SPD-Ratsfraktion mit Weckruf

Kommunalpolitik


Das Dorstener Haushaltsloch. Trotz aller Reparaturbemühungen ist kein Land in Sicht, sagt die SPD-Ratsfraktion.

Finanzausstattung muss verbessert werden - sofort!

Seit Jahren geht Dorsten „am Stock“. Finanziell gesehen. Die Verschuldung ist so hoch, dass die Aufsichtsbehörde des Landes die Daumenschrauben anzog. In der Folge musste ein langjähriges Sparprogramm „durchgezogen“ werden, das die „Luft zum Atmen“ nahm. Steuern wurden heraufgesetzt, dringende Investitionen untersagt. „Dorsten spart sich kaputt“, lautete ein immer wiederkehrender Vorwurf. Die Attraktivität der Lippestadt nahm Schaden. Dass der Bund und das Land mit Sonderzuweisungen unterstützend eingriff, milderte das Problem zwar, aber es beseitigte es nicht. Im Gegenteil, den Kommunen, also auch Dorsten, wurden immer neue Aufgaben zugewiesen, deren Finanzierung nur scheinbar durch die Auftraggeber erfolgte. Immer bleibt ein Rest an Folgekosten bei der Stadt hängen, der die Sparbemühungen belastet. „Die Selbstverwaltung Dorstens ist dadurch gefährdet“, lautet eine kritische Anmerkung eines kenntnisreichen Beobachters vor Ort. Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dorsten hat nun eine umfangreiche und beeindruckte Zusammenstellung der gesamten Finanzproblematik als Resolution für den gesamten Stadtrat formuliert. Sie soll gemeinsam beraten und abgestimmt werden, um dann damit im Land und Bund eine fairere Schlüsselzuweisung von oben nach unten zu erreichen. Der Schlusssatz lautet zusammenfassend und selbsterklärend: „Damit haben sie aber auch die Verantwortung, das Verfassungsgebot der Herstellung vergleichbarer Lebensverhältnisse und die verfassungsrechtlich begründete Beachtung der kommunalen Selbstverwaltung umzusetzen.“

 

Im Wortlaut:

Resolutionsentwurf für den Rat der Stadt Dorsten

Zukunftsfeste kommunale Finanzen - Finanzielle Handlungsfähigkeit langfristig sichern

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Bundesrepublik Deutschland sind gut. Die Arbeitslosigkeit geht zurück, die Steuereinnahmen steigen. In den Haushalten von Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen werden in den letzten Jahren kontinuierlich Haushaltsüberschüsse erzielt. Die gute wirtschaftliche Entwicklung scheint aber vor allem an den Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen vorbeizugehen.

Analyse der Ist- Situation

Wir sehen mit Sorge:

