Friedhelm Fragemann, Vorsitzender der SPD-Fraktion. Die Stadt Dorsten hat bereits in der Vergangenheit Personal abgebaut, freiwerdende Stellen wurden vielfach nicht wiederbesetzt. Im Rahmen des Haushaltssanierungsplans ist weiterer Stellenabbau beschlossen.
Die Arbeitsdichte für die städtischen Bediensteten steigt, daran kann kein Zweifel bestehen. Und es mehren sich die Stimmen, daß die Sparmaßnahmen in unzumutbarer Weise auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden.
Dazu formulierte die SPD-Fraktion den folgenden Antrag für die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
gemäß § 3.3 der geltenden Geschäftsordnung bitte ich Sie, den og. Punkt auf die Tagesordnung der nächsten HFA-Sitzung zu setzen.
Auch Personalmaßnahmen sind Bestandteil des 210 Punkte umfassenden HSP-Beschlusses des Rates der Stadt Dorsten. Hinter dem Euphemismus „Personalmaßnahmen“ verbergen sich in aller Regel Stellenkürzungen in der Verwaltung bzw. den städtischen Einrichtungen.
Dorsten ist ohnehin im interkommunalen Vergleich des Kreises die Kommune mit dem niedrigsten Personalschlüssel je Einwohner. Es muss daher ernsthaft hinterfragt werden, ob bei weiteren Stellenstreichungen und/oder Besetzungssperren die Stadt noch in der Lage ist, ihre Aufgaben in allen Bereichen sachgerecht und ohne Schaden für die Stadt bzw. die Bürger erledigen zu können.
Auch mehren sich Stimmen und Wahrnehmungen (u.a. Personalrat), dass Sparmaßnahmen in unzumutbarer Weise auf dem Rücken der Beschäftigten in der Stadtverwaltung ausgetragen werden. Als Folge erheblicher Arbeitsverdichtung ist von einer spürbaren Verschlechterung des Arbeitsklimas mit entsprechenden Folgen auszugehen.
Konkret für den Bürger sichtbar wurde die Arbeitsüberlastung der Verwaltung zum Beispiel bei dem Vorfall des entstandenen wirtschaftlichen Schadens im Jugendamt im vergangenen Jahr.
Nach meiner Überzeugung haben Verwaltungsspitze und Rat – bei allem Verständnis für erforderliche Sparanstrengungen – auch eine Fürsorgepflicht für die Beschäftigten und die Pflicht, Dienstleistungsqualität für die Bürger sicherzustellen.
Für eine Stellungnahme der Verwaltung auf der Grundlage belastbarer Indikatoren halte ich folgende Fragen für relevant:
1. Wie hoch ist die Wechsel-/Versetzungsquote im Vergleich der letzten 3 Jahre?
2. Wie ist das Verhältnis von Stellenplan (Soll) zur tatsächlichen Versetzung (Ist) in den letzten 3 Jahren?
3. Wie stellt sich die Entwicklung der Krankenausfalltage im Vergleich der letzten 3 Jahre dar?
4. Wie hoch ist die Zahl der ins Folgejahr übertragenen Urlaubstage in der Entwicklung der letzten 3 Jahre?
5. Wie ist die Entwicklung der Überstunden im Vergleich der letzten 3 Jahre (bereinigt um ausgezahlte Überstunden).
Mit freundlichem Gruß
Friedhelm Fragemann