eine angemessene Entlohnung soll als Voraussetzung für die Gewährung von Lohnkostenzuschüssen gesetzlich verankert werden. Der Ausbildungsbonus soll entsprechend der Ergebnisse der Evaluationsforschung neu gefasst werden. Andere Arbeitgeberzuschüsse sollen verlängert, evaluiert und ggf. neu geregelt werden.

Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID)

Der Bundestag hat am 7. Juli nach einer mehrstündigen Debatte über die drei Gruppenentwürfe zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik abgestimmt. Angenommen wurde der von den Abgeordneten Ulrike Flach (FDP), Peter Hintze (CDU/CSU), Dr. Carola Reimann (SPD), Dr. Petra Sitte (Die Linke), Jerzy Montag (Bündnis 90/Die Grünen) und anderen initiierten Gesetzentwurf (17/5451). 326 Abgeordnete stimmten für die Vorlage, 260 lehnten sie ab. Es gab acht Enthaltungen. Alle drei Gesetzentwürfe wurden von fraktionsübergreifenden Parlamentarier-gruppen vorgelegt. Ziel ist eine gesetzliche Regelung für den künftigen Umgang mit den umstrittenen Gentests an künstlich erzeugten Embryonen.
Nach dem Flach-Entwurf wird die Präimplantationsdiagnostik (PID) eingeschränkt erlaubt. Die PID soll an zugelassenen Zentren solchen Paaren ermöglicht werden, die die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder bei denen mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist. Die Bundesregierung soll Anzahl und Zulassungsvoraussetzungen der PID-Zentren regeln. Grundvoraussetzung für die PID ist die sorgfältige Diagnostik bei beiden Partnern nach strengen Kriterien sowie die Vornahme des Eingriffs in lizensierten Zentren. Vorherige Aufklärung und Beratung sowie das positive Votum einer interdisziplinär zusammengesetzten Ethik-Kommission sind dabei verpflichtend.
Das Kernargument der Antragsteller ist der Schutz von Frauen und Paaren vor schweren körperlichen und seelischen Belastungen im Hinblick auf die Schwangerschaft sowie die Vermeidung von Spätabbrüchen. Zudem sollen an die PID die gleichen Maßstäbe angelegt werden, wie an die Pränataldiagnostik, die den Schwangerschaftsabbruch bei festgestellten schweren genetischen Schäden erlaubt.
Präimplantationsdiagnostik (PID) bezeichnet die genetische Untersuchung von Embryonen aus künstlicher Befruchtung vor der Übertragung in die Gebärmutter. Dabei werden von mehreren Embryonen diejenigen ausgewählt, bei denen bestimmte Dispositionen für Erbkrankheiten oder chromosomale Veränderungen ausgeschlossen werden können. Bisher war die PID durch das Embryonenschutzgesetz verboten. Der Bundesgerichtshof urteilte am 6. Juli 2010 jedoch, dass das Gesetz kein grundsätzliches Verbot umfasst und damit gesetzlicher Regelungsbedarf besteht.

Alle Kinder in das Bildungspaket einbeziehen

Rund 40.000 der ärmsten Kinder in Deutschland sind zur Zeit vom Bildungs- und Teilhabepaket ausgeschlossen. Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, die noch keine vier Jahre bei uns leben, haben keinen gesetzlichen Anspruch - und dies, obwohl sie wie alle anderen Kinder auch die Schule besuchen. Dies ist ungerecht. Das wollen wir mit unserer parlamentarischen Initiative (Drs. 17/6455) ändern. Wir haben die sozialdemokratisch regierten Länder an unserer Seite, die diese Forderung im Bundesrat unterstützen.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch keine vier Jahre in Deutschland leben und unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, sind auf freiwillige Ausnahmeregelungen der jeweiligen Behörden angewiesen. Einige Länder gewähren das Bildungs- und Teilhabepaket, andere nicht. Wir wollen, dass alle Kinder - egal ob Flüchtlinge oder nicht - dieselben Chancen erhalten. Die Gewährung des Bildungspakets ist hierfür ein wichtiger Schritt.
Flüchtlingskinder müssen im Vergleich zu deutschen Kindern mit deutlich geringeren Regelleistungen auskommen - je nach Alter bis zu 40 Prozent weniger - und erhalten dann noch nicht einmal die Unterstützung für Bildung und Teilhabe. Gerade sie sind am stärksten darauf angewiesen. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich daher für eine Gleichbehandlung und einen Rechtsanspruch aller Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen - auch von Asylbewerbern - auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets ein. Flüchtlingsfamilien dürfen nicht zu Bittstellern gemacht werden. Diese Ungleichbehandlung ist auch mit der UN-Kinderrechtskonvention nicht vereinbar.
Ministerin von der Leyen bewirbt das Bildungspaket vollmundig mit dem Motto „Mitmachen - Möglich machen!", schließt aber gleichzeitig rund 40.000 Flüchtlingskinder vom „Mitmachen" aus und will dies bislang auch nicht korrigieren. Das ist eine soziale Ungerechtigkeit, die wir nicht hinnehmen.
Erfolgsmodell Städtebauförderung erhalten

