Deutschlands Steuerzahler werden ab 2010 um rund 9,5 Mrd. Euro entlastet. Ab dem 1. Januar 2010 sind die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung voll absetzbar. Einzige Einschränkung: es zählen nur die Beiträge für den Basisschutz. Zusatzversicherungen, wie etwa für Einzelzimmer, Chefarztbehandlung oder Zahnersatz, fallen nicht unter diese Regelung. So hoch fällt die Entlastung etwa aus: (weiter)
Bundespolitik
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Veröffentlicht am 20.06.2009

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