Michael Hübner, örtlicher Landtagsabgeordneter für Dorsten und Gladbeck Die Landesregierung setzt einen weiteren Meilenstein zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit in Nordrhein-Westfalen: Sie hat nun das geänderte Gesetz zur Stärkung des Regionalverbandes Ruhr (RVR-Gesetz) verabschiedet. „Die nunmehr eingeleitete Modernisierung der rechtlichen Grundlagen wird spürbare Verbesserungen für die Region bringen. Das ist seit der Beratung über das Gesetz zur kommunalen Gemeinschaftsarbeit (GKG) im Juli-Plenum der zweite Schritt hin zu mehr Kooperation unter den Gemeinden“, sagt Michael Hübner, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag.
„Das Ruhrgebiet steht als Wirtschaftsstandort sowie insbesondere auch als Lebensmittelpunkt von mehr als fünf Millionen Menschen vor großen Herausforderungen. Die anstehenden Aufgaben und die weitere Bewältigung des Strukturwandels in diesem dicht besiedelten Ballungsraum können nur erfolgreich angepackt werden, wenn eine weitere Bündelung der Interessen stattfindet. Die Landesregierung hat auf die anstehenden Herausforderungen reagiert und in ihrem Gesetzentwurf deshalb ein Paket von Maßnahmen vorgelegt. Unter anderem sollen die Aufgaben des RVR um die Bereiche Verkehrsentwicklungsplanung, Förderung von Klimaschutz und Nutzung erneuerbarer Energien sowie Vernetzung der kommunalen Europaarbeit erweitert werden. Zudem können die Kommunen Aufgaben auf den RVR übertragen.
Eine weitere wichtige Neuerung des Gesetzentwurfs: Durch die Direktwahl der Mitglieder der Verbandsversammlung des RVR sollen Demokratie und Mitwirkungsmöglichkeiten für die Bürger ab dem Jahr 2020 auf regionaler Ebene deutlich gestärkt werden.“