Wiedereinführung der Stichwahl stärkt kommunale Demokratie!

Kommunalpolitik


Michael Hübner, Landtagsabgeordneter für Dorsten.

Der Landtag hat in seiner Sitzung am Freitag, den 15.04.2011 die Wiedereinführung der Stichwahl bei der Wahl der (Ober-)Bürgermeister und Landräte beschlossen. Zukünftig werden die Hauptverwaltungs-beamten in Nordrhein-Westfalen wieder mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen spätestens in einem Stichwahlgang gewählt. „Damit ist wieder sichergestellt, dass die gewählten Hauptverwaltungs-beamten in Nordrhein-Westfalen tatsächlich die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger vertreten“, das erklärte Michael Hübner, MdL in seiner Rede vor dem Landtag in Düsseldorf.Rückblende:

Die schwarz-gelbe Koalition hatte 2007 auf Betreiben der CDU die Stichwahl abgeschafft. Die CDU wollte sich damit klare Vorteile bei den Wahlchancen für ihre Kandidatinnen und Kandidaten verschaffen. 2004 haben nämlich 23 CDU-Kandidaten in 28 Stichwahlen die Wahl verloren. Dies wollten die schwarz-gelben Koalitionäre zukünftig verhindern und setzten diesen schwerwiegenden Eingriff in die kommunale Demokratie im Landtag durch, indem die Stichwahl kurzerhand aus dem Kommunalwahlgesetz gestrichen wurde.

Hübner weiter: „Umso mehr freue ich mich, dass dieser Fehler auf Initiative von SPD und Grünen korrigiert wurde. Die FDP hat nun eine Kehrtwende geschafft und ebenso wie die Linken sich unserer Meinung angeschlossen und für die Wiedereinführung der Stichwahl gestimmt. Wer ein kommunales Spitzenamt ausübt, muss sich dabei auf die absolute Mehrheit der Wählerstimmen stützen können. Das ist ein wesentlicher Grundsatz unseres Demokratie-verständnisses. Und der gilt jetzt wieder.“

 

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