Spürbare Entlastung der nordrhein-westfälischen Kommunen durch den Bund – auch Dorsten profitiert!

MdB und MdL


Michael Hübner, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion und direkt gewählter Dorstener MdL

Im vergangenen Herbst wurde auf Bundesebene im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU eine Soforthilfe zur Unterstützung der Kommunen in Höhe von jährlich 1 Milliarde Euro vereinbart, welche den Städten, Gemeinden und Kreisen bis zu dem für das Jahr 2017 vorgesehenen Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes zugute kommen soll. Die Ausgestaltung  dieser Soforthilfen wurde nunmehr konkretisiert. Demnach sollen allein die nordrhein-westfälischen Kommunen ab dem 01. Januar 2015 um jährlich rund 250 Millionen Euro entlastet werden. Dieser Betrag soll jeweils zur Hälfte über einen höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft im Rahmen des SGB II sowie über einen höheren Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer finanziert werden.

Für Dorsten bedeutet das eine Soforthilfe von 750.000 Euro durch Übernahme der Kosten aus dem SGB II durch den Bund und von 310.000 Euro aus dem erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer für die Kommunen.

Dazu erklärt Michael Hübner, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag:

“Die Zusagen aus Berlin sind ein sehr wichtiger weiterer Schritt auf dem Weg zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte und werden von uns in jeder Hinsicht begrüßt. Die Landesregierung und die Vertreter der NRW-SPD haben in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass flankierend zu allen landespolitischen Maßnahmen auch der Bund entsprechende Mittel zur Unterstützung der Kommunen bereitstellen muss. So kamen auch die zwischen den beiden Koalitionspartnern auf Bundesebene  vereinbarten Soforthilfen nicht zuletzt aufgrund des Drucks aus Nordrhein-Westfalen zustande.

Wir haben uns immer dafür eingesetzt, dass wir auch vor dem noch in dieser Legislaturperiode geplanten Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes eine deutliche und zügige Entlastung der Kommunen benötigen. Diese Beharrlichkeit hat sich nunmehr ausgezahlt. Als nächster Schritt muss nun eine schnelle Umsetzung des geplanten Bundesteilhabegesetzes erfolgen. Nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes wird es dann für die Kommunen Entlastungen in Höhe von jährlich 5 Mrd. Euro durch die Übernahme der Kosten der Eingliederungshilfe für Behinderte durch den Bund geben.“    

 

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