
Michael Hübner, Landtagsabgeordneter für Dorsten und stellv. Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion.
Zur gestrigen Ablehnung der Fraktionen von CDU und FDP mit Hilfe einer Verfassungsänderung, das Wahlalter ab 16 Jahren für Landtagswahlen in NRW zu ermöglichen, erklärt Michael Hübner (MdL), stellv. Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Die Absenkung des aktiven Wahlalters bei Landtagswahlen beziehungsweise die Streichung des Wahlalters aus der Landesverfassung waren bis zum Schluss in der Verfassungskommission umstritten.
Die Koalitionsfraktionen von SPD und Grüne, haben sich von Beginn an in der Verfassungskommission für die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre eingesetzt. Hierfür gab es im Rahmen der Beratungen der Verfassungskommission eine breite gesellschaftliche Unterstützung, unter anderem von der Naturschutzjugend NRW, dem Bund der Deutschen Katholischen Jugend Nordrhein-Westfalen bis hin zur Bertelsmann Stiftung.

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