  • Die Wirtschaft und die Steuereinnahmen haben sich in den letzten Jahren überproportional gut entwickelt. Zugleich sind aber die Sozialausgaben, die ein Spiegelbild der wirtschaftlichen Entwicklung sein müssten, nicht zurückgegangen. Stattdessen wurden die gewachsenen finanziellen Spielräume mit Gesetzen genutzt, neue Leistungen zu etablieren, die die Kommunen finanzieren müssen. Als Beispiele sind der Rechtsanspruch auf die Kinderbetreuung, die Leistungen der Jugendhilfe, das SGB II, der Unterhaltsvorschuss, das Pflegestärkungsgesetz, die Inklusion und das Bundesteilhabegesetz zu nennen. Dieser Trend ist ungebrochen und scheint sich fortzusetzen.
  • Einige Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene sind aus kommunaler Sicht bedenklich. Die Schaffung neuer Rechtsansprüche ohne erkennbare Gegenfinanzierung wird die Kommunen insbesondere in NRW aufgrund der sehr hohen Soziallastenquote mit beträchtlichen laufenden Mehraufwendungen belasten. Dies wird ohne Steuererhöhungen in den Kommunen nicht zu finanzieren sein.
  • Die kommunale Infrastruktur, die überwiegend aus den 60er- und 70er- Jahren stammt, muss dringend saniert werden. Der Sanierungsstau ist vor allem dadurch entstanden, weil die Kommunen seit Beginn der 1990er-Jahre gezwungen waren, immer mehr soziale Leistungen zu erbringen, ohne dass Bund und Land ihnen die hierfür notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt haben. Die zusätzlichen Sozialleistungen wurden mit einer Vernachlässigung der kommunalen Infrastruktur erkauft. Investitionen sind unterblieben. Für die notwendige Instandhaltung fehlte das Geld. Personal im Hoch- und Tiefbau wurde abgebaut.
  • Der damalige Innen- und Kommunalminister hat uns in 2011 erklärt, dass wesentliche Sparpotenziale durch den Abbau von Standards generiert werden können. Dieser Standardabbau findet in der Praxis kein Gehör. Vielmehr ist tagtäglich das Gegenteil zu beobachten. Die sich weiterentwickelnde Gesellschaft löst ständig neue Diskussionen über höhere Standards aus. Auch die Förderprogramme von Bund, Ländern und EU gehen im Ergebnis naturgemäß in die gleiche Richtung. Die höheren Standards lösen bei den Kommunen neue langfristige Kosten aus, die nicht gegenfinanziert sind.
  • Der nach wie vor vom Land gesehene Spielraum für Personalabbau (vgl. dazu die Orientierungsdaten des Landes zur mittelfristigen Finanzplanung) ist in fast allen Kommunen nicht (mehr) vorhanden. Die Kommunen in der Haushaltssicherung haben bereits seit über 20 Jahren Personal abgebaut. Dies geschah vor allem im Bausektor. Der Sanierungsstau ist die Folge. Wir benötigen inzwischen auf allen Gebieten wegen der gestiegenen Ansprüche der Gesellschaft neues Personal.
  • Die Kommunen stehen vor beträchtlichen Herausforderungen für Zukunftsinvestitionen. Der Investitionsbedarf in der Emscher-Lippe-Regeion dürfte in den nächsten 10 Jahren mindestens im oberen dreistelligen Millionenbereich liegen. Diese Mittel sind nach wie vor nicht vorhanden.
  • Das historische Zinstief wird nicht dauerhaft anhalten. Es wäre geboten, die Schulden zurückzuführen. Außerdem müssten dringend Reserven für wirtschaftlich schwächere Zeiten angelegt werden. Diese Reserven können aus den oben geschilderten Gründen aber aktuell nicht (ausreichend) geschaffen werden. Die Studie des RWi zum Stärkungspakt 1 belegt, dass die Haushaltssanierung in den Stärkungspaktkommunen zwar greift, dieser Prozess jedoch nur vor dem Hintergrund der guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der geringen Zinsen gelingt. Eine nachhaltige Verbesserung der Kommunalfinanzen, die dauerhaft hinreichend robust ist, ist jedoch nach wie vor nicht in Sicht.

Konnexität konsequent umsetzen

Für die Etablierung dauerhaft gesunder Kommunalfinanzen ist es unabdingbar, dass für alle Aufgaben immer das Konnexitätsprinzip gelten muss. Ausgaben, die durch höhere Ebenen verursacht werden, müssen finanziell auch komplett ausgeglichen werden. Dies gilt nicht nur für die Leistung an sich, sondern auch für den damit verbundenen Verwaltungs- und Unterhaltungsaufwand. Der Aufgabe müssen unmittelbar auch die Mittel folgen. Zwei Beispiele:
1. Die Koalitionsparteien im Bund planen die Einführung eines Rechtsanspruches auf Ganztagesbetreuung bis 2025 und stellen dafür insgesamt 2 Mrd. € zur Verfügung. Der Ausbau der Ganztagesbetreuung, aber vor allem die sich daran anschließenden laufenden Aufwendungen, sind mit 2 Mrd. € nicht dauerhaft zu finanzieren. Ein Rechtsanspruch ist weder personell noch finanziell bis 2025 umsetzbar und überfordert die Kommunen.
2. Das Land NRW beteiligt sich pauschal an den Kosten der Asylbewerber. Die Kosten für die abgelehnten Asylbewerber müssen allerdings die Kommunen allein tragen, obwohl die Kommunen auf die zeitgerechte Abschiebung der Personen bzw. der Beseitigung der Abschiebehindernisse keinen Einfluss hat. Der Bund zahlt den Ländern Pauschalen für die Integration der Flüchtlinge; das Land NRW leitet diese aber, wenn überhaupt, nur unzureichend an die Kommunen weiter. Integration geschieht aber vor Ort; Flüchtlinge und Asylbewerber nehmen ebenso wie die anderen Bürger die kommunalen Einrichtungen in Anspruch.
Das Konnexitätsprinzip greift bisher zu kurz. Es gilt nur für Gesetze des Landes NRW und nur für neue Aufgaben des Landes, aber z. B. nicht für den Aufwuchs bei den Fallzahlen. Hier müssen Bund und Land mittelfristig Antworten finden, damit die Kosten für die Städte und Gemeinden nicht überproportional ansteigen. Durch die Förderpraxis werden das Konnexitätsprinzip und die kommunale Selbstverwaltung ausgehöhlt, indem neue Aufgaben in Förderprogramme gekleidet werden. Neue Standards werden damit über temporäre Förderprogramme schleichend etabliert. Zudem führen sie zu einem Bürokratieaufbau bei den Zuwendungsgebern und Zuwendungsempfängern. Gelungene Beispiele zeigen, dass mit pauschalen Förderungen die verfolgten Ziele ebenfalls erreichbar sind.

