Ein Jahr ist die rot- grüne Landesregierung unter Führung von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft im Amt. Wenn auch eine Stimme zur absoluten Mehrheit fehlt, hat die Minderheitsregierung eine ganze Reihe wichtiger und richtiger Entscheidungen getroffen und Gesetzesvorhaben durchgebracht. Beispiel: Ökonomie & Ökologie.
Landespolitik
Grundzüge des Mittelstandsgesetzes stehen fest
In enger Kooperation mit den Spitzenvertretern der nordrheinwestfälischen Mittelstandsorganisationen hat die rot-grüne Koalition einen ersten Entwurf zum Mittelstandsgesetz auf den Weg gebracht, durch den die Rahmenbedingungen für Wachstum und Beschäftigung in der mittelständischen Wirtschaft optimiert werden sollen. Der Entwurf ist in enger Abstimmung mit den Kammern, Verbänden und Organisationen des Mittelstandes sowie dem DGB und den kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet worden. Diese Kultur des Dialogs mit allen Beteiligten hat sich bei dem Erarbeitungsprozess erneut bewährt.
Kernstück des geplanten Mittelstandsgesetzes ist ein Clearingverfahren, durch das alle mittelstandsrelevanten Vorhaben der Landesregierung frühzeitig auf ihre Folgen für die Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft und der freien Berufe untersucht werden. Außerdem enthält der Entwurf u. a. Vorschläge zur mittelstandsfreundlichen Verwaltung.
Handwerksinitiative NRW
Die Landesregierung hat am 27. Mai 2011 eine Initiative zur Förderung des Handwerks in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Sie beinhaltet die Fortführung der Meistergründungsprämie, die Unterstützung des Wachstums der Handwerksunternehmen durch einen „WachstumsScheck Handwerk“ und den „InnovationsGutschein Handwerk“. Insgesamt sollen 2011 und 2012 rund 20 Millionen Euro in verschiedene Förderprogramme fließen. Neben der bekannten Meistergründungsprämie werden Handwerker Gründungsbürgschaften bei der Bürgschaftsbank von bis zu 100.000 Euro beantragen können. Damit ist die Handwerksinitiative ein wichtiges Signal für Existenzgründer im Handwerk, aber auch für schon bestehende Unternehmen.
Innovationsregion Rheinisches Revier
Anfang des Jahres 2011 hat die Landesregierung den Startschuss für die Innovationsregion Rheinisches Revier gegeben. Damit soll das in der Region vorhandene Potenzial an Technologie, Wissenschaft, Industriestruktur und gut ausgebildeten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für den Aufbau einer neuen nachhaltigen Wirtschaftsstruktur genutzt werden. Die ersten Maßnahmen beinhalten die Schaffung von Beratungs-, Koordinierungs- und Entwicklungsstrukturen im gesamten Rheinischen Braunkohlerevier.
NRW wird gentechnikfreie Region
Der Landtag hat den rot-grünen Antrag für eine gentechnikfreie Landwirtschaft in ganz Nordrhein-Westfalen beschlossen und setzt sich auf allen Handlungsebenen aktiv für den Erhalt der gentechnikfreien Landwirtschaft und für Lebensmittel ohne Gentechnik ein. Das Land wird bei der landwirtschaftlichen Nutzung landeseigener Flächen auf Sortenprüfungen und den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen verzichten, sich für ein striktes Reinheitsgebot bei Saatgut aussprechen, sich nachdrücklich für die Ausweitung und Vernetzung der gentechnikfreien pflanzenökologischen Forschung für die Land- und Lebensmittelwirtschaft einsetzen und bei der Verpachtung landeseigener Flächen zur landwirtschaftlichen Nutzung den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ausschließen.
Mehr Personal für Umweltschutz
Nordrhein-Westfalen braucht eine schlagkräftige Umweltverwaltung, damit es wieder zu mehr Sicherheit für Menschen und Umwelt und zu einer höheren Effizienz bei Kontrollen und Genehmigungen kommt. Dazu wurden 100 Stellen in der Umweltverwaltung geschaffen, die die Lücke schließen, die unter anderem durch die Verwaltungsreform der Vorgängerregierung gerissen wurde. Das Dortmunder Beispiel Envio, wo Menschen mit der Industriechemikalie PCB verseucht wurden, zeigt, wiewichtig effektive Kontrollen sind.