Die Städtebauförderung leistet seit 40 Jahren einen wichtigen Beitrag zum Erhalt und zur Entwicklung der Städte und Gemeinden. Sie besteht aus verschiedenen Einzelprogrammen und hat sich als anpassungsfähiges, problemorientiertes Instrument der Stadtpolitik erwiesen. Der Erhalt historischer Stadtkerne, die Belebung von Innenstädten sowie die Aufwertung sozialer Brennpunkte sind sichtbare Wirkungen der Städtebauförderung. Daneben stößt sie in hohem Maße Investitionen an und refinanziert sich so nahezu allein über Steuereinnahmen.
Durch die Kürzungen der Mittel in 2010 und 2011 werden diese Erfolge aufs Spiel gesetzt. Die Weiterentwicklung von Städten und Kommunen gerät ins Stocken, regionale Ungleichheiten werden verschärft. Wir fordern gemeinsam mit den Grünen in unserem Antrag (Drs. 17/6444) deshalb von der Bundesregierung, dem tatsächlichen Förderbedarf von 700 Millionen Euro Rechenschaft zu tragen und diesen Betrag im Bundeshaushalt 2012 für die Städtebauförderung bereit zu stellen.
Die Kommunen und Städte müssen neuen Herausforderungen – wirtschaftlicher Strukturwandel, demografischer Wandel, soziale Spaltung sowie Umweltbelastung und Klimawandel – frühzeitig und nachhaltig begegnen können. Die Städtebauförderung muss im Rahmen der „Nationalen Stadtentwicklungspolitik“ als Aufgabe des Bundes gemeinsam mit den Ländern fortgeführt und verlässlich finanziert werden, um Ländern, Kommunen und Projektbeteiligten Planungssicherheit für mittel- und langfristige Projekte zu geben.
Wenn die Bundesregierung die Städtebauförderung noch weiter kürzt, tut sie dies gegen jeden ökonomischen Sachverstand. Mit der weiteren Kürzungsrunde 2012 untergräbt Minister Ramsauer vollends das Vertrauen nicht nur der Kommunen, sondern auch privater Investoren, die sich bisher in sozialen Brennpunkten und Stadtumbaugebieten engagiert haben. Wir fordern von der Bundesregierung, die Kürzungen der Städtebauförderung komplett zurückzunehmen. Wir wollen eine Aufstockung der Städtebauförderungsmittel auf das ursprünglich für 2010 geplante Niveau von 610 Millionen Euro und 105 Millionen Euro für die Soziale Stadt.

Verlängerungen der UN-Mandate in Darfur und im Sudan

Die Lage in Darfur bleibt angespannt. Immer wieder flammen Kämpfe zwischen Regierungstruppen, Rebellen und Milizen auf, die die ohnehin prekäre humanitäre Lage der Zivilbevölkerung belasten. Auf Grundlage einer UN-Resolution befinden sich seit 2007 derzeit 23.000 Streitkräfte der Vereinten Nationen in den Krisengebieten. Das UN-Mandat für Darfur (UNAMID) beauftragt die Soldaten mit der Gewährleistung der Sicherheit und der Bewegungsfreiheit der humanitären Helfer sowie der Förderung einer schnellen und effektiven Umsetzung des Darfur-Friedensabkommens. Sie sollen zudem die notwendigen Maßnahmen zum Schutz von Zivilisten ergreifen. Dies kann auch die Anwendung von Gewalt einschließen. Am 8. Juli hat der Bundestag die Verlängerung des Mandates mit Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion beschlossen. Der Einsatz erfolgt inhaltlich unverändert auf Basis der genannten UN-Resolution maximal bis November 2012 und ist auf höchstens 50 Soldaten begrenzt. Die deutsche Beteiligung an UNAMID ist ein wichtiges Zeichen insbesondere an die Vereinten Nationen und die Afrikanische Union, dass Deutschland das internationale Engagement in Darfur unterstützt.
Am 8. Juli hat der Bundestag auch der Beteiligung deutscher Streitkräfte an der von den Vereinten Nationen geführten Friedensmission im Südsudan (UNMISS) zugestimmt. Auch die Fraktion der SPD hat zugestimmt. Das Mandat ist zunächst befristet bis zum 30. September 2011 und es sollen bis zu 50 deutsche Soldaten entsandt werden. Auftrag der Friedensmission in Südsudan ist die Unterstützung beim Staats- und Institutionenaufbau, der weiteren friedlichen Entwicklung in dem Land und beim Schutz von Zivilisten. Die Mission soll unter anderem autorisiert sein, bei bewaffneten Angriffen sowie zum Schutz humanitärer Helfer und Zivilisten die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Angesichts des großen Interesses, das Deutschland an einem stabilen Südsudan und an konstruktiven Beziehungen zwischen Dschuba und Khartum hat, soll diese Beteiligung mit Beginn der Mission erfolgen.

 

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Termine

SPD Ortsverein Altendorf-Ulfkotte

OV Vorsitzende

Nina Horbelt

Nina.Horbet@spd-dorsten.de

 

Stadtverband

Stephan Erbe                                                                                                                    komm. Stadtverbandsvorsitzender

stephan.erbe@spd-dorsten.de

Friedhelm Fragemann
Fraktionsvorsitzender

fraktion@spd-dorsten.de

Michael Hübner
Landtagsabgeordneter

andreas.dunkel@landtag.nrw.de

Michael Gerdes
Bundestagsabgeordneter

michael.gerdes(at)bundestag.de

 

 

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