Finanzautonomie nachhaltig sichern und stärken

Bund und Länder müssen die Finanzierungskraft der Städte und Gemeinden zum Erhalt der Infrastruktur nachhaltig stärken. Projektorientierte Förderprogramme können zwar Abhilfe bringen, binden aber aufgrund der umfassenderen Abrechnungs- und Nachweismodalitäten Planungs- und Ingenieurressourcen in den kommunalen Verwaltungen, die die Städte dringend für die Umsetzung benötigen. Aus Sicht der Kommunen ist die Erhöhung von allgemeinen Investitionsmitteln ein geeigneteres Instrument. Der im Vergleich zu anderen Bundesländern hohe kommunale Anteil zur Finanzierung der Sozialkosten wirkt sich verheerend auf die Kommunalfinanzen aus. Die Sozialkosten müssen wie in anderen Bundesländern gerechter auf alle Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes verteilt werden.
Bund und Land sollten einen Entschuldungsfonds bilden, um die von ihnen maßgeblich mitverursachten Altlasten der Kommunen abzubauen. Kommunen, die den Weg des Schuldenabbaus bereits eingeschlagen haben, dürfen bei einem solchen Altschuldenfonds nicht benachteiligt werden. Mit der Kommunalisierung der Sozialleistungen einher ging in NRW der Abbau der Verbundquote an den Gemeinschaftssteuern von 28 % in den 1980er Jahren auf z. Zt. weniger als 23%. Zugleich hat das Land ab den Jahren 2000 bis 2005 die Kommunen an der Sanierung des Landeshaushaltes beteiligt. Dies wirkt bis heute fort.

  • Das Land ist aufgefordert, die Verbundmasse im Gemeindefinanzierungsgesetz wieder auf 28% zu erhöhen. 
  • Die Beiträge der Kommunen zur Sanierung des Landeshaushaltes (z. B. Krankenhausumlage, Beteiligung an den UVG-Kosten) müssen abgeschafft werden.
  • Die Kommunen benötigen keine neuen Förderprogramme, sondern pauschalierte Mittel, mit denen sie eigenverantwortlich die Infrastruktur sanieren können. Die bereits bestehenden Pauschalen (Investitionspauschale, Sportpauschale, Schulpauschale Feuerschutzpauschale) sollten zu Lasten der Projektförderung erhöht, ggf. ergänzt und zusammengefasst werden, damit die Kommunen eigenverantwortlich entscheiden können, wofür die Pauschale verwendet wird.
  • Für die Umlageverbände müssen die gleichen Regeln gelten, wie sie für die sie finanzierenden die Kommunen gelten. Bund und Land verfügen im Gegensatz zu den Kommunen über einen enormen Handlungsspielraum und haben Gesetzesinitiativrecht. Damit haben sie aber auch die Verantwortung, das Verfassungsgebot der Herstellung vergleichbarer Lebensverhältnisse und die verfassungsrechtlich begründete Beachtung der kommunalen Selbstverwaltung umzusetzen.
 

Homepage SPD-Stadtverband Dorsten

 

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Termine

SPD Ortsverein Altendorf-Ulfkotte

OV Vorsitzende

Nina Horbelt

Nina.Horbet@spd-dorsten.de

 

Stadtverband

Stephan Erbe                                                                                                                    komm. Stadtverbandsvorsitzender

stephan.erbe@spd-dorsten.de

Friedhelm Fragemann
Fraktionsvorsitzender

fraktion@spd-dorsten.de

Michael Hübner
Landtagsabgeordneter

andreas.dunkel@landtag.nrw.de

Michael Gerdes
Bundestagsabgeordneter

michael.gerdes(at)bundestag.de

 

 

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