Urteil gegen den Trend - Kündigung wegen eines Stromdiebstahls in Höhe von 1,8 Cent unwirksam

Justiz und Inneres

2009 sorgten eine Reihe von Arbeitsgerichtsurteilen für Empörung. Verhandelt wurden sogenannte Bagatellkündigungen - Kündigungen langjähriger Mitarbeiter wegen eines geringen Diebstahls. Verhandelt wurde z. B. über den Fall einer Verkäuferin einer Drogeriekette, die Pfandbons in Höhe von zusammen 1,30 Euro unterschlagen haben soll. Oder über die Kündigung eines Bäckers, der sich Wurst seines Arbeitgebers auf´s eigene Brötchen schmierte. Oder der Fall einer Sekretärin, die bei Geschäftsempfängen übrig gebliebene Kuchenteilchen mit nach Hause nahm. Urteil der Gerichte: Kündigung rechtens.

Das Arbeitsgericht Siegen kam nun in einem ähnlichen Fall zu einem anderen Urteil. Hier wurde einem langjährigem Mitarbeiter gekündigt, weil er seinen Elektroroller im Büro auflud. Die Kosten: 1,8 Cent. Das Arbeitsgericht Siegen hob die Kündigung nun auf. Der Mitarbeiter arbeitet seit 19 Jahren in dem Büro und hatte bis dahin weder Ermahnungen noch Abmahnungen erhalten.

Ein gutes Urteil! Bleibt nur die Frage: Wie wird das nächste Gericht in einem ähnlichen Fall urteilen?

 

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