Michael Hübner, Dorstens Landtagsabgeordneter. Ein Jahr ist die rot- grüne Landesregierung unter Führung von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft im Amt. Wenn auch eine Stimme zur absoluten Mehrheit fehlt, hat die Minderheitsregierung eine ganze Reihe wichtiger und richtiger Entscheidungen getroffen und Gesetzesvorhaben durchgebracht. Beispiel: Innen & Justiz.
Verbesserung der Situation von Asylbewerbern und geduldeten Ausländern
Wir haben uns vorgenommen, die Situation von Asylbewerbern und geduldeten Ausländern in Nordrhein-Westfalen zu verbessern: Ein Erlass des Innenministeriums hebt inzwischen die auf die Regierungsbezirksgrenzen bezogene Residenzpflicht von Asylbewerbern auf. Dies bisherige Regelung war aus unserer Sicht lebensfremd, und zwar gerade dann, wenn wir die Menschen zur Arbeitsaufnahme motivieren wollen. Allerdings gilt der Erlass selbstverständlich nicht für Straftäter oder Menschen, die das Asylrecht missbrauchen wollen. Ein zweiter Erlass beschäftigt sich mit der Situation von Minderheiten aus dem Kosovo. Geplante Rückführungsmaßnahmen der Ausländerbehörden sollen unter dem Aspekt des Schutzes von Familien (z.B. Schulung Berufsausbildung der Kinder) und allein reisenden Frauen eingehend überprüft werden. Ziel ist es, die in der Vergangenheit aufgetretenen humanitären Härten zu vermeiden. Gleichzeitig unterstützt NRW die Länderinitiative zur Schaffung eines eigenständigen Aufenthaltsrechts für hier lebende und gut integrierte Kinder und Jugendliche, die zeitlich nicht beschränkt sein soll.
Erhöhung der Polizeianwärter auf 1.400
Die Zahl der Einstellungen von Polizeianwärtern wird in 2011 von 1.100 auf 1.400 erhöht. Somit werden die Ausbildungskapazitäten in der nordrhein-westfälischen Polizei voll ausgeschöpft. Wir wollen damit die in wenigen Jahren aufgrund der demografischen Entwicklung beginnenden großen Abwanderungswellen aus der Polizei auffangen, wissen aber zugleich, dass das alleine nicht ausreichen wird, um die Sollstärke an Beamtinnen und Beamten aufrechtzuerhalten.
Ausführungsgesetz zum Zensus 2011
Das Ausführungsgesetz des Landes zum Zensusgesetz enthält die notwendigen Regelungen, um in NRW den registergestützten Zensus, eine Art kleine Volkszählung, in diesem Jahr durchzuführen. Das Gesetz war eine Baustelle, die uns Schwarz-Gelb hinterlassen hat. Die Durchführung ist sehr aufwendig, der von der damaligen Landesregierung berechnete Kostenausgleich für die Kommunen hätte nicht ausgereicht. Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat daraufhin mit den kommunalen Spitzenverbänden eine einvernehmliche und für beide Seiten vernünftige Lösung erzielt und die Mittel um rund 8,7 Millionen Euro auf etwa 37,5 Millionen Euro aufgestockt. Es zeigt sich damit einmal mehr, dass Rot-Grün ein verlässlicher Partner der Kommunen in NRW ist.
Einrichtung eines unabhängigen Justizvollzugsbeauftragten
Mit der Einrichtung eines unabhängigen Justizvollzugsbeauftragten leisten wir einen weiteren wesentlichen Schritt zur Optimierung des nordrhein-westfälischen Justizvollzugs. Die im Jahr 2007 eingerichtete Institution des Ombudsmannes wird entscheidend weiterentwickelt. Während dem Ombudsmann bisher ausschließlich die „Rolle eines Vermittlers in Einzelangelegenheiten“ zuerkannt wurde, wird sich der Justizvollzugsbeauftragte künftig zwar auch Einzelfällen, darüber hinaus aber vorwiegend dem Justizvollzug in seiner Gesamtheit widmen.
Ganz in diesem Sinne wird es eine zentrale Aufgabe des Beauftragten sein, kontinuierlich eine Analyse der organisatorischstrukturellen Bedingungen des Justizvollzugs vorzunehmen und auf dieser Grundlage Empfehlungen zu erarbeiten. Die Unabhängigkeit des Justizvollzugsbeauftragten und seine Befugnisse sind in einem neuen Statut festgeschrieben. Der Beauftragte wird die Ergebnisse seiner Arbeit jährlich in einem Tätigkeitsbericht zusammenfassen. Der Bericht wird veröffentlicht und auch dem Rechtsausschuss zur Verfügung gestellt. Die Funktion und Stellung des Justizvollzugsbeauftragten ist damit im Sinne des rot-grünen Koalitionsvertrages gegenüber der bisherigen Position des Ombudsmannes deutlich aufgewertet.
Zulagenregelung verlängert – Berufsfeuerwehren können aufatmen
Die Berufsfeuerwehren in den NRW-Kommunen können aufatmen. Noch im Dezember 2010 hat der Düsseldorfer Landtag das ‚Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung einer Zulage für freiwillige, erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst‘ beschlossen. Ohne diese Regelung hätten die Feuerwehrleute ab 2011 zur Mehrarbeit ohne Zulage verpflichtet werden müssen. Aufgrund der Zustimmung des Parlaments zum Gesetzentwurf der rot-grünen Landesregierung können die kommunalen Träger der Feuerwehren nun weiterhin Zulagen zahlen und haben ausreichend Zeit, um genügend Fachpersonal auszubilden und die notwendigen Stellen zu besetzen.
Vorübergehende Aufnahme ehemaliger Sicherungsverwahrter
In Folge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17. Dezember 2009 mussten auch in NRW Sicherungsverwahrte aus der Unterbringung entlassen werden, obwohl die Gefahr der Begehung weiterer Straftaten nicht ausgeschlossen werden kann. Durch die unerwartete Entlassung sind auch die Sicherungsverwahrten oftmals überfordert. Damit sie in Krisensituationen nicht erneut straffällig werden, möchte ihnen die rot-grüne Landesregierung – auch zum Schutz der Bevölkerung – die Möglichkeit eröffnen freiwillig in eine Einrichtung des Justizvollzuges zurückzukehren. Dieser Wunsch wurde auch durch die ehemaligen Sicherungsverwahrten vermehrt geäußert. Gerne hätte die rot-grüne Landesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf zügig verabschiedet. Im parlamentarischen Verfahren wird die Umsetzung des Vorhabens aber leider durch die FDP-Fraktion erschwert.
Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten gesichert
Am 29. Juni 2011 beschloss der Landtag den Gesetzentwurf von SPD, Grüne und FDP, der die Unabhängigkeit des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sichert. Der Europäische Gerichtshof hatte in einem Urteil kritisiert, dass in den Bundesländern die Kontrollstellen zur Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten im nicht-öffentlichen Bereich und bei öffentlich-rechtlichen Wettbewerbsunternehmen staatlicher Aufsicht unterstellt sind. Mit diesem neuen Gesetz kann der Datenschutzbeauftragte nun in völliger Unabhängigkeit und damit konform mit der europäischen Rechtsprechung handeln.