Energiewende als Chance für NRW
Auf maßgebliche Initiative der NRW-Landesregierung ist es gelungen, alle Länder für eine gemeinsame Stellungnahme im Bundesrat zu dem Energie-Gesetzespaket der Bundesregierung zu gewinnen, mit der substantielle Nachbesserungen eingefordert werden. Diese Vereinbarung vom 17. Juni 2011 enthält sowohl die klare Forderung für den Vollzug des Ausstiegs aus der Atomenergie, als auch die wesentlichen Forderungen für eine sichere Energieversorgung zu bezahlbaren Preisen, für Klimaschutz und Ressourcenschonung. Die rot-grüne Koalition in NRW pocht darauf, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und der mittelständischen Wirtschaft sichergestellt wird. Die notwendigen Anstrengungen zur Energieeinsparung und zur Steigerung der Energieeffizienz sowie die Kombination aus Erneuerbaren Energien und hocheffizienten Kraftwerken sind dann auch eine Chance für NRW, gestärkt aus der Energiewende hervorzugehen.
Klimaschutzgesetz Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen wird Vorreiter beim Klimaschutz. Das Landeskabinett verabschiedete im Juni 2011 den Regierungsentwurf für das neue Klimaschutzgesetz NRW. Das Land hat bei der Erfüllung der Klimaschutzziele eine besondere Verantwortung, denn etwa ein Drittel aller in Deutschland entstehenden Treibhausgase werden zwischen Rhein und Weser ausgestoßen. Auf der Basis des Gesetzes legt die Landesregierung dem Landtag in 2011 einen Klimaschutzplan vor, der die erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung des Klimazieles sowie Zwischenziele festlegt. Demnach sollen die Treibhausgasemissionen in NRW bis 2020 um mindestens 25 Prozent und bis 2050 um 80 Prozent sieht die Einrichtung eines Klimaschutzrates, die Schaffung der Voraussetzungen für die raumordnerische Umsetzung von Klimaschutzzielen als Zielen der Raumordnung und eine CO2-neutrale Landesverwaltung bis 2030 vor.
Änderung des Nachbarrechtsgesetzes ein Beitrag zum
Klimaschutz
Bislang hat das Nachbarrechtsgesetz NRW keine Möglichkeit vorgesehen, Wärmedämmungen an Bauten anzubringen, die mit der Grundstücksgrenze abschließen. Mit der von der rot-grünen Landesregierung beschlossenen Gesetzesänderung wurde diese Möglichkeit jetzt geschaffen. Wärmedämmungen sind nun in angemessenem Umfang zulässig, auch wenn sie bei ihrer Anbringung auf das angrenzende Grundstück ragen. Dem Nachbarn wird die Pflicht aufgelegt, den Eingriff zu dulden, wenn die Wärmedämmung zur Steigerung der Energieeffizienz führt und in ordnungsgemäßen Zustand gehalten wird. Im Gegenzug obliegt dem Bauherrn eine Entschädigungspflicht gegenüber dem Nachbarn. Auch mit einer solchen Änderung leistet NRW einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz. Mehr Power für Windenergie Im Kampf gegen den Klimawandel hat sich die rot-grüne Landesregierung das Ziel gesetzt, den Einsatz von erneuerbaren Energien zu fördern. Sie will den CO2-Ausstoß in Nordrhein-Westfalen bis zum Jahre 2020 um 25 Prozent gegenüber 1990 reduzieren. Dabei kommt der Windenergie eine zentrale Bedeutung zu. Da NRW ein guter Windenergiestandort ist, soll der Anteil der Windenergie in NRW von heute drei Prozent an der Stromerzeugung auf mindestens 15 Prozent im Jahre 2020 ausgebaut werden. Die Landesregierung hat deshalb einen Windenergieerlass verabschiedet, der den Ausbau der Windenergie fördert und für eine gesellschaftliche Akzeptanz wirbt. Der Erlass ist eine Empfehlung und Hilfe zur Abwägung für die Kommunen. Ein wichtiges Instrument für die kommunale Entscheidungsfindung ist die geplante Clearingstelle, die bei der Lösung von Konflikten Hilfe leistet.
Bessere Förderung der Biologischen Stationen
Auch in NRW stehen etwa 50 Prozent der Tier und Pflanzenarten auf der Roten Liste. Zum Schutz der Natur gilt es, die biologische Vielfalt konsequent zu schützen, gewachsene Kulturlandschaften zu erhalten sowie Raum für die Entwicklung von Wildnis zu lassen. Deshalb hat sich die rot-grüne Koalition dazu entschlossen, mittelfristig den Naturschutzetat zu verdoppeln. In einem ersten Schritt wurde im Haushalt 2011 insbesondere das Netz der Biologischen Stationen durch die Erhöhung der Fördermittel gestärkt. Die Biologischen Stationen sind besonders durch das Engagement ehrenamtlicher Mitglieder geprägt.
Homepage SPD-Stadtverband Dorsten

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